Einen unverzichtbaren Bestandteil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Baden-Württemberg bildet die zentrale E-Government-Plattform service-bw. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich auf service-bw kostenfrei ein sicher verschlüsseltes Servicekonto mit Postfach und Dokumentensafe einrichten. Damit können sie sich in digitalen Verwaltungsleistungen auf service-bw elektronisch identifizieren und mit Behörden sicher kommunizieren, zum Beispiel mit Ihrem Bürgerbüro. Die für elektronische Verfahren benötigten Dokumente können im Dokumentensafe verschlüsselt abgelegt und verwaltet werden. Das Servicekonto von service-bw samt Dokumentensafe ist weltweit, mobil, sicher und geräteunabhängig als Web-App über das Internet verfügbar. Es unterstützt die Onlineausweisfunktion des elektronischen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels. Inzwischen lassen sich moderne Smartphones (Android und iOS) dafür als Lesegerät einsetzen; dazu ist lediglich die AusweisApp2 zu installieren.
Um diese elektronischen Dienstleistungen zu beantragen benötigen Sie ein Service-BW Konto.
Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte können Sie sich online eindeutig und sicher identifizieren.
Die selbstgewählte, sechststellige PIN ist bekannt
Sie haben die AusweisApp2 installiert
Sie verfügen über ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät
Sie wissen nicht, ob Ihre Online-Ausweisfunktion aktiviert ist? Sie haben Ihre PIN vergessen oder verlegt? Sie fragen sich, wo und wie Sie die App installieren können? All diese Fragen werden Ihnen hier beantwortet.
Sofern die Leistungen gebührenpflichtig sind, können diese nach erfolgreicher Antragstellung bezahlt werden. Aktuell bieten wir hierfür die Bezahlmöglichkeit PayPal an.
Die Bewilligungsstelle für die Förderung sind die jeweils zuständigen Regierungspräsidien. Zuständig ist das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk sich die zu fördernde Maßnahme befindet.
Um eine Förderung der Erstausstattung von Rettungswachen beantragen zu können, müssen Sie Mitglied in einer Hilfsorganisation sein und mit der Durchführung des Rettungsdienstes in Baden-Württemberg nach den Vorgaben des § 2 Absatz 1 des Rettungsdienstgesetzes beauftragt sein.
Verfahrensablauf
Die Beantragung der Förderung von Erstausstattung erfolgt online. Dabei ist folgendes Verfahren vorgesehen:
Wenn Sie die Beschaffung von Erstausstattung für eine Rettungswache planen, nehmen Sie frühzeitig mit dem zuständigen Regierungspräsidium Kontakt auf, um die Planungen abzustimmen.
Ihren Antrag reichen Sie mit den dazugehörigen Anlagen über den Onlineantrag ein.
Die Regierungspräsidien prüfen die Anträge und berechnen die Fördersumme.
Die berechneten Fördersummen werden dem Innenministerium zur Aufnahme in das Jahresförderprogramm vorgeschlagen.
Das Innenministerium stellt das Jahresförderprogramm im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auf und hört nach § 26 Absatz 4 des Rettungsdienstgesetzes den Landesausschuss für den Rettungsdienst (LARD) dazu an.
Die finale Bescheiderstellung erfolgt durch die Regierungspräsidien, ebenso wie die Zahlungsabwicklung und die Prüfung der Verwendungsnachweise.
Fristen
Sie müssen die Antragsunterlagen bis zum 31. März des Programmjahres beim zuständigen Regierungspräsidium eingereicht haben.
Erforderliche Unterlagen
Ihrem Antrag müssen Sie die folgenden Unterlagen bei der Antragstellung beifügen:
drei Vergleichsangebote.
Kosten
Für das Verfahren entstehen Ihnen keine Kosten
Bearbeitungsdauer
Die Prüfung Ihrer Anträge durch das zuständige Regierungspräsidium umfasst eine Zeitspanne von drei Monaten. Die finale Erstellung des Jahresförderprogramms durch das Innenministerium erfolgt dann weitere drei Monate später.