Das digitale Rathaus

Service-BW

Einen unverzichtbaren Bestandteil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Baden-Württemberg bildet die zentrale E-Government-Plattform service-bw. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich auf service-bw kostenfrei ein sicher verschlüsseltes Servicekonto mit Postfach und Dokumentensafe einrichten. Damit können sie sich in digitalen Verwaltungsleistungen auf service-bw elektronisch identifizieren und mit Behörden sicher kommunizieren, zum Beispiel mit Ihrem Bürgerbüro. Die für elektronische Verfahren benötigten Dokumente können im Dokumentensafe verschlüsselt abgelegt und verwaltet werden. Das Servicekonto von service-bw samt Dokumentensafe ist weltweit, mobil, sicher und geräteunabhängig als Web-App über das Internet verfügbar. Es unterstützt die Onlineausweisfunktion des elektronischen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels. Inzwischen lassen sich moderne Smartphones (Android und iOS) dafür als Lesegerät einsetzen; dazu ist lediglich die AusweisApp2 zu installieren.

Um diese elektronischen Dienstleistungen zu beantragen benötigen Sie ein Service-BW Konto. 

Hier kostenloses Servicekonto anlegen

Online-Ausweisfunktion

Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte können Sie sich online eindeutig und sicher identifizieren.

Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Online-Ausweisfunktion ist aktiviert
  • Die selbstgewählte, sechststellige PIN ist bekannt
  • Sie haben die AusweisApp2 installiert
  • Sie verfügen über ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät

Sie wissen nicht, ob Ihre Online-Ausweisfunktion aktiviert ist? Sie haben Ihre PIN vergessen oder verlegt? Sie fragen sich, wo und wie Sie die App installieren können? All diese Fragen werden Ihnen hier beantwortet.

Mehr Informationen zur Online-Ausweisfunktion

Zahlungsmöglichkeiten

Sofern die Leistungen gebührenpflichtig sind, können diese nach erfolgreicher Antragstellung bezahlt werden. Aktuell bieten wir hierfür die Bezahlmöglichkeiten giropay und PayPal an.

Verfügbare Online-Dienstleistungen

Leistungen

Förderprogramm "Inhouse-Schulung" - Weitergabevertrag abschließen

Das Ziel des Förderprogramms ist es, die Zusammenarbeit und Vernetzung von Kommunen in verschiedenen Digitalisierungsbereichen zu fördern. Hierzu wurden im Vorfeld identifizierte Digitalisierungsthemen in Bausteinen zusammengefasst. Jede Kommune hat die Möglichkeit, sich individuell eine maximal 3-tägige Inhouse-Schulung aus verschiedenen Digitalisierungs-Bausteinen bedarfsgerecht zusammenstellen.

Inhouse-Schulungen werden von folgenden Bildungsträgern angeboten:

  • Verwaltungsschule des Gemeindetags Baden-Württemberg
  • Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien Baden-Württemberg (Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Freiburg)

Um gefördert zu werden, müssen Sie als Gemeinde, Stadt oder Stadt- bzw. Landkreis einen Weitergabevertrag mit dem Städtetag Baden-Württemberg abschließen.

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

Stabsstelle Digitalisierung des Städtetags Baden-Württemberg

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie haben sich mit einer oder mehreren Kommunen für die Schulung zusammengeschlossen und noch an keiner Inhouse-Schulung teilgenommen.

Gefördert werden interkommunale Zusammenschlüsse in folgenden Zusammensetzungen:

  1. Mindestens zwei Kommunen unter 20.000 Einwohner schließen sich für eine Inhouse-Schulung zusammen.
  2. Eine Große Kreisstadt schließt sich mit mindestens einer Kommune unter 20.000 Einwohner für eine Inhouse-Schulung zusammen.
  3. Ein Land-/Stadtkreis schließt sich mit mindestens einer Kommune unter 20.000 Einwohner für eine Inhouse-Schulung zusammen.
  4. Zwei Land-/Stadtkreise schließen sich für eine Inhouse-Schulung zusammen.
  5. Ein Land-/Stadtkreis und mindestens eine große Kreisstadt schließen sich für eine Inhouse-Schulung zusammen.
  • Der Eigenanteil des Zusammenschlusses wird zu gleichen Teilen unter den Kommunen des Zusammenschlusses aufgeteilt.
  • Die (Höchst-)Anzahl der kommunalen Partner des Zusammenschlusses orientiert sich an den jeweiligen Bausteinen.
  • Es können bis zu 3 Schulungstage pro Zusammenschluss gefördert werden.

Verfahrensablauf

  • Melden Sie sich mit Ihrem Behördenkonto an.
  • Füllen Sie das Online-Formular vollständig aus.
  • Geben Sie die Mitglieder des Zusammenschlusses an.
  • Wählen Sie den gewünschten Bildungsträger aus.
  • Unabhängig davon, ob 3 Schulungstage am Stück oder zeitversetzt einzeln gebucht werden sollen oder gebucht wurden, ist nur der Abschluss eines Weitergabevertrages notwendig.
  • Schicken Sie den Weitergabevertrag online ab.
  • Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
  • Beim Vorliegen aller förderrechtlichen Voraussetzungen erhalten Sie eine Servicekonto-Nachricht mit Ihren Angaben und den Vertragsinhalten. Zudem erhalten Sie die benötigte Inhouse-ID für die Anmeldung bei den Bildungsträgern.
  • Nach Erhalt der ID können Sie mit den Bildungsträgern für eine gemeinsame Schulungsterminfindung und Inhaltsabsprache Kontakt aufnehmen.
  • Die Bildungsträger stellen Ihnen bei Angabe einer ID eine reduzierte Gebühr in Rechnung. Bitte bezahlen Sie diese Rechnung direkt beim Bildungsträger.

Weitere Auskünfte und Beratung zum Abschluss des Weitergabevertrages erhalten Sie bei der Stabstelle Digitalisierung des Städtetag Baden-Württemberg (E-Mail: digitallotsen@staedtetag-bw.de).

Fristen

Keine

Erforderliche Unterlagen

Keine

Kosten

Keine

Bearbeitungsdauer

In der Regel 5 bis 10 Kalendertage

Hinweise

Angestoßen wurde das Förderprogramm von den Kommunalen Landesverbänden. Das Innenministerium fördert es im Rahmen der Digitalisierungsstrategie digital@bw.

Freigabevermerk

16.06.2023

Städtetag Baden-Württemberg