Das digitale Rathaus

Service-BW

Einen unverzichtbaren Bestandteil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Baden-Württemberg bildet die zentrale E-Government-Plattform service-bw. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich auf service-bw kostenfrei ein sicher verschlüsseltes Servicekonto mit Postfach und Dokumentensafe einrichten. Damit können sie sich in digitalen Verwaltungsleistungen auf service-bw elektronisch identifizieren und mit Behörden sicher kommunizieren, zum Beispiel mit Ihrem Bürgerbüro. Die für elektronische Verfahren benötigten Dokumente können im Dokumentensafe verschlüsselt abgelegt und verwaltet werden. Das Servicekonto von service-bw samt Dokumentensafe ist weltweit, mobil, sicher und geräteunabhängig als Web-App über das Internet verfügbar. Es unterstützt die Onlineausweisfunktion des elektronischen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels. Inzwischen lassen sich moderne Smartphones (Android und iOS) dafür als Lesegerät einsetzen; dazu ist lediglich die AusweisApp2 zu installieren.

Um diese elektronischen Dienstleistungen zu beantragen benötigen Sie ein Service-BW Konto. 

Hier kostenloses Servicekonto anlegen

Online-Ausweisfunktion

Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte können Sie sich online eindeutig und sicher identifizieren.

Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Online-Ausweisfunktion ist aktiviert
  • Die selbstgewählte, sechststellige PIN ist bekannt
  • Sie haben die AusweisApp2 installiert
  • Sie verfügen über ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät

Sie wissen nicht, ob Ihre Online-Ausweisfunktion aktiviert ist? Sie haben Ihre PIN vergessen oder verlegt? Sie fragen sich, wo und wie Sie die App installieren können? All diese Fragen werden Ihnen hier beantwortet.

Mehr Informationen zur Online-Ausweisfunktion

Zahlungsmöglichkeiten

Sofern die Leistungen gebührenpflichtig sind, können diese nach erfolgreicher Antragstellung bezahlt werden. Aktuell bieten wir hierfür die Bezahlmöglichkeiten giropay und PayPal an.

Verfügbare Online-Dienstleistungen

Leistungen

Fachkraft für Arbeitssicherheit benennen

Als Arbeitgeber müssen Sie eine Beschäftigte oder einen Beschäftigten als Fachkraft für Arbeitssicherheit benennen. Möglich ist auch die Betreuung durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist Ihnen direkt unterstellt und Mitglied im Arbeitsschutzausschuss. Die Geschäftsleitung legt deren Einsatzzeit im Unternehmen fest. Diese hängt ab

  • von der Anzahl der Beschäftigten und
  • deren Gefährdungen

Die jeweilige Berufsgenossenschaft gibt Mindesteinsatzzeiten vor.

Zu den Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit gehören unter anderem:

  • Beratung des Arbeitgebers und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen, vor allem bei der
    • Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen sowie von sozialen und sanitären Einrichtungen,
    • Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln,
    • Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen,
    • Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln,
    • Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie und
    • Beurteilung der Arbeitsbedingungen
  • Sicherheitstechnische Überprüfung der Betriebsanlagen und der technischen Arbeitsmittel, vor allem
    • vor der Inbetriebnahme und
    • vor der Einführung von Arbeitsverfahren
  • Beobachtung der Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung

Sie müssen Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Erfüllung Ihrer Aufgaben unterstützen. Dafür müssen Sie ihr je nach Bedarf

  • Räume, Einrichtungen und Geräte zur Verfügung stellen und
  • ihr die Teilnahme an Schulungen ermöglichen.

Sie müssen ihr auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nennen, die befristet oder als Leiharbeitspersonal in Ihrem Unternehmen beschäftigt sind.

Zuständige Stelle

die Arbeitsschutzbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich Ihr Betrieb liegt

Arbeitsschutzbehörde ist,

  • wenn Ihr Betriebssitz in einem Landkreis liegt: das Landratsamt
  • wenn Ihr Betriebssitz in einem Stadtkreis liegt: die Stadtverwaltung

Gibt es in Ihrem Betrieb große umweltrelevante Anlagen ist das Regierungspräsidium zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich Ihr Betrieb liegt.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Als Fachkraft für Arbeitssicherheit dürfen Sie nur folgende Personen benennen:

  • "Sicherheitsingenieurinnen" und "Sicherheitsingenieure" mit der Berechtigung, die Berufsbezeichnung "Ingenieurin" oder "Ingenieur" zu führen
  • staatlich anerkannte Technikerinnen und Techniker sowie Meisterinnen und Meister

Diese müssen über die erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen.

Bei Sicherheitsingenieurinnen oder Sicherheitsingenieuren genügt eine einjährige praktische Tätigkeit als Ingenieurin oder Ingenieur.

Tipp: Die erforderliche Fachkunde können geeignete Personen durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Ausbildungslehrgang erwerben. Die Ausbildung zur Fachkraft erfolgt üblicherweise über den Unfallversicherungsträger.

Verfahrensablauf

Wollen Sie eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter als Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen, müssen Sie die Zustimmung des Betriebs- oder Personalrats einholen und darüber informieren, welche Aufgaben Sie der Fachkraft übertragen wollen.

Sie müssen die Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich benennen. In dieser Benennung ("Bestellung") müssen Sie ihre Aufgaben genau beschreiben.

Erforderliche Unterlagen

keine

Vertiefende Informationen

Informieren Sie sich in der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (DGUV Vorschrift 2)" Ihres Unfallversicherungsträgers über die genauen Bestimmungen für die Bestellung von internen oder externen Fachkräften. Die Unfallverhütungsvorschrift erhalten Sie bei Ihrem Unfallversicherungsträger.

Eine Liste weiterer Ausbildungsträger erhalten Sie bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

Weitere Informationen zur Fachkraft für Arbeitssicherheit finden Sie auf den Seiten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 15.02.2019 freigegeben.