Das digitale Rathaus

Service-BW

Einen unverzichtbaren Bestandteil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Baden-Württemberg bildet die zentrale E-Government-Plattform service-bw. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich auf service-bw kostenfrei ein sicher verschlüsseltes Servicekonto mit Postfach und Dokumentensafe einrichten. Damit können sie sich in digitalen Verwaltungsleistungen auf service-bw elektronisch identifizieren und mit Behörden sicher kommunizieren, zum Beispiel mit Ihrem Bürgerbüro. Die für elektronische Verfahren benötigten Dokumente können im Dokumentensafe verschlüsselt abgelegt und verwaltet werden. Das Servicekonto von service-bw samt Dokumentensafe ist weltweit, mobil, sicher und geräteunabhängig als Web-App über das Internet verfügbar. Es unterstützt die Onlineausweisfunktion des elektronischen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels. Inzwischen lassen sich moderne Smartphones (Android und iOS) dafür als Lesegerät einsetzen; dazu ist lediglich die AusweisApp2 zu installieren.

Um diese elektronischen Dienstleistungen zu beantragen benötigen Sie ein Service-BW Konto. 

Hier kostenloses Servicekonto anlegen

Online-Ausweisfunktion

Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte können Sie sich online eindeutig und sicher identifizieren.

Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Online-Ausweisfunktion ist aktiviert
  • Die selbstgewählte, sechststellige PIN ist bekannt
  • Sie haben die AusweisApp2 installiert
  • Sie verfügen über ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät

Sie wissen nicht, ob Ihre Online-Ausweisfunktion aktiviert ist? Sie haben Ihre PIN vergessen oder verlegt? Sie fragen sich, wo und wie Sie die App installieren können? All diese Fragen werden Ihnen hier beantwortet.

Mehr Informationen zur Online-Ausweisfunktion

Zahlungsmöglichkeiten

Sofern die Leistungen gebührenpflichtig sind, können diese nach erfolgreicher Antragstellung bezahlt werden. Aktuell bieten wir hierfür die Bezahlmöglichkeiten giropay und PayPal an.

Verfügbare Online-Dienstleistungen

Leistungen

Ersatzschule - Staatliche Anerkennung beantragen

Durch die staatliche Anerkennung erhält die Ersatzschule das Recht, Prüfungen abzuhalten und Zeugnisse wie z.B. das Abitur selbst zu erteilen.

Sie gilt in der Regel unbefristet.

Zuständige Stelle

Das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk die Schule ihren Standort hat

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung sind:

  • Die Ersatzschule ist seit drei Jahren erfolgreich in Betrieb. Diese Wartefrist kann entfallen, wenn
  • eine bereits anerkannte Ersatzschule ausgebaut wird oder
  • der Träger einer bestehenden staatlich anerkannten Ersatzschule eine weitere Ersatzschule desselben Schultyps einrichtet.
  • Dem Unterricht liegt ein von der Schulaufsichtsbehörde genehmigter Lehrplan zugrunde.
  • Das Lehrziel der entsprechenden öffentlichen Schule wird erreicht.
  • Der Wechsel von Schülern oder Schülerinnen der Ersatzschule an eine entsprechende öffentliche Schule und umgekehrt ist ohne besondere Schwierigkeiten möglich.
  • Die Ersatzschule wendet die geltenden Aufnahme- und Versetzungsbestimmungen der entsprechenden öffentlichen Schulen an.
  • Die Schulleitung besitzt die für ihre Aufgabe erforderliche wissenschaftliche und pädagogische Eignung.
  • Die Lehrkräfte erfüllen die Voraussetzungen für ein ihrer Tätigkeit entsprechendes Lehramt an öffentlichen Schulen. Je nach den besonderen Gegebenheiten einer Privatschule sind Abweichungen möglich.

Verfahrensablauf

Die Anerkennung beantragen Sie als Träger der Schule schriftlich. Ein bestimmtes Formular gibt es nicht.

Die handschriftliche Unterschrift des Schulträgers oder einer vertretungsberechtigten Person ist erforderlich.

Sie erhalten nach der Prüfung einen Anerkennungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

Erforderliche Unterlagen

Lagen der zuständigen Stelle alle erforderlichen Unterlagen bereits bei Genehmigung Ihrer Ersatzschule vor, müssen Sie keine weiteren Unterlagen Ihrem Antrag auf staatliche Anerkennung beifügen.

Kosten

  • Bereich des Kultusministeriums: EUR 300,00 - 1.000
  • Bereich des Sozialministeriums: EUR 50,00 - 1.000

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium und das Sozialministerium haben dessen ausführliche Fassung am 09.05.2018 freigegeben.