Das digitale Rathaus

Service-BW

Einen unverzichtbaren Bestandteil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Baden-Württemberg bildet die zentrale E-Government-Plattform service-bw. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich auf service-bw kostenfrei ein sicher verschlüsseltes Servicekonto mit Postfach und Dokumentensafe einrichten. Damit können sie sich in digitalen Verwaltungsleistungen auf service-bw elektronisch identifizieren und mit Behörden sicher kommunizieren, zum Beispiel mit Ihrem Bürgerbüro. Die für elektronische Verfahren benötigten Dokumente können im Dokumentensafe verschlüsselt abgelegt und verwaltet werden. Das Servicekonto von service-bw samt Dokumentensafe ist weltweit, mobil, sicher und geräteunabhängig als Web-App über das Internet verfügbar. Es unterstützt die Onlineausweisfunktion des elektronischen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels. Inzwischen lassen sich moderne Smartphones (Android und iOS) dafür als Lesegerät einsetzen; dazu ist lediglich die AusweisApp2 zu installieren.

Um diese elektronischen Dienstleistungen zu beantragen benötigen Sie ein Service-BW Konto. 

Hier kostenloses Servicekonto anlegen

Online-Ausweisfunktion

Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte können Sie sich online eindeutig und sicher identifizieren.

Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Online-Ausweisfunktion ist aktiviert
  • Die selbstgewählte, sechststellige PIN ist bekannt
  • Sie haben die AusweisApp2 installiert
  • Sie verfügen über ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät

Sie wissen nicht, ob Ihre Online-Ausweisfunktion aktiviert ist? Sie haben Ihre PIN vergessen oder verlegt? Sie fragen sich, wo und wie Sie die App installieren können? All diese Fragen werden Ihnen hier beantwortet.

Mehr Informationen zur Online-Ausweisfunktion

Zahlungsmöglichkeiten

Sofern die Leistungen gebührenpflichtig sind, können diese nach erfolgreicher Antragstellung bezahlt werden. Aktuell bieten wir hierfür die Bezahlmöglichkeit PayPal an.

Verfügbare Online-Dienstleistungen

Leistungen

Ersatzausstellung der Gemeinschaftslizenz oder Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr beantragen

Wenn eine Erlaubnisurkunde oder Gemeinschaftslizenz nicht mehr vorhanden oder unleserlich ist, müssen Sie bei der zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.

Für den gewerblichen Güterkraftverkehr benötigen Sie eine Erlaubnis oder im Falle des grenzüberschreitenden Verkehrs eine Gemeinschaftslizenz, die Sie als Urkunde erhalten.

Darüber hinaus benötigen Sie für jedes Fahrzeug eine Ausfertigung der Erlaubnisurkunde oder eine beglaubigte Kopie der Gemeinschaftslizenz.

Sie müssen jede Urkunde, Ausfertigung oder beglaubigte Kopie ersetzen lassen, wenn diese:

  • verloren geht
  • gestohlen wird
  • unbrauchbar wird zum Beispiel durch
    • Verschmutzung
    • Wasserschäden

Bei der Beantragung müssen Sie den Verlust glaubhaft machen. Wenn ein Exemplar gestohlen wurde, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen.

Zuständige Stelle

  • für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
  • für einen Landkreis: das Landratsamt

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Ihre Erlaubnisurkunde oder Gemeinschaftslizenz oder die Ausfertigungen/Kopie für ein Fahrzeug ist verloren gegangen, gestohlen worden oder ist unbrauchbar/unleserlich.

Verfahrensablauf

  • Sie stellen einen Antrag für die Ersatzausstellung.
  • Den Antrag müssen Sie bei der Verkehrsbehörde Ihres Wohnortes schriftlich oder, soweit dies von der zuständigen Behörde angeboten wird, als Online-Antrag stellen.
  • Die zuständige Verkehrsbehörde prüft die Unterlagen und stellt eine Ersatzerlaubnis oder Ersatz-Gemeinschaflizenz aus.

Fristen

Wenden Sie sich bei Verlust einer Urkunde, Ausfertigung oder beglaubigten Kopie sofort an die zuständige Genehmigungsbehörde.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ersatzausstellung
  • bei Verlust: zusätzlich schriftliche Erklärung
  • bei Diebstahl: zusätzlich Diebstahlanzeige

Kosten

40 bis 100 EUR

Bearbeitungsdauer

Sind die Unterlagen vollständig, wird Ihr Antrag zeitnah bearbeitet.

Hinweise

Wenn die Erlaubnisurkunde oder die Gemeinschaftslizenz gestohlen wird, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen und sich anschließend bei Ihrer zuständigen Genehmigungsbehörde melden.

Freigabevermerk

09.09.2025 Verkehrsministerium Baden-Württemberg