Das digitale Rathaus

Service-BW

Einen unverzichtbaren Bestandteil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Baden-Württemberg bildet die zentrale E-Government-Plattform service-bw. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich auf service-bw kostenfrei ein sicher verschlüsseltes Servicekonto mit Postfach und Dokumentensafe einrichten. Damit können sie sich in digitalen Verwaltungsleistungen auf service-bw elektronisch identifizieren und mit Behörden sicher kommunizieren, zum Beispiel mit Ihrem Bürgerbüro. Die für elektronische Verfahren benötigten Dokumente können im Dokumentensafe verschlüsselt abgelegt und verwaltet werden. Das Servicekonto von service-bw samt Dokumentensafe ist weltweit, mobil, sicher und geräteunabhängig als Web-App über das Internet verfügbar. Es unterstützt die Onlineausweisfunktion des elektronischen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels. Inzwischen lassen sich moderne Smartphones (Android und iOS) dafür als Lesegerät einsetzen; dazu ist lediglich die AusweisApp2 zu installieren.

Um diese elektronischen Dienstleistungen zu beantragen benötigen Sie ein Service-BW Konto. 

Hier kostenloses Servicekonto anlegen

Online-Ausweisfunktion

Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte können Sie sich online eindeutig und sicher identifizieren.

Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Online-Ausweisfunktion ist aktiviert
  • Die selbstgewählte, sechststellige PIN ist bekannt
  • Sie haben die AusweisApp2 installiert
  • Sie verfügen über ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät

Sie wissen nicht, ob Ihre Online-Ausweisfunktion aktiviert ist? Sie haben Ihre PIN vergessen oder verlegt? Sie fragen sich, wo und wie Sie die App installieren können? All diese Fragen werden Ihnen hier beantwortet.

Mehr Informationen zur Online-Ausweisfunktion

Zahlungsmöglichkeiten

Sofern die Leistungen gebührenpflichtig sind, können diese nach erfolgreicher Antragstellung bezahlt werden. Aktuell bieten wir hierfür die Bezahlmöglichkeiten giropay und PayPal an.

Verfügbare Online-Dienstleistungen

Leistungen

Ergänzungsschulen im Bereich der Kultusverwaltung - Staatliche Anerkennung und Abnahme von Prüfungen beantragen

Mit der staatlichen Anerkennung darf die Ergänzungsschule nach den Prüfungsvorschriften Prüfungen abhalten und Zeugnisse mit dem Hinweis auf die staatliche Anerkennung erteilen.

Eine Anerkennung gilt in der Regel unbefristet.

Zuständige Stelle

Das Kultusministerium Baden-Württemberg

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Die Ergänzungsschule besteht seit mindestens fünf Jahren.
    Von dieser Frist kann abgesehen werden,
    • wenn eine bereits anerkannte Ergänzungsschule ausgebaut wird oder
    • wenn der Träger einer bestehenden staatlich anerkannten Ergänzungsschule eine weitere Ergänzungsschule derselben Schulart einrichtet.
  • Dem Unterricht liegt ein von der Schulaufsichtsbehörde genehmigter Lehrplan zugrunde.
  • Es muss ein besonderes pädagogisches oder sonstiges staatliches Interesse an der Schule bestehen. Das ist besonders dann der Fall, wenn
    • entsprechende öffentliche Schulen nur deshalb nicht errichtet werden, weil bereits eine private Ergänzungsschule vorhanden ist oder
    • die Schule in bedeutsamer Weise dem öffentlichen Wohle dient.

Verfahrensablauf

Beantragen Sie die staatliche Anerkennung der Ergänzungsschule schriftlich. Fügen Sie dem Antrag einen Entwurf der Prüfungsordnung bei. Den Antrag stellen Sie beim zuständigen Regierungspräsidium.

Das Regierungspräsidium prüft die vorgelegte Prüfungsordnung und bittet, falls nötig, um eine Nachbesserung. Bestehen weitere klärungsbedürftige Punkte, wendet sich das Regierungspräsidium an Sie und versucht, gemeinsam mit Ihnen die noch offenen Punkte zu klären.

Danach leitet es den Antrag mit seiner Stellungnahme an das Kultusministerium zur Entscheidung weiter.

Erkennt das Kultusministerium die Schule an, erhalten Sie von dort einen schriftlichen Anerkennungsbescheid.

Im Anerkennungsbescheid wird die Prüfungsordnung nicht erwähnt.

Fristen

Für die staatliche Anerkennung der Prüfungen: rechtzeitig vor Abnahme der Prüfungen

Erforderliche Unterlagen

Entwurf einer Prüfungsordnung

Kosten

  • staatliche Anerkennung: EUR 300,00 bis 1.000
  • Genehmigung der Prüfungsordnung: EUR 150,00 bis 1.000

Hinweise

Eine Ergänzungsschule darf auch ohne staatliche Anerkennung Prüfungen abnehmen und Zeugnisse ausstellen. Die Zeugnisse dürfen jedoch keinen Zusatz enthalten, der auf eine staatliche Anerkennung hinweist.

Freigabevermerk

02.11.2023; Kultusministerium Baden-Württemberg