Das digitale Rathaus

Service-BW

Einen unverzichtbaren Bestandteil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Baden-Württemberg bildet die zentrale E-Government-Plattform service-bw. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich auf service-bw kostenfrei ein sicher verschlüsseltes Servicekonto mit Postfach und Dokumentensafe einrichten. Damit können sie sich in digitalen Verwaltungsleistungen auf service-bw elektronisch identifizieren und mit Behörden sicher kommunizieren, zum Beispiel mit Ihrem Bürgerbüro. Die für elektronische Verfahren benötigten Dokumente können im Dokumentensafe verschlüsselt abgelegt und verwaltet werden. Das Servicekonto von service-bw samt Dokumentensafe ist weltweit, mobil, sicher und geräteunabhängig als Web-App über das Internet verfügbar. Es unterstützt die Onlineausweisfunktion des elektronischen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels. Inzwischen lassen sich moderne Smartphones (Android und iOS) dafür als Lesegerät einsetzen; dazu ist lediglich die AusweisApp2 zu installieren.

Um diese elektronischen Dienstleistungen zu beantragen benötigen Sie ein Service-BW Konto. 

Hier kostenloses Servicekonto anlegen

Online-Ausweisfunktion

Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte können Sie sich online eindeutig und sicher identifizieren.

Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Online-Ausweisfunktion ist aktiviert
  • Die selbstgewählte, sechststellige PIN ist bekannt
  • Sie haben die AusweisApp2 installiert
  • Sie verfügen über ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät

Sie wissen nicht, ob Ihre Online-Ausweisfunktion aktiviert ist? Sie haben Ihre PIN vergessen oder verlegt? Sie fragen sich, wo und wie Sie die App installieren können? All diese Fragen werden Ihnen hier beantwortet.

Mehr Informationen zur Online-Ausweisfunktion

Zahlungsmöglichkeiten

Sofern die Leistungen gebührenpflichtig sind, können diese nach erfolgreicher Antragstellung bezahlt werden. Aktuell bieten wir hierfür die Bezahlmöglichkeit PayPal an.

Verfügbare Online-Dienstleistungen

Leistungen

Ehrenamtlich getragener Verkehr im ÖPNV - Pauschale zur Unterstützung beantragen

Sie bieten einen vollöffentlichen Fahrdienst an?

Das Verkehrsangebot wird lokal organisiert und ehrenamtlich betrieben?

Dann können Sie unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen einen Zuschuss zu den Ausgaben vom Land erhalten.

Die Höhe der Förderung liegt bei 2.000 EUR pro Jahr und antragstellender Institution.

Zuständige Stelle

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

Referat Ausbaustrategie Öffentliche Mobilität, kommunaler ÖPNV

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Zuwendungsfähig sind Kosten, die im Zusammenhang mit dem öffentlichen und ehrenamtlichen Verkehrsangebot stehen.
  • Es erfolgt keine Förderung von Anschaffungs- und Betriebskosten der Fahrzeuge.
  • Gefördert werden Verkehrsangebote mit Bürgerbussen (mit Liniengenehmigung) oder Bürgerrufautos (genehmigungsfreie Verkehre)
  • Die Fahrpläne sind mit dem örtlichen Verkehrsverbund abgestimmt.
  • Die Fahrpläne linienbasierter Verkehrsangebote sind in der elektronischen Fahrplanauskunft des örtlichen zuständigen Verkehrsverbundes oder in der EFA-BW veröffentlicht.
  • Für flexible Verkehre genügt ersatzweise eine Angebotsbeschreibung nach Vorlage im Antragsformular.
  • Die Fahrscheine des örtlichen Verkehrsverbunds sind gegebenenfalls gegen Aufpreis anzuerkennen.

Verfahrensablauf

Das Antragsformular und alle weiteren Informationen und Dokumente finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg.

Sie können die Anträge elektronisch einreichen unter: buergerbus@nvbw.de
Scannen Sie bei elektronischer Einreichung das Antragsformular mit Unterschrift und weiteren Dokumenten ein.


Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH (NVBW),
Kompetenzzentrum neue ÖPNV-Angebotsformen
Wilhelmsplatz 11
70182 Stuttgart

Die NVBW prüft Ihren Antrag und erstellt einen Prüfvermerk.

Vom Verkehrsministerium erhalten Sie die Bewilligung in Form eines Bescheides mit der Post übersandt.

Wenn Sie mit dem Antrag einen Rechtsmittelverzicht erklären, erfolgen die Auszahlungen automatisch jeweils zum 30.09. eines jeden Förderjahres.

Fristen

  • Der Antragszeitraum ist jährlich vom 1. März bis 30. April.
  • Anträge können Sie für das jeweils laufende Jahr sowie das Folgejahr stellen. Die Antragstellung umfasst zwei Förderjahre.
  • Auszahlung: erfolgt jeweils zum 30.09. eines jeden Förderjahres
    Ein Mittelabruf ist nicht erforderlich.
  • Für den Zwischennachweis sind im zweiten Förderjahr bis spätestens zum 30.06. vorzulegen:
    1. Zahlenmäßiger Nachweis über die Verwendung der Finanzmittel für das erste Förderjahr
    2. Kennzahlen für das erste Förderjahr (zum Beispiel Anzahl der eingesetzten Fahrzeuge, Anzahl der Fahrer, Anzahl der Haltestellen)
    3. Nachweis über die Fahrplanveröffentlichung
  • Für den Schlussverwendungsnachweis sind im Jahr nach Ablauf des Bewilligungsjahres bis spätestens zum 30.06. vorzulegen:
    1. Zahlenmäßiger Nachweis über die Verwendung der Finanzmittel für das zweite Förderjahr
    2. Kennzahlen für das zweite Förderjahr (zum Beispiel Anzahl der eingesetzten Fahrzeuge, Anzahl der Fahrer, Anzahl der Haltestellen)
    3. Sachbericht über die gesamte Förderperiode (beide Förderjahre)

Erforderliche Unterlagen

Mit jedem Antrag müssen Sie einreichen:

  • Antragsformular mit der Erklärung über die Verwendung der Zuwendungsmittel
  • Nachweis über die Veröffentlichung der Fahrpläne

Beim Erstantrag müssen Sie einmalig einreichen:

  • Nachweis über den ehrenamtlichen Charakter des Verkehrs
  • Genehmigungsurkunde oder Auskunft zur Genehmigungsfreiheit der zuständigen Genehmigungsbehörde
  • bei Vereinen:
    • Protokoll der Gründungsversammlung und
    • Satzung des Vereins
  • Erklärung zur Anerkennung des ortsüblichen Verbundtarifs

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

  • Prüfung der Antragsunterlagen: in der Regel 2 Monate nach Ende der Antragsfrist
  • anschließend Erstellung und Versand des Zuwendungsbescheides: in der Regel 4-6 Wochen
  • anschließend Auszahlung der Finanzmittel: in der Regel zum 30.09. eines jeden Förderjahres

Hinweise

Bei Fragen können Sie sich an das Kompetenzzentrum der NVBW wenden: buergerbus@nvbw.de

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

24.04.2025 Verkehrsministerium Baden-Württemberg