Das digitale Rathaus

Service-BW

Einen unverzichtbaren Bestandteil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Baden-Württemberg bildet die zentrale E-Government-Plattform service-bw. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich auf service-bw kostenfrei ein sicher verschlüsseltes Servicekonto mit Postfach und Dokumentensafe einrichten. Damit können sie sich in digitalen Verwaltungsleistungen auf service-bw elektronisch identifizieren und mit Behörden sicher kommunizieren, zum Beispiel mit Ihrem Bürgerbüro. Die für elektronische Verfahren benötigten Dokumente können im Dokumentensafe verschlüsselt abgelegt und verwaltet werden. Das Servicekonto von service-bw samt Dokumentensafe ist weltweit, mobil, sicher und geräteunabhängig als Web-App über das Internet verfügbar. Es unterstützt die Onlineausweisfunktion des elektronischen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels. Inzwischen lassen sich moderne Smartphones (Android und iOS) dafür als Lesegerät einsetzen; dazu ist lediglich die AusweisApp2 zu installieren.

Um diese elektronischen Dienstleistungen zu beantragen benötigen Sie ein Service-BW Konto. 

Hier kostenloses Servicekonto anlegen

Online-Ausweisfunktion

Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte können Sie sich online eindeutig und sicher identifizieren.

Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Online-Ausweisfunktion ist aktiviert
  • Die selbstgewählte, sechststellige PIN ist bekannt
  • Sie haben die AusweisApp2 installiert
  • Sie verfügen über ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät

Sie wissen nicht, ob Ihre Online-Ausweisfunktion aktiviert ist? Sie haben Ihre PIN vergessen oder verlegt? Sie fragen sich, wo und wie Sie die App installieren können? All diese Fragen werden Ihnen hier beantwortet.

Mehr Informationen zur Online-Ausweisfunktion

Zahlungsmöglichkeiten

Sofern die Leistungen gebührenpflichtig sind, können diese nach erfolgreicher Antragstellung bezahlt werden. Aktuell bieten wir hierfür die Bezahlmöglichkeit PayPal an.

Verfügbare Online-Dienstleistungen

Leistungen

Breitbandvorhaben – Fördermittel abrechnen

Das Land fördert den kommunalen Breitbandausbau in Baden-Württemberg über ein originäres Landesförderprogramm und eine Mitfinanzierung zum Förderprogramm des Bundes.

Zweck der Förderung ist die Unterstützung eines technologieneutralen und zukunftsfähigen Gigabitausbaus in Baden-Württemberg.

Über die folgenden Onlineanträge können die durch die Bewilligungsstelle des Landes bewilligten Fördermittel abgerechnet werden.

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg, Referat 43 Digitale Infrastruktur

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Zuwendungsempfänger sind in Baden-Württemberg befindliche Gebietskörperschaften und Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft.

Bewilligte Vorhaben sind Maßnahmen, die nach:

  • der Breitbandförderung des Landes (VwV Breitbandförderung 2015 und VwV Breitbandförderung 2019)
  • dem Weiße-Flecken-Förderprogramm des Bundes• dem Graue-Flecken-Förderprogramm des Bundes
  • der Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes

gefördert und für die ein entsprechender Zuwendungsbescheid des Landes ergangen sind.

Allgemeine Voraussetzungen eines Mittelabrufs:

  • Gültiger Zuwendungsbescheid: Mittelabrufe können nur für bereits bewilligte Vorhaben gestellt werden.
  • Ein Mittelabruf von bis zu 90 Prozent der Zuwendung ist möglich, sofern in ausreichender Höhe zuwendungsfähige Ausgaben vorliegen. Die restlichen 10 Prozent der Zuwendung werden erst nach Prüfung des Verwendungsnachweises ausgezahlt.
  • Die ausgezahlten Mittel sind innerhalb von drei Monaten nach der Auszahlung für den Zuwendungszweck zu verwenden.

Für den Mittelabruf in der originären Landesförderung gilt zusätzlich:

  • Bagatellgrenze: Die bewilligte Zuwendung muss mehr als 25.000 EUR und der durch den Mittelabruf beantragte Auszahlungsbetrag mindestens 10.000 Euro betragen.

Für den Mittelabruf / Verwendungsnachweis in der Bundesmitfinanzierung gilt zusätzlich:

  • Erst zahlt der Bund, dann das Land: Bevor ein Mittelabruf beim Land beantragt werden kann, muss zunächst die Mittelanforderung beim Bund eingereicht, von diesem geprüft und ausgezahlt worden sein. Gleiches gilt beim Verwendungsnachweis in der Mitfinanzierung des Landes zur Bundesförderung. Auch hier muss zunächst der Verwendungsnachweis beim Bund eingereicht, von diesem geprüft und ausgezahlt worden sein.

Notwendige Anlagen: siehe „Erforderliche Unterlagen“

Verfahrensablauf

Originäre Landesförderung:

Mittelabruf

  • Auszahlungsanträge können mit kontinuierlichem Projektfortschritt beim Land eingereicht werden.
  • Dabei sind die Bagatellgrenzen zu beachten: Die bewilligte Zuwendung muss mehr als 25.000 Euro und der durch den Mittelabruf beantragte Auszahlungsbetrag mindestens 10.000 Euro betragen.
  • Dazu füllen Sie das oben verlinkte Abrechnungsformular aus (originäre Landesförderung: Mittelabruf). Dort fügen Sie die erforderlichen Unterlagen (Anlage Abrechnung Landesförderung) als Anlage an. Diese werden automatisch an die zuständige Stelle geschickt.
  • Die Auszahlungsstelle prüft die Mittelanforderung und weist den festgesetzten Betrag zur Auszahlung an.
  • Sie erhalten eine Auszahlungsmitteilung per E-Mail.

Verwendungsnachweis

  • Der Verwendungsnachweis ist gemäß Nummer 7.1 ANBest-K innerhalb von einem Jahr nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch ein Jahr nach Ablauf des Bewilligungszeitraums bei der Bewilligungsstelle einzureichen. Die Frist ist dem Zuwendungsbescheid bzw. letzten Änderungsbescheid des Landes zu entnehmen.
  • Dazu füllen Sie das oben verlinkte Abrechnungsformular aus (originäre Landesförderung: (Schluss-)Verwendungsnachweis). Dort fügen Sie die erforderlichen Unterlagen als Anlage an. Diese werden automatisch an die zuständige Stelle geschickt.
  • Die notwendigen Anlagen sind unter „Erforderliche Unterlagen“ zusammengefasst. Näheres regelt der Zuwendungsbescheid.
  • - Die Auszahlungsstelle prüft den Verwendungsnachweis und weist den festgesetzten Betrag zur Schlusszahlung an.
  • Sie erhalten einen Festsetzungsbescheid mit Auszahlungsmitteilung per E-Mail.

Mitfinanzierung des Landes zur Bundesförderung:

Mittelabruf

  • Auszahlungsanträge können beim Land eingereicht werden, sobald über den jeweiligen Auszahlungsantrag beim Bund entschieden wurde. Näheres regelt der Zuwendungsbescheid des Landes.
  • Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, innerhalb von drei Monaten nach Entscheidung des Bundes über die jeweilige Mittelanforderung, beim Land einen Mittelabruf entsprechend des Projektfortschrittes zu beantragen.
  • Dazu füllen Sie das oben verlinkte Abrechnungsformular aus (Bundesmitfinanzierung: Mittelabruf). Dort fügen Sie die erforderlichen Unterlagen als Anlage an. Diese werden automatisch an die zuständige Stelle geschickt.
  • Die Auszahlungsstelle prüft die Mittelanforderung und weist den festgesetzten Betrag zur Auszahlung an.
  • Sie erhalten eine Auszahlungsmitteilung per E-Mail.

Verwendungsnachweis

  • Der Verwendungsnachweis ist gemäß Nummer 6.1 ANBest-Gk innerhalb von einem Jahr nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch ein Jahr nach Ablauf des Bewilligungszeitraums bei der Bewilligungsstelle einzureichen. Die Frist ist dem Zuwendungsbescheid bzw. letzten Änderungsbescheid des Landes zu entnehmen.
  • Dazu füllen Sie das oben verlinkte Abrechnungsformular aus (Bundesmitfinanzierung: (Schluss-)Verwendungsnachweis). Dort fügen Sie die erforderlichen Unterlagen als Anlage an. Diese werden automatisch an die zuständige Stelle geschickt.
  • Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Nachweis der Schlusszahlung des Bundes (Ergebnismitteilung oder Feststellungsbescheid des Bundes) sowie einem Nachweis der Öffentlichkeitsarbeit. Gegebenenfalls gelten in Ihrem Fall ebenfalls die Vorgaben nach den GIS-NBest BW. Näheres regelt der Zuwendungsbescheid.
  • Die Auszahlungsstelle prüft den Verwendungsnachweis und weist den festgesetzten Betrag zur Schlusszahlung an.
  • Sie erhalten einen Festsetzungsbescheid mit Auszahlungsmitteilung per E-Mail.

Fristen

Regelt der Zuwendungsbescheid des Landes.

Erforderliche Unterlagen

Originäre Landesförderung:

Mittelabruf:

  • Vollständige Anlage Abrechnung Landesförderung als PDF

Verwendungsnachweis:

  • Vollständige Anlage Abrechnung Landesförderung als PDF
  • Dokumentationsbescheinigung vom LGL- Nachweis der Öffentlichkeitsarbeit (für Zuwendungsbescheide ab 11/2020 gilt das Hinweisblatt Öffentlichkeitsarbeit)
  • Für Zuwendungsbescheide ab 01.11.2019: Geodaten nach GIS-NBest BW

Mitfinanzierung des Landes zur Bundesförderung:

Mittelabruf:

  • Auszahlungsschreiben und Zahlungsanweisung des Bundes

Verwendungsnachweis:

  • Ergebnismitteilung oder Feststellungsbescheid des Bundes
  • Nachweis der Öffentlichkeitsarbeit
  • Gegebenenfalls Geodaten nach den GIS-NBest BW

Kosten

keine

Hinweise

Wir wollen die kommunalen Zuwendungsempfänger so gut es geht bei der Fördermittelabrechnung unterstützen! Daher haben wir zusätzlich ein Hinweisblatt für das Erstellen von Mittelabrufen und Verwendungsnachweisen veröffentlicht. Dieses enthält neben Ausfüllhinweisen zum Abrechnungsformular auch Tipps zur Vermeidung von Nachforderungen. Bei Fragen zur Fördermittelabrechnung können Sie sich gerne an Auszahlung-Breitband@im.bwl.de oder an 0711/231-3793 wenden.

Freigabevermerk

12.03.2026 Innenministerium Baden-Württemberg