Das digitale Rathaus

Service-BW

Einen unverzichtbaren Bestandteil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Baden-Württemberg bildet die zentrale E-Government-Plattform service-bw. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich auf service-bw kostenfrei ein sicher verschlüsseltes Servicekonto mit Postfach und Dokumentensafe einrichten. Damit können sie sich in digitalen Verwaltungsleistungen auf service-bw elektronisch identifizieren und mit Behörden sicher kommunizieren, zum Beispiel mit Ihrem Bürgerbüro. Die für elektronische Verfahren benötigten Dokumente können im Dokumentensafe verschlüsselt abgelegt und verwaltet werden. Das Servicekonto von service-bw samt Dokumentensafe ist weltweit, mobil, sicher und geräteunabhängig als Web-App über das Internet verfügbar. Es unterstützt die Onlineausweisfunktion des elektronischen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels. Inzwischen lassen sich moderne Smartphones (Android und iOS) dafür als Lesegerät einsetzen; dazu ist lediglich die AusweisApp2 zu installieren.

Um diese elektronischen Dienstleistungen zu beantragen benötigen Sie ein Service-BW Konto. 

Hier kostenloses Servicekonto anlegen

Online-Ausweisfunktion

Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte können Sie sich online eindeutig und sicher identifizieren.

Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Online-Ausweisfunktion ist aktiviert
  • Die selbstgewählte, sechststellige PIN ist bekannt
  • Sie haben die AusweisApp2 installiert
  • Sie verfügen über ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät

Sie wissen nicht, ob Ihre Online-Ausweisfunktion aktiviert ist? Sie haben Ihre PIN vergessen oder verlegt? Sie fragen sich, wo und wie Sie die App installieren können? All diese Fragen werden Ihnen hier beantwortet.

Mehr Informationen zur Online-Ausweisfunktion

Zahlungsmöglichkeiten

Sofern die Leistungen gebührenpflichtig sind, können diese nach erfolgreicher Antragstellung bezahlt werden. Aktuell bieten wir hierfür die Bezahlmöglichkeiten giropay und PayPal an.

Verfügbare Online-Dienstleistungen

Leistungen

Breitbandvorhaben - Mitfinanzierung beantragen

Das Land fördert den kommunalen Breitbandausbau in Baden-Württemberg über eine Mitfinanzierung zum Förderprogramm des Bundes.

Zweck der Förderung ist die Unterstützung eines technologieneutralen und zukunftsfähigen Gigabitausbaus in Baden-Württemberg.

Der gewährte Fördersatz des Bundes wird durch die Mitfinanzierung des Landes auf einen Gesamtfördersatz von bis zu 90 Prozent der vom Bund festgestellten zuwendungsfähigen Ausgaben erhöht.

Zuständige Stelle

Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Zuwendungsempfänger sind in Baden-Württemberg befindliche Gebietskörperschaften und Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft.

Eine Zuwendung kann nur bewilligt werden für Maßnahmen, die nach:

  • dem Weiße-Flecken-Förderprogramm des Bundes
  • dem Graue-Flecken-Förderprogramm des Bundes
  • der Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes

gefördert und für die ein entsprechender Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr beziehungsweise des von ihm beauftragten Projektträgers ergangen ist.

Verfahrensablauf

Sobald Sie vom Bund einen Zuwendungsbescheid in vorläufiger Höhe erhalten haben, können Sie online einen Antrag auf Mitfinanzierung durch das Land Baden-Württemberg stellen.

1. Antragsstellung

  • Nutzen Sie den Onlineantrag.
  • Sie erhalten systemseitig eine Eingangsbestätigung in Ihr Servicekonto-Postfach. Per E-Mail wird Ihnen von der Bewilligungsstelle des Landes der Eingang zusätzlich bestätigt und das Aktenzeichen mitgeteilt.
  • Die weitere Kommunikation führt die Bewilligungsstelle mit Ihnen per E-Mail.

2. Vorhabensbeginn

  • Die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn gilt als erteilt, wenn das Bundesministerium für Digitales und Verkehr beziehungsweise der von ihm beauftragte Projektträger einen Zuwendungsbescheid erlassen oder seinerseits auf Antrag die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erteilt hat. Der Vorhabensbeginn ist der Bewilligungsstelle des Landes formlos anzuzeigen.

3. Zuwendungsbescheid

  • Wenn die Fördervoraussetzungen erfüllt und die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, wird der Zuwendungsbescheid erlassen.
  • Die Überreichung des Zuwendungsbescheids erfolgt in der Regel im Rahmen einer Übergaberunde mit dem stv. Ministerpräsidenten und Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Thomas Strobl.

4. Änderungsmitteilung

  • Sämtliche Änderungen des Förderprojektes, insbesondere auch Änderungen und Konkretisierungen des Zuwendungsbescheides des Bundes sowie Widerrufs- und Rücknahmeentscheidungen des Bundes, sind der Bewilligungsstelle des Landes unverzüglich per E-Mail anzuzeigen.

5. Mittelabruf

  • Auszahlungsanträge können beim Land eingereicht werden, sobald über den jeweiligen Auszahlungsantrag beim Bund entschieden wurde. Näheres regelt der Zuwendungsbescheid des Landes.
  • Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, innerhalb von drei Monaten nach Entscheidung des Bundes über die jeweilige Mittelanforderung beim Land einen Mittelabruf entsprechend des Projektfortschrittes zu beantragen.
  • Dazu füllen Sie das im Downloadbereich des Landes befindliche aktuellste Abrechnungsformular aus. Dieses schicken Sie mit den erforderlichen Unterlagen per E-Mail an die im Formular angegebene Stelle.
  • Die Auszahlungsstelle prüft die Mittelanforderung und weist den festgesetzten Betrag zur Auszahlung an.
  • Sie erhalten eine Auszahlungsmitteilung per E-Mail.

6. Verwendungsnachweis

  • Der Verwendungsnachweis ist gemäß Nummer 6.1 ANBest-Gk innerhalb von einem Jahr nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch ein Jahr nach Ablauf des Bewilligungszeitraums bei der Bewilligungsstelle einzureichen.
  • Nutzen Sie hierfür das im Downloadbereich des Landes befindliche aktuellste Abrechnungsformular. Dieses schicken Sie mit den erforderlichen Unterlagen per E-Mail an die im Formular angegebene Stelle.
  • Der Verwendungsnachweis besteht aus einer Mehrfertigung des an die Bewilligungsstelle des Bundes für die Förderung nach der jeweiligen Richtlinie gerichteten Verwendungsnachweises und dem Nachweis der Schlusszahlung des Bundes.
  • Bei Rückfragen kommt die zuständige Stelle auf Sie zu.
  • Die Auszahlungsstelle prüft den Verwendungsnachweis und weist den festgesetzten Betrag zur Schlusszahlung an.
  • Sie erhalten einen Festsetzungsbescheid mit Auszahlungsmitteilung per E-Mail.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Kopien
    • des Antrags auf Förderung nach der Bundesbreitbandrichtlinie und dessen Finanzierungsplan
    • des vom Bund auf der Grundlage der Bundesbreitbandrichtlinie erteilten Zuwendungsbescheids mitsamt Anlagen
  • Dokumentation der Infrastruktur gemäß den GIS-Nebenbestimmungen
    • des Bundes für die Förderung nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundesrichtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27. Juli 2023 (Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes)
    • des Bundes für die Förderung nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundesrichtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021 (Graue-Flecken-Förderung)
    • Baden-Württemberg (GIS-NBest BW) für die Förderung nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) vom 30. Januar 2019 (Weiße-Flecken-Förderung)

Kosten

Antragstellung und Beratung: keine

Hinweise

Zuwendungen des Landes sind freiwillige Leistungen, auf die es keinen Rechtsanspruch gibt.

Freigabevermerk

Stand: 13.10.2023

Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg