Das digitale Rathaus

Service-BW

Einen unverzichtbaren Bestandteil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Baden-Württemberg bildet die zentrale E-Government-Plattform service-bw. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich auf service-bw kostenfrei ein sicher verschlüsseltes Servicekonto mit Postfach und Dokumentensafe einrichten. Damit können sie sich in digitalen Verwaltungsleistungen auf service-bw elektronisch identifizieren und mit Behörden sicher kommunizieren, zum Beispiel mit Ihrem Bürgerbüro. Die für elektronische Verfahren benötigten Dokumente können im Dokumentensafe verschlüsselt abgelegt und verwaltet werden. Das Servicekonto von service-bw samt Dokumentensafe ist weltweit, mobil, sicher und geräteunabhängig als Web-App über das Internet verfügbar. Es unterstützt die Onlineausweisfunktion des elektronischen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels. Inzwischen lassen sich moderne Smartphones (Android und iOS) dafür als Lesegerät einsetzen; dazu ist lediglich die AusweisApp2 zu installieren.

Um diese elektronischen Dienstleistungen zu beantragen benötigen Sie ein Service-BW Konto. 

Hier kostenloses Servicekonto anlegen

Online-Ausweisfunktion

Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte können Sie sich online eindeutig und sicher identifizieren.

Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Online-Ausweisfunktion ist aktiviert
  • Die selbstgewählte, sechststellige PIN ist bekannt
  • Sie haben die AusweisApp2 installiert
  • Sie verfügen über ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät

Sie wissen nicht, ob Ihre Online-Ausweisfunktion aktiviert ist? Sie haben Ihre PIN vergessen oder verlegt? Sie fragen sich, wo und wie Sie die App installieren können? All diese Fragen werden Ihnen hier beantwortet.

Mehr Informationen zur Online-Ausweisfunktion

Zahlungsmöglichkeiten

Sofern die Leistungen gebührenpflichtig sind, können diese nach erfolgreicher Antragstellung bezahlt werden. Aktuell bieten wir hierfür die Bezahlmöglichkeiten giropay und PayPal an.

Verfügbare Online-Dienstleistungen

Leistungen

Bildungseinrichtung nach dem Bildungszeitgesetz - Anerkennung für Träger von Maßnahmen für ehrenamtliche Tätigkeiten beantragen

Bildungszeit ist die bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Qualifizierung für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten, zur beruflichen Weiterbildung oder zur politischen Weiterbildung.

Bildungsmaßnahmen, für die Beschäftigte Anspruch auf Bildungszeit haben, dürfen nur in anerkannten Bildungseinrichtungen durchgeführt werden. Diese Einrichtungen tragen die Verantwortung dafür, dass die Bildungsmaßnahmen den Anforderungen des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg entsprechen.
Eine Maßnahmenanerkennung wie in anderen Bundesländern findet nicht statt.

Qualifizierungsmaßnahmen im ehrenamtlichem Bereich befähigen zur Anleitung, Lehre oder Organisation in folgenden Bereichen:

  • Sport
  • Amateurmusik, Amateurtheater oder Laienkunst
  • Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen bis 27 Jahre
  • die Betreuung und Unterstützung hilfebedürftiger oder benachteiligter Menschen
  • die Mitgestaltung des Sozialraums
  • Tier-, Natur- und Umweltschutz
  • Soziales
  • Heimatpflege und allgemeine Weiterbildung
  • Öffentliche und kirchliche Ehrenämter
  • Vereinsmanagement

Die Beschränkung auf Aufgaben der Anleitung, Lehre und Organisation gilt nicht für die Qualifizierung für die Betreuung und Unterstützung hilfebedürftiger oder benachteiligter Menschen und die Qualifizierung für öffentliche Ehrenämter.

Zuständige Stelle

Das Regierungspräsidium Karlsruhe

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Anerkennung sind, dass die Bildungseinrichtung

  • seit mindestens zwei Jahren am Markt besteht,
  • Qualifizierungsmaßnahmen im Sinne des Bildungszeitgesetzes zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten systematisch plant, organisiert und durchführt und
  • die Einhaltung folgender Mindeststandards nachweisen kann:
  • Einsatz qualifizierten Personals sowohl im Leitungsbereich als auch im fachlichen Bereich,
  • angemessene räumliche und sachliche Ausstattung zur Durchführung der Qualifizierungsmaßnahmen,
  • transparente Darstellung des Bildungsangebotes, einschließlich einer Darstellung der inhaltlichen Gestaltung und Durchführung einzelner, exemplarischer Qualifizierungsmaßnahmen und
  • Ausstellung von aussagekräftigen Teilnahmenachweise oder Abschlusszertifikate.

Informationen dazu, wie Sie die Anerkennungsvoraussetzungen belegen können, finden Sie im Antragsformular.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Anerkennung beim Regierungspräsidium Karlsruhe beantragen. Nutzen Sie das Antragsformular.

Eine Anerkennung der zuständigen Stelle ist befristet auf drei Jahre. Die Anerkennung kann um jeweils weitere drei Jahre verlängert werden.

Eine Anerkennung kann auch widerrufen werden. Das ist möglich, wenn

  • nachträglich die Voraussetzungen für Ihre Anerkennung als Bildungseinrichtung wegfallen oder
  • Sie Veranstaltungen als Bildungsmaßnahmen im Sinne des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg durchführen,
      • bei denen der Unterricht pro Tag nicht durchschnittlich mindestens sechs Zeitstunden dauert (Pausen nicht eingerechnet),
      • bei denen die Teilnehmer bezogen auf die Gesamtzeit der Veranstaltung mehr abwesend als anwesend sind (gilt bei mehrtägigen Veranstaltungen, E-learning und blended-learning),
      • die nicht mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und mit der Verfassung des Landes Baden-Württemberg in Einklang stehen,
      • bei denen Sie die Teilnahme von der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Partei, Gewerkschaft, einem Berufsverband, einer Religionsgemeinschaft oder einer ähnlichen Vereinigung abhängig machen,
      • die unmittelbar der Durchsetzung politischer Ziele dienen,
      • die der Erholung, der privaten Haushaltsführung oder der Körperpflege dienen,
      • die der sportlichen, künstlerischen oder kunsthandwerklichen Betätigung dienen,
      • die dem Einüben psychologischer oder ähnlicher Fertigkeiten ohne beruflichen Bezug dienen,
      • die dem Erwerb der allgemeinen Fahrerlaubnis oder ähnlicher Berechtigungen dienen oder
      • die als Studienreise mit überwiegend touristischem Charakter durchgeführt werden.

Fristen

Stellen Sie den Antrag bis zum 31. August, um in die Liste der anerkannten Bildungseinrichtungen aufgenommen zu werden.

Erforderliche Unterlagen

Nachweise, die die Voraussetzungen belegen.

Kosten

EUR 280,00

Hinweise

keine

Freigabevermerk

02.08.2023 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg