Das digitale Rathaus

Service-BW

Einen unverzichtbaren Bestandteil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Baden-Württemberg bildet die zentrale E-Government-Plattform service-bw. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich auf service-bw kostenfrei ein sicher verschlüsseltes Servicekonto mit Postfach und Dokumentensafe einrichten. Damit können sie sich in digitalen Verwaltungsleistungen auf service-bw elektronisch identifizieren und mit Behörden sicher kommunizieren, zum Beispiel mit Ihrem Bürgerbüro. Die für elektronische Verfahren benötigten Dokumente können im Dokumentensafe verschlüsselt abgelegt und verwaltet werden. Das Servicekonto von service-bw samt Dokumentensafe ist weltweit, mobil, sicher und geräteunabhängig als Web-App über das Internet verfügbar. Es unterstützt die Onlineausweisfunktion des elektronischen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels. Inzwischen lassen sich moderne Smartphones (Android und iOS) dafür als Lesegerät einsetzen; dazu ist lediglich die AusweisApp2 zu installieren.

Um diese elektronischen Dienstleistungen zu beantragen benötigen Sie ein Service-BW Konto. 

Hier kostenloses Servicekonto anlegen

Online-Ausweisfunktion

Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte können Sie sich online eindeutig und sicher identifizieren.

Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Online-Ausweisfunktion ist aktiviert
  • Die selbstgewählte, sechststellige PIN ist bekannt
  • Sie haben die AusweisApp2 installiert
  • Sie verfügen über ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät

Sie wissen nicht, ob Ihre Online-Ausweisfunktion aktiviert ist? Sie haben Ihre PIN vergessen oder verlegt? Sie fragen sich, wo und wie Sie die App installieren können? All diese Fragen werden Ihnen hier beantwortet.

Mehr Informationen zur Online-Ausweisfunktion

Zahlungsmöglichkeiten

Sofern die Leistungen gebührenpflichtig sind, können diese nach erfolgreicher Antragstellung bezahlt werden. Aktuell bieten wir hierfür die Bezahlmöglichkeiten giropay und PayPal an.

Verfügbare Online-Dienstleistungen

Leistungen

Beschwerde wegen anstößiger Werbung einreichen

Sie können sich über anstößige Werbung beim Deutschen Werberat beschweren.

Zuständige Stelle

Der Deutsche Werberat.

Er ist eine Selbstkontrolleinrichtung der deutschen Werbewirtschaft.
Sie können ihn bei Verstößen gegen freiwillige Werbekodizes anrufen.

Hinweis: Bei Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen kooperiert der Deutsche Werberat mit den hierfür zuständigen Stellen und leitet die Beschwerde wenn nötig weiter.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Eine Werbemaßnahme eines Unternehmens ist jugendgefährdend, diskriminierend oder in sonstiger Weise anstößig.

Der Deutsche Werberat ist nicht zuständig für die Werbung von politischen Parteien, Kirchen, Stiftungen, Vereinen oder Nicht-Regierungsorganisationen.

Verfahrensablauf

Sie können sich beim Deutschen Werberat beschweren.
Das können Sie tun durch

  • Brief
  • Fax
  • E-Mail
  • Beschwerde-Formular
  • Auch telefonische Beschwerden sind möglich.

Legen Sie das kritisierte Werbemotiv beziehungsweise eine Beschreibung davon Ihrer Beschwerde bei.
Sie müssen begründen, warum Sie das Motiv diskriminierend, jugendgefährdend oder in sonstiger Weise anstößig finden.

Hinweis: Nennen Sie bei Ihrer Beschwerde immer Ihren Namen. Der Deutsche Werberat bearbeitet keine anonymen Beschwerden.
Der Name der Beschwerdeführerin oder des Beschwerdeführers wird vertraulich behandelt, es sei denn, sie oder er erklärt sich mit der Namensnennung einverstanden. Ist eine Organisation oder Institution Beschwerdeführerin und verlangt sie nicht ausdrücklich eine vertrauliche Behandlung, kann der Werberat ihren Namen den anderen Verfahrensbeteiligten mitteilen.

Hält der Deutsche Werberat Ihre Beschwerde nach Prüfung für begründet, wendet er sich an das für die Werbemaßnahme verantwortliche Unternehmen.
Zeigt sich das Unternehmen nicht bereit, die Werbemaßnahme zu ändern oder einzustellen, kann der Werberat eine Rüge aussprechen und sie veröffentlichen.

Hinweis: Eine vom Deutschen Werberat ausgesprochene Rüge ist mit keinen weiteren Sanktionen (z.B. Geldbuße) verbunden. Sie gilt aber als imageschädigend für das Unternehmen.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Benennung der kritisierten Werbung unter Angabe des Werbemittels (zum Beispiel Anzeige, Plakat, TV-Spot, Onlinewerbung usw.)
  • Begründung der Beschwerde, gegebenenfalls unter Verweis auf einen Verstoß gegen den Leitfaden des Deutschen Werberats
  • bei einer Anzeige: die Anzeige im Original, als Kopie oder eingescannt als Datei
  • bei einem Plakat: das Werbemotiv als Fotografie oder Fotodatei
  • bei einem TV- oder Radio-Spot: Angabe des Senders sowie Tag und Uhrzeit der Ausstrahlung
  • bei Onlinewerbung: wenn möglich ein Screenshot (Bildschirmfoto)

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

Die meisten Fälle können innerhalb weniger Tage abgeschlossen werden.
Die durchschnittliche Verfahrensdauer liegt laut Deutschem Werberat bei etwa zehn Arbeitstagen.

Hinweise

Der Deutsche Werberat wird aufgrund der freiwilligen Selbstkontrolle tätig.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

Stand: 26.09.2023

Verantwortlich: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg