Einen unverzichtbaren Bestandteil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Baden-Württemberg bildet die zentrale E-Government-Plattform service-bw. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich auf service-bw kostenfrei ein sicher verschlüsseltes Servicekonto mit Postfach und Dokumentensafe einrichten. Damit können sie sich in digitalen Verwaltungsleistungen auf service-bw elektronisch identifizieren und mit Behörden sicher kommunizieren, zum Beispiel mit Ihrem Bürgerbüro. Die für elektronische Verfahren benötigten Dokumente können im Dokumentensafe verschlüsselt abgelegt und verwaltet werden. Das Servicekonto von service-bw samt Dokumentensafe ist weltweit, mobil, sicher und geräteunabhängig als Web-App über das Internet verfügbar. Es unterstützt die Onlineausweisfunktion des elektronischen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels. Inzwischen lassen sich moderne Smartphones (Android und iOS) dafür als Lesegerät einsetzen; dazu ist lediglich die AusweisApp2 zu installieren.
Um diese elektronischen Dienstleistungen zu beantragen benötigen Sie ein Service-BW Konto.
Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte können Sie sich online eindeutig und sicher identifizieren.
Die selbstgewählte, sechststellige PIN ist bekannt
Sie haben die AusweisApp2 installiert
Sie verfügen über ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät
Sie wissen nicht, ob Ihre Online-Ausweisfunktion aktiviert ist? Sie haben Ihre PIN vergessen oder verlegt? Sie fragen sich, wo und wie Sie die App installieren können? All diese Fragen werden Ihnen hier beantwortet.
Sofern die Leistungen gebührenpflichtig sind, können diese nach erfolgreicher Antragstellung bezahlt werden. Aktuell bieten wir hierfür die Bezahlmöglichkeit PayPal an.
Für den Transport von nicht abgefüllten Weinbauerzeugnissen in Behältnissen mit einem Nennvolumen von mehr als 60 Litern und in einzelnen weiteren Fällen benötigen Sie ein Weinbegleitdokument.
Weinbauerzeugnisse sind
Trauben,
Traubenmost,
Maische,
Wein,
Perlwein,
Schaumwein,
Likörwein und
Brennwein.
Das Begleitdokument berechtigt Sie zum Transport der Weinbauerzeugnisse vom Erzeuger zur weiteren Verarbeitungs- oder Verwertungsstelle, zum Beispiel zu einer Kellerei. Sie sind verpflichtet, ein Begleitdokument zu verwenden.
Sie transportieren nicht abgefüllte Weinbauerzeugnisse von mehr als 60 Litern, oder
Sie transportieren Weinbauerzeugnisse in etikettierten Behältern von mehr als 10 Litern, die mit einem nicht wiederverwendbaren Verschluss versehen sind, oder
der Transportweg von Weinbauerzeugnissen
vom Weinberg zur Weinbereitungsanlage,
zwischen zwei Anlagen desselben Unternehmens,
zwischen den Anlagen einer Erzeugervereinigung
beträgt über 70 Kilometer.
Verfahrensablauf
Sie reichen das Begleitdokument für den Weintransport online, per Post oder Fax an die zuständige Stelle für den Verladeort.
Sie erstellen das Begleitdokument unmittelbar vor dem Weintransport, wenn der Wein auf das Transportfahrzeug aufgeladen ist und die endgültige Literzahl des Transports feststeht. Das Begleitdokument bezieht sich nur auf diesen Transport und kann nicht für andere Transporte verwendet werden.
Das elektronische Weinbegleitdokumentverfahren (eWeinBV) ermöglicht es Ihnen, das Weinbegleitdokument online zu erstellen:
Vor dem anstehenden Transport melden Sie sich in der Anwendung des eWeinBV mit Ihrer Benutzerkennung an und bereiten das elektronische Weinbegleitdokument vor.
Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie online eintragen können.
Sie bestätigen abschließend, dass alle gemachten Angaben korrekt sind.
Das Begleitdokument wird erstellt, erhält eine eindeutige Bezugsnummer und ist für Sie unveränderlich. Der Transport kann beginnen.
Alle Beteiligten (beispielsweise Absender, Fahrer, Empfänger) können jetzt das elektronische Weinbegleitdokument online abrufen, beziehungsweise erhalten dieses auf digitalem Weg.
Begleitdokument per Post oder per Fax einreichen:
Sie füllen das 5-fach Formular leserlich und vollständig aus.
Sie geben der Fahrerin oder dem Fahrer das Original mit. Die restlichen vier Durchschläge behalten Sie.
Die Fahrerin oder der Fahrer übergibt das Original am Zielort dem Weintransport-Empfänger (zum Beispiel der Kellerei).
Sie senden spätestens einen Tag nach dem Beginn des Transportes zwei Durchschläge per Post oder per Fax an die zuständige Kontrollstelle am Verladeort.
die zwei übrigen Durchschläge sind für Ihre Unterlagen.
Sie müssen lediglich das Begleitdokument erstellen und übermitteln. Es findet keine Bearbeitung oder Bescheid-Erstellung durch die Behörde statt.
Fristen
Es gibt keine bestimmte Frist. Das Begleitdokument wird unmittelbar vor dem Transport erstellt. Eine Transportgenehmigung durch eine Behörde ist nicht notwendig.
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
Für online erstellte elektronische Weinbegleitdokumente fallen in Baden-Württemberg keine Kosten an.
Bearbeitungsdauer
Es handelt sich um eine reine Transportmeldung. Eine Bearbeitung oder Bescheid-Erstellung findet nicht statt.