Das digitale Rathaus

Service-BW

Einen unverzichtbaren Bestandteil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Baden-Württemberg bildet die zentrale E-Government-Plattform service-bw. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich auf service-bw kostenfrei ein sicher verschlüsseltes Servicekonto mit Postfach und Dokumentensafe einrichten. Damit können sie sich in digitalen Verwaltungsleistungen auf service-bw elektronisch identifizieren und mit Behörden sicher kommunizieren, zum Beispiel mit Ihrem Bürgerbüro. Die für elektronische Verfahren benötigten Dokumente können im Dokumentensafe verschlüsselt abgelegt und verwaltet werden. Das Servicekonto von service-bw samt Dokumentensafe ist weltweit, mobil, sicher und geräteunabhängig als Web-App über das Internet verfügbar. Es unterstützt die Onlineausweisfunktion des elektronischen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels. Inzwischen lassen sich moderne Smartphones (Android und iOS) dafür als Lesegerät einsetzen; dazu ist lediglich die AusweisApp2 zu installieren.

Um diese elektronischen Dienstleistungen zu beantragen benötigen Sie ein Service-BW Konto. 

Hier kostenloses Servicekonto anlegen

Online-Ausweisfunktion

Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte können Sie sich online eindeutig und sicher identifizieren.

Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Online-Ausweisfunktion ist aktiviert
  • Die selbstgewählte, sechststellige PIN ist bekannt
  • Sie haben die AusweisApp2 installiert
  • Sie verfügen über ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät

Sie wissen nicht, ob Ihre Online-Ausweisfunktion aktiviert ist? Sie haben Ihre PIN vergessen oder verlegt? Sie fragen sich, wo und wie Sie die App installieren können? All diese Fragen werden Ihnen hier beantwortet.

Mehr Informationen zur Online-Ausweisfunktion

Zahlungsmöglichkeiten

Sofern die Leistungen gebührenpflichtig sind, können diese nach erfolgreicher Antragstellung bezahlt werden. Aktuell bieten wir hierfür die Bezahlmöglichkeiten giropay und PayPal an.

Verfügbare Online-Dienstleistungen

Leistungen

Außer Kraft - Förderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) beantragen

Die Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) ist ausgelaufen

Im Zuge der Verhandlungen zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) wurde am 13.12.2023 beschlossen, die Förderung durch den Umweltbonus zeitnah zu beenden. Seit dem 18.12.2023 um 00:00 Uhr können daher keine neuen Anträge mehr für den Umweltbonus beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.

Hintergrund ist die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, in dessen Folge dem KTF 60 Milliarden Euro entzogen werden. Daher muss der Wirtschaftsplan des KTF für 2024 neu aufgestellt werden und ihm stehen weniger Mittel zur Verfügung.

Für den Umweltbonus gilt: Bereits zugesagte Förderungen sind vom Förderende nicht betroffen und werden ausgezahlt. Vorliegende Anträge, die bis einschließlich 17. 12.2023 beim BAFA eingegangen sind, werden in der Reihenfolge ihres Eingangs weiterbearbeitet und – sofern die Fördervoraussetzungen vorliegen – bewilligt.

Onlineantrag und Formulare

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Antragsberechtigt für den Umweltbonus waren:

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
  • Stiftungen
  • Körperschaften
  • Vereine

Nicht antragsberechtigt waren:

  • der Bund und die Bundesländer sowie deren Einrichtungen und Kommunen,
  • alle öffentlichen Einrichtungen des Staates, die den Begriff des öffentlichrechtlichen Auftraggebers im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen erfüllen,
  • Automobilhersteller, die sich an der Finanzierung des Umweltbonus beteiligen,
  • Antragstellerinnen und steller, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist,
  • Antragstellerinnen und steller, die eine Vermögensauskunft als Schuldner im Sinne der Zivilprozessordnung oder Vollstreckungsschuldner im Sinne der Abgabenordnung abgegeben haben oder zu deren Abgabe verpflichtet sind.
    Wenn die Antragstellerin eine juristische Person ist, gilt dasselbe für die Inhaberin oder den Inhaber der juristischen Person.

Voraussetzungen für die Förderung von Neufahrzeugen:

  • Das Fahrzeugmodell muss sich auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge befinden.
  • Es muss sich um ein Neufahrzeug handeln, das erstmals zugelassen wird.
  • Der Erwerb (Abschluss von Kauf oder Leasingvertrag) sowie die Erstzulassung müssen am 18.5.2016 oder später erfolgt sein.
  • Das Fahrzeug muss im Inland auf Antragstellerin oder steller zugelassen sein.
  • Beim Kauf muss es mindestens 6 Monate zugelassen bleiben.
  • Beim Leasing variiert die Mindesthaltedauer je nach Länge des Leasingvertrages zwischen 6, 12 und 24 Monaten.
  • Wenn Sie den Bundesanteil am Umweltbonus beantragen, muss der Anteil der Autoindustrie am Umweltbonus bereits geleistet worden sein. Dies ermittelt das BAFA durch den Vergleich Ihrer Erwerbskosten mit den im BAFA hinterlegten NettoListenpreisen.

Voraussetzungen für die Förderung von jungen Gebrauchtfahrzeugen:

  • Das Fahrzeugmodell muss sich auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge befinden.
  • Das Fahrzeug muss nach dem 4.11.2019 oder später erstzugelassen worden sein.
  • Das Fahrzeug darf maximal 12 Monate erstzugelassen gewesen sein.
  • Das Fahrzeug darf zum Zeitpunkt der Zulassung auf die Zweithalterin oder den Zweithalter maximal eine Laufleistung von 15 000 Kilometern aufweisen.

Verfahrensablauf

Die Förderung wurde zum 18.12.2023 beendet.

Fristen

Keine

Erforderliche Unterlagen

Die Förderung wurde zum 18.12.2023 beendet.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Bearbeitungsdauer

Das Förderprogramm erfreute sich großer Beliebtheit. Dies führt leider dazu, dass es mit der Bearbeitung der Anträge etwas länger dauert. Die Bearbeitungszeit eines Antrages ist auch davon abhängig, ob uns alle Unterlagen zu einem Antrag vorliegen.

Hinweise

Die Förderung wurde zum 18.12.2023 beendet.

Freigabevermerk

08.01.2024 Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)