Das digitale Rathaus

Service-BW

Einen unverzichtbaren Bestandteil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Baden-Württemberg bildet die zentrale E-Government-Plattform service-bw. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich auf service-bw kostenfrei ein sicher verschlüsseltes Servicekonto mit Postfach und Dokumentensafe einrichten. Damit können sie sich in digitalen Verwaltungsleistungen auf service-bw elektronisch identifizieren und mit Behörden sicher kommunizieren, zum Beispiel mit Ihrem Bürgerbüro. Die für elektronische Verfahren benötigten Dokumente können im Dokumentensafe verschlüsselt abgelegt und verwaltet werden. Das Servicekonto von service-bw samt Dokumentensafe ist weltweit, mobil, sicher und geräteunabhängig als Web-App über das Internet verfügbar. Es unterstützt die Onlineausweisfunktion des elektronischen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels. Inzwischen lassen sich moderne Smartphones (Android und iOS) dafür als Lesegerät einsetzen; dazu ist lediglich die AusweisApp2 zu installieren.

Um diese elektronischen Dienstleistungen zu beantragen benötigen Sie ein Service-BW Konto. 

Hier kostenloses Servicekonto anlegen

Online-Ausweisfunktion

Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte können Sie sich online eindeutig und sicher identifizieren.

Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Online-Ausweisfunktion ist aktiviert
  • Die selbstgewählte, sechststellige PIN ist bekannt
  • Sie haben die AusweisApp2 installiert
  • Sie verfügen über ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät

Sie wissen nicht, ob Ihre Online-Ausweisfunktion aktiviert ist? Sie haben Ihre PIN vergessen oder verlegt? Sie fragen sich, wo und wie Sie die App installieren können? All diese Fragen werden Ihnen hier beantwortet.

Mehr Informationen zur Online-Ausweisfunktion

Zahlungsmöglichkeiten

Sofern die Leistungen gebührenpflichtig sind, können diese nach erfolgreicher Antragstellung bezahlt werden. Aktuell bieten wir hierfür die Bezahlmöglichkeiten giropay und PayPal an.

Verfügbare Online-Dienstleistungen

Leistungen

Aufnahme in die Berufsoberschule beantragen

Die Berufsoberschule besteht aus der Mittelstufe (Berufsaufbauschule) und der Oberstufe.

Die Oberstufe der Berufsoberschule baut auf einem qualifizierten mittleren Bildungsabschluss und einer abgeschlossenen mindestens zweijährigen Berufsausbildung oder einer vergleichbaren beruflichen Qualifikation auf. Durch den Besuch können Sie auf dem zweiten Bildungsweg die folgenden bundesweit anerkannten Abschlüsse erwerben:

  • die fachgebundene Hochschulreife oder
  • die allgemeine Hochschulreife in Verbindung mit einer zweiten Fremdsprache

Die Berufsoberschule ist eine Vollzeitschule. Der Unterricht in der Oberstufe dauert zwei Jahre. Es gibt sie in folgenden Fachrichtungen:

  • Technische Oberschule
  • Wirtschaftsoberschule
  • Berufsoberschule für Sozialwesen

Zuständige Stelle

die jeweilige Berufsoberschule

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Aufnahme in die Klasse 1 der Oberstufe der Berufsoberschule:

  • Nachweis des mittleren Bildungsabschlusses durch
    • Realschulabschluss, Fachschulreife, dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand am Ende der Klasse 10 der Werkrealschule oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 11 eines Gymnasiums bzw. in die Klasse 10 oder Jahrgangsstufe 11 eines Gymnasiums bei achtjährigem Bildungsgang oder das Versetzungszeugnis einer Gemeinschaftsschule am Ende der Klasse 10 in eine gymnasiale Oberstufe. Die schulische Qualifikation erfordert einen Notendurchschnitt von mindestens 3,0 in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und in einem in der Rechtsverordnung festgelegten naturwissenschaftlichen Fach, wobei in jedemFach mindestens die Note "ausreichend" erreicht sein muss.
    • Für alle, die diese Noten nicht erreicht haben, sowie für alle Absolventen des „9 + 3"Modells gilt: Sofern in der Klasse noch Schülerplätze frei sind, können diese Bewerber nach einer Aufnahmeprüfung aufgenommen werden.
    • Das Zeugnis der Fachhochschulreife berechtigt auch zur Aufnahme in die Klasse 1 der Oberstufe der Berufsoberschule, sofern die folgenden genannten Voraussetzungen im Zusammenhang mit der beruflichen Qualifikation vorliegen.
  • Nachweis der beruflichen Qualifikation durch
    • abgeschlossene Berufsausbildung mit
      • Abschlusszeugnis der Berufsschule oder einem gleichwertigen Bildungsstand und
      • Abschluss einer nach Ausbildungsordnung mindestens zweijährigen Berufsausbildung im gewerblichen Bereich für die Technische Oberschule, im kaufmännischen Bereich für die Wirtschaftsoberschule und im sozialpädagogischen oder pflegerischen Bereich für die Berufsoberschule für Sozialwesen oder
    • einschlägige Berufserfahrung
      Diese sollte für den Besuch der Oberstufe der Berufsoberschule förderlich sein und wenigstens fünf Jahre umfassen.

Hinweis: Besonders befähigte Bewerberinnen und Bewerber mit Fachhochschulreife können direkt in das zweite Jahr der Berufsoberschule einsteigen. Informieren Sie sich über die genauen Voraussetzungen bei der jeweiligen Schule.

Verfahrensablauf

Sie müssen sich schriftlich oder online bei der jeweiligen Berufsoberschule anmelden.

Achtung: Erfüllen mehr Bewerberinnen und Bewerber die Aufnahmevoraussetzungen, als es Plätze gibt, findet ein Auswahlverfahren statt.

Die Schulleitung entscheidet über Ihre Aufnahme.

Fristen

Anmeldungen sind bis zum 1. März eines Jahres für das kommende Schuljahr möglich.

Erforderliche Unterlagen

  • Lebenslauf
  • beglaubigte Abschriften Ihrer Zeugnisse
  • Erklärung, ob und
    • an welcher Berufsoberschule Sie bereits an einem Aufnahmeverfahren teilgenommen haben,
    • an welche Berufsoberschule Sie ebenfalls einen Aufnahmeantrag gerichtet haben,
    • mit welchem Ergebnis Sie bereits an Prüfungen zum Erwerb der fachgebundenen oder allgemeinen Hochschulreife teilgenommen haben oder
    • mit welchem Ergebnis Sie die Oberstufe einer Berufsoberschule besucht haben.

Kosten

keine

Hinweise

keine

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

13.12.2023 Kultusministerium Baden-Württemberg