Das digitale Rathaus

Service-BW

Einen unverzichtbaren Bestandteil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Baden-Württemberg bildet die zentrale E-Government-Plattform service-bw. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich auf service-bw kostenfrei ein sicher verschlüsseltes Servicekonto mit Postfach und Dokumentensafe einrichten. Damit können sie sich in digitalen Verwaltungsleistungen auf service-bw elektronisch identifizieren und mit Behörden sicher kommunizieren, zum Beispiel mit Ihrem Bürgerbüro. Die für elektronische Verfahren benötigten Dokumente können im Dokumentensafe verschlüsselt abgelegt und verwaltet werden. Das Servicekonto von service-bw samt Dokumentensafe ist weltweit, mobil, sicher und geräteunabhängig als Web-App über das Internet verfügbar. Es unterstützt die Onlineausweisfunktion des elektronischen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels. Inzwischen lassen sich moderne Smartphones (Android und iOS) dafür als Lesegerät einsetzen; dazu ist lediglich die AusweisApp2 zu installieren.

Um diese elektronischen Dienstleistungen zu beantragen benötigen Sie ein Service-BW Konto. 

Hier kostenloses Servicekonto anlegen

Online-Ausweisfunktion

Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte können Sie sich online eindeutig und sicher identifizieren.

Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Online-Ausweisfunktion ist aktiviert
  • Die selbstgewählte, sechststellige PIN ist bekannt
  • Sie haben die AusweisApp2 installiert
  • Sie verfügen über ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät

Sie wissen nicht, ob Ihre Online-Ausweisfunktion aktiviert ist? Sie haben Ihre PIN vergessen oder verlegt? Sie fragen sich, wo und wie Sie die App installieren können? All diese Fragen werden Ihnen hier beantwortet.

Mehr Informationen zur Online-Ausweisfunktion

Zahlungsmöglichkeiten

Sofern die Leistungen gebührenpflichtig sind, können diese nach erfolgreicher Antragstellung bezahlt werden. Aktuell bieten wir hierfür die Bezahlmöglichkeiten giropay und PayPal an.

Verfügbare Online-Dienstleistungen

Leistungen

Aufnahme in die Berufsaufbauschule beantragen

Die Berufsaufbauschule ist die Mittelstufe der Berufsoberschule und gehört zum zweiten Bildungsweg. Sie ist eine Vollzeitschule und dauert ein Jahr. Durch den Besuch der Berufsaufbauschule können Sie die Fachschulreife (mittlerer Bildungsabschluss) erwerben.

Die Berufsaufbauschule baut auf Ihren bisher erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten auf. Sie werden auf die Übernahme höher qualifizierter Tätigkeiten vorbereitet und erhalten eine erweiterte Allgemeinbildung.

Die Berufsaufbauschule gibt es in folgenden Fachrichtungen:

  • gewerblich-technisch
  • kaufmännisch
  • hauswirtschaftlich-pflegerisch-sozialpädagogisch
  • landwirtschaftlich

Hinweis: Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie nach Abschluss der Mittelstufe die Oberstufe der Berufsoberschule oder ein Berufliches Gymnasium besuchen. In diesen Schulen können Sie die fachgebundene beziehungsweise allgemeine Hochschulreife erwerben.

Zuständige Stelle

die jeweilige Berufsaufbauschule

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand
  • erfolgreicher Abschluss
    • der Berufsschule oder
    • einer einjährigen Berufsfachschule oder
    • einer mindestens zweijährigen Berufsfachschule, die nicht zum Erwerb der Fachschulreife führt
  • Abschluss
    • eines anerkannten Ausbildungsberufs oder,
    • wenn ein solcher nicht festgelegt war, in einer sonstigen für den Schultyp einschlägigen Berufsausbildung oder
  • eine mindestens vierjährige einschlägige praktische Tätigkeit mit guten Beurteilungen, wobei die Zeit des Besuchs einer Berufsfachschule angerechnet werden kann
  • bei ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern zusätzlich: ausreichende deutsche Sprachkenntnisse

Verfahrensablauf

Sie können sich bei der Berufsaufbauschule anmelden, an der Sie aufgenommen werden möchten.

Die Schulleitung entscheidet über Ihre Aufnahme und informiert Sie schriftlich.

Hinweis: Es gibt eine Probezeit bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres.

Fristen

Welche Termine Sie einhalten müssen, gibt die Schulleitung auf geeignete Weise bekannt, z.B. im Internetauftritt der Schule oder per telefonischer Auskunft über das Sekretariat.

Erforderliche Unterlagen

  • Lebenslauf in tabellarischer Form mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg
  • Zeugnisse und Nachweise über das Erfüllen der Voraussetzungen

Kosten

keine

Hinweise

Für den Besuch der Berufsaufbauschule können Sie eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragen.

Freigabevermerk

29.11.2023; Kultusministerium Baden-Württemberg