Das digitale Rathaus

Service-BW

Einen unverzichtbaren Bestandteil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Baden-Württemberg bildet die zentrale E-Government-Plattform service-bw. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich auf service-bw kostenfrei ein sicher verschlüsseltes Servicekonto mit Postfach und Dokumentensafe einrichten. Damit können sie sich in digitalen Verwaltungsleistungen auf service-bw elektronisch identifizieren und mit Behörden sicher kommunizieren, zum Beispiel mit Ihrem Bürgerbüro. Die für elektronische Verfahren benötigten Dokumente können im Dokumentensafe verschlüsselt abgelegt und verwaltet werden. Das Servicekonto von service-bw samt Dokumentensafe ist weltweit, mobil, sicher und geräteunabhängig als Web-App über das Internet verfügbar. Es unterstützt die Onlineausweisfunktion des elektronischen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels. Inzwischen lassen sich moderne Smartphones (Android und iOS) dafür als Lesegerät einsetzen; dazu ist lediglich die AusweisApp2 zu installieren.

Um diese elektronischen Dienstleistungen zu beantragen benötigen Sie ein Service-BW Konto. 

Hier kostenloses Servicekonto anlegen

Online-Ausweisfunktion

Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte können Sie sich online eindeutig und sicher identifizieren.

Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Online-Ausweisfunktion ist aktiviert
  • Die selbstgewählte, sechststellige PIN ist bekannt
  • Sie haben die AusweisApp2 installiert
  • Sie verfügen über ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät

Sie wissen nicht, ob Ihre Online-Ausweisfunktion aktiviert ist? Sie haben Ihre PIN vergessen oder verlegt? Sie fragen sich, wo und wie Sie die App installieren können? All diese Fragen werden Ihnen hier beantwortet.

Mehr Informationen zur Online-Ausweisfunktion

Zahlungsmöglichkeiten

Sofern die Leistungen gebührenpflichtig sind, können diese nach erfolgreicher Antragstellung bezahlt werden. Aktuell bieten wir hierfür die Bezahlmöglichkeiten giropay und PayPal an.

Verfügbare Online-Dienstleistungen

Leistungen

Apothekennotdienst finden

Apotheken müssen sich an die gesetzlichen Ladenöffnungszeiten halten. Für die Versorgung mit Arzneimitteln organisiert die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg in folgenden Fällen einen Notdienst:

  • Nachts
  • am Wochenende
  • an gesetzlichen Feiertagen

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

Landesapothekerkammer Baden-Württemberg

Villastraße 1

70190 Stuttgart

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Keine

Verfahrensablauf

An nicht dienstbereiten Apotheken ist für Patientinnen und Patienten oder anderen Kunden an deutlich sichtbarer Stelle ein gut lesbarer Aushang auf die nächstgelegenen dienstbereiten Apotheken angebracht. Hier wird auf zum Notdienst eingeteilte Apotheken in der Umgebung verwiesen.

Auch über Telefon können zum Notdienst eingeteilte Apotheken erfragt werden:

  • 0800 00 22 8 33 aus dem deutschen Festnetz
  • 22 8 33 über jedem dt. Mobilfunkanbieter ohne Vorwahl

SMS: „apo“ an 22 8 33

 

Tipp: Auch Tageszeitungen oder Amtsblätter enthalten meist Informationen zum Apothekennotdienst aus dem Einzugsbereich.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

  • für die telefonische Ansage:
    • unter 0800 00 22 8 33: keine Kosten aus dem deutschen Festnetz
    • unter 22 8 33 von jedem Mobiltelefon ohne Vorwahl: höchstens 0,69 Euro pro Minute
  • für die SMS-Auskunft:
    • unter 22 8 33: höchstens 0,69 Euro pro SMS

Hinweise

keine

Freigabevermerk

  • 18.09.2023 Sozialministerium Baden-Württemberg