Das digitale Rathaus

Service-BW

Einen unverzichtbaren Bestandteil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Baden-Württemberg bildet die zentrale E-Government-Plattform service-bw. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich auf service-bw kostenfrei ein sicher verschlüsseltes Servicekonto mit Postfach und Dokumentensafe einrichten. Damit können sie sich in digitalen Verwaltungsleistungen auf service-bw elektronisch identifizieren und mit Behörden sicher kommunizieren, zum Beispiel mit Ihrem Bürgerbüro. Die für elektronische Verfahren benötigten Dokumente können im Dokumentensafe verschlüsselt abgelegt und verwaltet werden. Das Servicekonto von service-bw samt Dokumentensafe ist weltweit, mobil, sicher und geräteunabhängig als Web-App über das Internet verfügbar. Es unterstützt die Onlineausweisfunktion des elektronischen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels. Inzwischen lassen sich moderne Smartphones (Android und iOS) dafür als Lesegerät einsetzen; dazu ist lediglich die AusweisApp2 zu installieren.

Um diese elektronischen Dienstleistungen zu beantragen benötigen Sie ein Service-BW Konto. 

Hier kostenloses Servicekonto anlegen

Online-Ausweisfunktion

Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte können Sie sich online eindeutig und sicher identifizieren.

Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Online-Ausweisfunktion ist aktiviert
  • Die selbstgewählte, sechststellige PIN ist bekannt
  • Sie haben die AusweisApp2 installiert
  • Sie verfügen über ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät

Sie wissen nicht, ob Ihre Online-Ausweisfunktion aktiviert ist? Sie haben Ihre PIN vergessen oder verlegt? Sie fragen sich, wo und wie Sie die App installieren können? All diese Fragen werden Ihnen hier beantwortet.

Mehr Informationen zur Online-Ausweisfunktion

Zahlungsmöglichkeiten

Sofern die Leistungen gebührenpflichtig sind, können diese nach erfolgreicher Antragstellung bezahlt werden. Aktuell bieten wir hierfür die Bezahlmöglichkeit PayPal an.

Verfügbare Online-Dienstleistungen

Leistungen

Anerkennung eines Sachkundelehrgangs für Biozid-Produkte beantragen

Wenn Sie einen Lehrgang für eine oder mehrere sachkundepflichtige Verwendungen von Biozid-Produkten anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang vorher bei der zuständigen Stelle anerkennen lassen.

Es handelt sich hierbei um Lehrgänge zur Durchführung von Begasungen mit Pflanzenschutzmitteln oder Biozid-Produkten oder für bestimmte Verwendungen von Biozid-Produkten, die zum Beispiel

  • im Hygienebereich,
  • als Schädlingsbekämpfungsmittel oder
  • als Schutzmittel zur Verhütung der Entstehung von Mikroben und Algen

verwendet werden.

Zur Anerkennung des Sachkundelehrgangs müssen Sie nachweisen, dass der Lehrgang den gesetzlichen Anforderungen entspricht und Sie über qualifiziertes Lehrpersonal verfügen.

Zuständige Stelle

Das für den Sitz des Lehrgangsanbieters örtlich zuständige Regierungspräsidium.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Für die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs für Biozid-Produkte müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das Lehrgangskonzept erfüllt die Anforderungen an die Sachkunde nach der Gefahrstoffverordnung beziehungsweise der entsprechenden Technischen Regeln für Gefahrstoffe (derzeit in Arbeit).
  • Der Lehrgangsanbieter verfügt über fachlich qualifiziertes Lehrgangspersonal.

Verfahrensablauf

Nachdem Sie die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs für Biozid-Produkte beantragt haben, prüft die zuständige Behörde den Antrag und fordert gegebenenfalls Unterlagen nach. Sie erhalten einen Anerkennungsbescheid.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung der Anerkennung eines Sachkundelehrgangs werden die folgenden Informationen benötigt:

  • Angaben zur Lehrgangsleitung
  • Lehrgangskonzept
  • Schulungsunterlagen
  • Zeitablaufplan mit Stundenanzahl
  • Muster-Zertifikat
  • Muster-Anwesenheits-/Teilnehmerliste
  • Prüfungskonzept/Prüfungsordnung

Kosten

500 bis 2000 €

Hinweise

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe zum Thema Biozide, die auch Anforderungen an das Lehrgangskonzept und die fachliche Qualifikation enthalten, befinden sich derzeit in Arbeit.

Rechtsgrundlage

Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV)

  • 15c Absatz 3 Besondere Anforderungen an die Verwendung bestimmter Biozid-Produkte
  • Anhang I, Nummer 4.4 Absatz 1 Satz 2

Freigabevermerk

26.06.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg