Das digitale Rathaus

Service-BW

Einen unverzichtbaren Bestandteil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Baden-Württemberg bildet die zentrale E-Government-Plattform service-bw. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich auf service-bw kostenfrei ein sicher verschlüsseltes Servicekonto mit Postfach und Dokumentensafe einrichten. Damit können sie sich in digitalen Verwaltungsleistungen auf service-bw elektronisch identifizieren und mit Behörden sicher kommunizieren, zum Beispiel mit Ihrem Bürgerbüro. Die für elektronische Verfahren benötigten Dokumente können im Dokumentensafe verschlüsselt abgelegt und verwaltet werden. Das Servicekonto von service-bw samt Dokumentensafe ist weltweit, mobil, sicher und geräteunabhängig als Web-App über das Internet verfügbar. Es unterstützt die Onlineausweisfunktion des elektronischen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels. Inzwischen lassen sich moderne Smartphones (Android und iOS) dafür als Lesegerät einsetzen; dazu ist lediglich die AusweisApp2 zu installieren.

Um diese elektronischen Dienstleistungen zu beantragen benötigen Sie ein Service-BW Konto. 

Hier kostenloses Servicekonto anlegen

Online-Ausweisfunktion

Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte können Sie sich online eindeutig und sicher identifizieren.

Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Online-Ausweisfunktion ist aktiviert
  • Die selbstgewählte, sechststellige PIN ist bekannt
  • Sie haben die AusweisApp2 installiert
  • Sie verfügen über ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät

Sie wissen nicht, ob Ihre Online-Ausweisfunktion aktiviert ist? Sie haben Ihre PIN vergessen oder verlegt? Sie fragen sich, wo und wie Sie die App installieren können? All diese Fragen werden Ihnen hier beantwortet.

Mehr Informationen zur Online-Ausweisfunktion

Zahlungsmöglichkeiten

Sofern die Leistungen gebührenpflichtig sind, können diese nach erfolgreicher Antragstellung bezahlt werden. Aktuell bieten wir hierfür die Bezahlmöglichkeiten giropay und PayPal an.

Verfügbare Online-Dienstleistungen

Leistungen

Allgemein bildende Schulen - zur Abendrealschule anmelden

Die Abendrealschule ermöglicht Berufstätigen ohne mittleren Bildungsabschluss die Realschulabschlussprüfung abzulegen. Sie ist eine berufsbegleitende Teilzeitschule und dauert je nach Schule zwei bis drei Jahre. Im letzten Ausbildungsabschnitt kann die Berufstätigkeit entfallen. Bei den einzelnen Abendrealschulen gibt es unterschiedliche Organisationsformen.

Der Realschulabschluss einer Abendrealschule

  • berechtigt bei Vorliegen der Voraussetzungen zum Übergang in
    • ein- oder mehrjährige Berufskollegs,
    • die gymnasiale Oberstufe an Gemeinschaftsschulen
    • berufliche Gymnasien oder
    • die Oberstufe der Berufsoberschule und
  • erhöht die Chancen zur Aufnahme eines Ausbildungsberufs.

Zuständige Stelle

die jeweilige Abendrealschule

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Sie haben die Pflicht zum Besuch der Grundschule und einer auf ihr aufbauenden Schule erfüllt.
  • Sie sind berufstätig oder mindestens sechs Monate berufstätig gewesen und
  • sind mindestens 17 Jahre alt.

Verfahrensablauf

Sie können sich bei der zuständigen Stelle persönlich oder schriftlich anmelden. Das Anmeldeformular liegt dort aus beziehungsweise steht, je nach Angebot der Schule, zum Download zur Verfügung.

Die Schulleitung der Abendrealschule entscheidet über Ihre Aufnahme und informiert Sie über die Aufnahmetermine.

Fristen

Der Unterricht beginnt im September. Bis wann Sie sich spätestens anmelden müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

Kosten

Es werden Gebühren erhoben. Sie sind von Abendrealschule zu Abendrealschule unterschiedlich.

Hinweise

Der Unterricht orientiert sich an den Vorgaben des Bildungsplans für das zum Realschulabschluss führende Niveau und umfasst die Fächer Deutsch, Pflichtfremdsprache, Mathematik, Biologie, Chemie, Physik, Geographie, Geschichte, Gemeinschaftskunde.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 20.02.2024 freigegeben.