Das digitale Rathaus

Service-BW

Einen unverzichtbaren Bestandteil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Baden-Württemberg bildet die zentrale E-Government-Plattform service-bw. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich auf service-bw kostenfrei ein sicher verschlüsseltes Servicekonto mit Postfach und Dokumentensafe einrichten. Damit können sie sich in digitalen Verwaltungsleistungen auf service-bw elektronisch identifizieren und mit Behörden sicher kommunizieren, zum Beispiel mit Ihrem Bürgerbüro. Die für elektronische Verfahren benötigten Dokumente können im Dokumentensafe verschlüsselt abgelegt und verwaltet werden. Das Servicekonto von service-bw samt Dokumentensafe ist weltweit, mobil, sicher und geräteunabhängig als Web-App über das Internet verfügbar. Es unterstützt die Onlineausweisfunktion des elektronischen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels. Inzwischen lassen sich moderne Smartphones (Android und iOS) dafür als Lesegerät einsetzen; dazu ist lediglich die AusweisApp2 zu installieren.

Um diese elektronischen Dienstleistungen zu beantragen benötigen Sie ein Service-BW Konto. 

Hier kostenloses Servicekonto anlegen

Online-Ausweisfunktion

Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte können Sie sich online eindeutig und sicher identifizieren.

Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Online-Ausweisfunktion ist aktiviert
  • Die selbstgewählte, sechststellige PIN ist bekannt
  • Sie haben die AusweisApp2 installiert
  • Sie verfügen über ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät

Sie wissen nicht, ob Ihre Online-Ausweisfunktion aktiviert ist? Sie haben Ihre PIN vergessen oder verlegt? Sie fragen sich, wo und wie Sie die App installieren können? All diese Fragen werden Ihnen hier beantwortet.

Mehr Informationen zur Online-Ausweisfunktion

Zahlungsmöglichkeiten

Sofern die Leistungen gebührenpflichtig sind, können diese nach erfolgreicher Antragstellung bezahlt werden. Aktuell bieten wir hierfür die Bezahlmöglichkeiten giropay und PayPal an.

Verfügbare Online-Dienstleistungen

Leistungen

Adoption eines erwachsenen Menschen beantragen

Die Erwachsenenadoption ist in den meisten Fällen als Adoption mit schwachen Wirkungen vorgesehen.

Denn sie führt in der Regel weder zu einer vollständigen rechtlichen Eingliederung des Angenommenen in die Familie des Annehmenden noch zu einem vollständigen Abbruch der rechtlichen Bindungen zur bisherigen Familie des Angenommenen.
Zum Beispiel werden die Kinder des Angenommenen zwar Enkel des Annehmenden, nicht aber Neffen oder Nichten von dessen Geschwistern.

Sie als annehmende Person sind der angenommenen Person und ihren Kindern also vorrangig vor deren leiblichen Verwandten zum Unterhalt verpflichtet.

Noch weitreichender sind die Auswirkungen für den Angenommenen oder die Angenommene. Folgende Punkte sollten Sie bedenken und sich dazu gegebenenfalls rechtlich beraten lassen:

  • Änderung des Namens
  • Vermehrung der Unterhaltsrechte und -pflichten
  • Verpflichtung zur Unterhaltsleistung gegenüber ehemaligen Eltern und Ihnen als neuen Eltern
  • Nach dem Tod des oder der Angenommenen erben die leiblichen Eltern und die Adoptiveltern möglicherweise als Erben 2. Ordnung nebeneinander.

In Ausnahmefällen kann die Volljährigenadoption auch die Wirkungen einer Minderjährigenadoption haben, wenn das Familiengericht dies ausspricht.

Zuständige Stelle

in der Regel das Familiengericht, in dessen Bezirk sich der oder die Annehmende (oder einer der annehmenden Eheleute) gewöhnlich aufhält

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie dürfen eine volljährige Person als Kind annehmen, wenn die Annahme sittlich gerechtfertigt ist.

Die Annahme eines oder einer Volljährigen ist vor allem sittlich gerechtfertigt, wenn ein Eltern-Kind-Verhältnis schon entstanden ist.

Dies kann beispielsweise anzunehmen sein, wenn

  • der oder die Anzunehmende bereits als minderjähriges Kind in Ihrer Familie gelebt hat und
  • rechtliche Gründe die Adoption verhindert haben. Beispiel: Die leiblichen Eltern verweigern die Zustimmung.

Verfahrensablauf

Sie müssen die erforderlichen Anträge des Annehmenden und des Anzunehmenden als notariell beglaubigte Erklärungen beim Familiengericht einreichen. Sie können damit auch einen Notar beziehungsweise eine Notarin beauftragen.

Im familiengerichtlichen Verfahren haben der oder die Anzunehmende, die Annehmenden sowie deren Kinder und Ehegatten ein Anhörungsrecht. Schließlich sind in gewissen Fällen auch die Eltern des Anzunehmenden anzuhören.

Wenn die Voraussetzungen für eine Volljährigenadoption vorliegen, spricht das Gericht die Annahme des Volljährigen durch Beschluss aus.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

Neben den Adoptionsanträgen in jedem Fall schriftliche, notariell beurkundete Einwilligungserklärungen von folgenden Personen:

  • Annehmenden (Adoptiveltern)
  • Angenommenen
  • Ehepartner oder Ehepartnerin des oder der Annehmenden
  • Ehepartner oder Ehepartnerin des oder der Angenommenen
  • Weitere erforderliche Unterlagen wird das Familiengericht bei Ihnen anfordern.

Kosten

Gebühren für die notarielle Beurkundung und Gerichtsgebühren

Hinweise

Deutsche Staatsangehörige können auch volljährige Ausländer und Ausländerinnen adoptieren.
Die Adoptivkinder erhalten aber nicht die deutsche Staatsangehörigkeit und in den meisten Fällen kein Aufenthaltsrecht.

Hinweis: Die Adoption einer Person mit ausländischer Staatsangehörigkeit ist dann sittlich nicht gerechtfertigt, wenn Sie dadurch nur deren Ausweisung verhindern wollen.

Freigabevermerk

22.06.2023 Justizministerium und Innenministerium Baden-Württemberg