Das digitale Rathaus

Service-BW

Einen unverzichtbaren Bestandteil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Baden-Württemberg bildet die zentrale E-Government-Plattform service-bw. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich auf service-bw kostenfrei ein sicher verschlüsseltes Servicekonto mit Postfach und Dokumentensafe einrichten. Damit können sie sich in digitalen Verwaltungsleistungen auf service-bw elektronisch identifizieren und mit Behörden sicher kommunizieren, zum Beispiel mit Ihrem Bürgerbüro. Die für elektronische Verfahren benötigten Dokumente können im Dokumentensafe verschlüsselt abgelegt und verwaltet werden. Das Servicekonto von service-bw samt Dokumentensafe ist weltweit, mobil, sicher und geräteunabhängig als Web-App über das Internet verfügbar. Es unterstützt die Onlineausweisfunktion des elektronischen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels. Inzwischen lassen sich moderne Smartphones (Android und iOS) dafür als Lesegerät einsetzen; dazu ist lediglich die AusweisApp2 zu installieren.

Um diese elektronischen Dienstleistungen zu beantragen benötigen Sie ein Service-BW Konto. 

Hier kostenloses Servicekonto anlegen

Online-Ausweisfunktion

Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte können Sie sich online eindeutig und sicher identifizieren.

Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Online-Ausweisfunktion ist aktiviert
  • Die selbstgewählte, sechststellige PIN ist bekannt
  • Sie haben die AusweisApp2 installiert
  • Sie verfügen über ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät

Sie wissen nicht, ob Ihre Online-Ausweisfunktion aktiviert ist? Sie haben Ihre PIN vergessen oder verlegt? Sie fragen sich, wo und wie Sie die App installieren können? All diese Fragen werden Ihnen hier beantwortet.

Mehr Informationen zur Online-Ausweisfunktion

Zahlungsmöglichkeiten

Sofern die Leistungen gebührenpflichtig sind, können diese nach erfolgreicher Antragstellung bezahlt werden. Aktuell bieten wir hierfür die Bezahlmöglichkeiten giropay und PayPal an.

Verfügbare Online-Dienstleistungen

Leistungen

Abendgymnasium - Aufnahme beantragen

Im Abendgymnasium können Erwachsene mit mehrjähriger beruflicher Tätigkeit neben der Arbeit die allgemeine Hochschulreife erlangen. Der Unterricht findet normalerweise abends oder in Ausnahmefällen am Wochenende statt.

Das Abendgymnasium dauert

  • für Personen mit Realschulabschluss oder gleichwertigem Bildungsstand: drei bis dreieinhalb Jahre und
  • für Personen ohne Realschulabschluss oder gleichwertigem Bildungsstand: vier Jahre.

Es gliedert sich in folgende Bildungsgänge:

  • einjähriger Vorkurs (nur für Personen ohne Realschulabschluss oder gleichwertigem Bildungsstand)
  • einjährige Einführungsphase
  • zweijährige Kursphase.

Personen ohne Realschulabschluss erhalten mit der Versetzung in das Kurssystem einen dem Realabschluss gleichwertigen Bildungsstand zuerkannt.

Am Ende des ersten Jahres der Kursphase erhalten Sie die Fachhochschulreife, wenn Sie

  • die erforderlichen schulischen Leistungen erbringen und
  • eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung, ein mindestens einjähriges Praktikum oder ein freiwillig abgeleistetes soziales oder ökologisches Jahr, den Wehr- oder Wehrersatzdienst oder den Bundesfreiwilligendienst nachweisen.

Bestehen Sie die Abiturprüfung, erwerben Sie die allgemeine Hochschulreife. Sie dürfen damit an allen Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland studieren.

Zuständige Stelle

das jeweilige Abendgymnasium

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
  • Sie können den Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand nachweisen oder haben den Vorkurs ordnungsgemäß besucht.
  • Sie haben eine mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen oder können eine mindestens zweijährige geregelte Berufstätigkeit nachweisen. Der Berufstätigkeit gleichgestellt ist die Führung eines Familienhaushaltes. Zeiten des Wehr- oder Zivildienstes, des Entwicklungsdienstes oder des freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres können anerkannt werden.
  • Sie werden während des Besuchs des Abendgymnasiums andauernd berufstätig sein (Ausnahme: die letzten drei Schulhalbjahre).
  • Sie haben nicht bereits anderweitig das Zeugnis der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife erworben.
  • Ihnen ist nicht bereits zweimal die Zuerkennung der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife verweigert worden, wobei die Nichtzuerkennung der Hochschulreife auf dem Gymnasium außer Betracht bleibt, wenn die Aufnahmeprüfung für das Kolleg bestanden wurde.

Verfahrensablauf

Sie müssen sich persönlich beim Abendgymnasium Ihrer Wahl anmelden. Erkundigen Sie sich dort über das Anmeldeverfahren. Einige Abendgymnasien bieten ein Anmeldeformular auf ihren Seiten zum Download an.

Die Schulleitung beurteilt aufgrund Ihrer Angaben Ihre schulische und berufliche Bildung. Sie informiert Sie schriftlich, ob sie Sie zum Vorkurs oder zur Einführungsphase zugelassen hat.

Fristen

Über die Aufnahmetermine informiert Sie die Schulleitung.

Erforderliche Unterlagen

  • Foto
  • Lebenslauf
  • letztes Schulzeugnis einer allgemein bildenden Schule
  • Nachweis über Berufsausbildung, z.B.
    • Bescheinigung
    • Zeugnis der IHK oder der Handwerkskammer oder
  • Nachweis über einjährige Berufstätigkeit (bei Beginn im Vorkurs) oder
  • Nachweis über mindestens zweijährige Berufstätigkeit (bei Beginn in der Einführungsphase)

Kosten

Die einzelnen Abendgymnasien erheben unterschiedliche Gebühren.

Hinweise

Sie sind arbeitslos und wollen das Abendgymnasium besuchen? Lassen Sie sich die Arbeitslosigkeit von der Agentur für Arbeit bescheinigen. In begründeten Ausnahmefällen kann die Arbeitslosigkeit auf einen Teil der erforderlichen Zeit der Berufstätigkeit angerechnet werden.

Sie sind ab Beginn des zweiten Halbjahres der Kursphase nicht mehr beruflich tätig? In diesem Fall können Sie eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragen.

Freigabevermerk

19.03.2024 Kultusministerium Baden-Württemberg