Aufenthalt auf dem Schulgelände außerhalb der Schulzeiten untersagt

An die Gemeindeverwaltung wurden aktuell wiederholt Beschwerden aus der Anwohnerschaft über Lärmbelastungen herangetragen, welche außerhalb der Schulzeiten vom Schulgelände ausgehen.

Demnach halten sich dort regelmäßig Kinder und Jugendliche auf, um etwa Fußball zu spielen oder die Spielgeräte zu nutzen. Gemäß der Zweckbestimmung ist das Schul-, Sporthallen- und Festhallengelände allerdings ausschließlich für den Schulbetrieb sowie als Zugangs- und Durchgangsmöglichkeit, nicht jedoch als Aufenthalts- und Spielfläche außerhalb der Schulzeiten gedacht. Dies zeigt auch die dortige Beschilderung auf. Gemäß der verbindlichen Schulgeländeordnung stellt der unberechtigte Aufenthalt auf dem Schulgelände eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 € geahndet werden kann. Gleiches gilt für die Verursachung von unnötigem Lärm sowie die Beschädigung, Verunreinigung oder zweckwidrige Nutzung von Gebäuden oder sonstigen Einrichtungen.

Wir bitten insbesondere alle Eltern, auf ihre Kinder einzuwirken, dass das Schulgelände außerhalb der Schulzeiten nicht als Aufenthalts- und Spielfläche genutzt wird. Wir halten in unserer Gemeinde zahlreiche Spielplätze und Sportanlagen vor, die zu diesen Zwecken genutzt werden können. Bitte haben Sie Verständnis für das Ruhebedürfnis der Anwohner außerhalb der Schulzeiten, sodass vermeidbarer Lärm unterbleibt.

Die Benutzungsordnung für das Schul-, Sporthallen- und Festhallengelände (Schulgeländeordnung) finden Sie hier. (40 KB)