Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 23.02.2026
Städtebauliche Neuordnung im Gebiet Wittum III / Haggasse
a) Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Wittum III. Bauabschnitt
b) Erlass einer Veränderungssperre Haggasse 3, 7 und 7a
Nach den städtebaulichen Neuordnungen durch die Bebauungspläne ökologisches Wohnprojekt katholische Pfarrpfründe (Wittum I) im Jahr 2005 und Wittum II. Bauabschnitt im Jahr 2013 steht nun die - 2016 gestartete und dann abgebrochene - städtebauliche Neuordnung der Flurstücke Nummer 133, 133/1, 134/2 und233/2 durch die Aufstellung eines Bebauungsplans Wittum III. Bauabschnitt mit insgesamt 3.760 m² Fläche an.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Wittum III. Bauabschnitt sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur städtebaulichen Neuordnung und Entwicklung des Gebiets geschaffen werden. Insbesondere vor dem Hintergrund der Innenentwicklung ist dies erforderlich, durch die Ausweisung entsprechender Flächen und die genaue Definierung dieser im angemessenen städtebaulichen Verhältnis. Art und Maß der baulichen Nutzung können so gebietstypisch und gebietsverträglich festgelegt werden.
Abweichend von der Veränderungssperre vom März 2016 werden nun neue, zeitgemäße Ziele der Planung für eine künftige städtebauliche Neuordnung mit folgenden Rahmendaten vorgesehen:
- Klimaschutz und CO<sub>2</sub>-Reduzierung durch nachhaltiges Bauen
- Schaffung von barrierefreiem und seniorengerechtem Wohnraum
- Berücksichtigung des demographischen Wandels in der Gesellschaft
- Umgestaltung privater Gärten zu hochwertigen und naturfreundlichen Beiträgen zum Ortsbild
- Dezentrale Regenrückhaltung entsprechend der Berechnung des Büros Gfrörer Ingenieure aus der Neuberechnung des Allgemeinen Kanalplans AKP 2025 vom 06.10.2025
- Entsiegelung von Flächen
- Neu-Schaffung von Wohnraum durch angepasste Baukörper
- Aktivierung von Innenentwicklungspotential
- gebietstypische und gebietsverträgliche Bebauung
Zur Sicherung dieser städtebaulichen Entwicklung und Neuordnung wird mit der Aufstellung des Bebauungsplans eine Veränderungssperre erlassen. Dieses Vorgehen reiht sich ein in die bisherige Vorgehensweise unserer städtebaulichen Ausübung des gemeindlichen Planungsrechts, wie es in vier Quartiere in den vergangenen Jahren auf insgesamt rund 7,5 ha ebenfalls erfolgte. Sollte eine Einigung mit den Grundstückseigentümern über die künftige Bebauung im Quartier erfolgen, könnte nach Abschluss eines städtebaulichen Vertrages darüber die Veränderungssperre auch wieder aufgehoben werden und auf ein Bebauungsplanverfahren verzichtet werden.
Der Gemeinderat hat einstimmig folgende Beschlüsse gefasst:
- Der Aufstellungsbeschluss vom 14.03.2016 Gemeinderatsdrucksache 2016-029 für den Bebauungsplan Wittum III. wird aufgehoben.
- Gemäß beiliegendem Lageplan vom 02.02.2026 wird die Aufstellung des Bebauungsplans Wittum III. Bauabschnitt beschlossen.
- Zur Sicherung der Planung wird die als Anlage beigefügte Satzung über die Veränderungssperre für das Gebiet Wittum III. Bauabschnitt beschlossen.
FC 1919 Dauchingen e.V.
Beratung und Beschlussfassung über die Gewährung eines Zuschusses zur Sanierung des Daches des Sportheims/der Tribüne
Der FC 1919 Dauchingen e.V. hat einen Zuschussantrag für die Förderung der Sanierung des Daches des Sportheimes/des Bodens der Tribüne gestellt. Maßgeblich für eine entsprechende Förderung sind unsere Vereinsförderrichtlinien. Gemäß § 8 wird jeder Vereinsantrag auf Investitionszuschuss als Einzelfall eingestuft, pauschale Regelungen zur Investitionsförderung bestehen daher nicht. Der beantragte Förderumfang von rund 15 % liegt im Rahmen der zuletzt gewährten Zuschüsse (10 % bis 30 %).
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass dem FC 1919 Dauchingen e.V. ein Investitionszuschuss für die Sanierung des Daches des Sportheims/der Tribüne als Festbetragszuschuss im Jahr 2026 in Höhe von 3.500,- € gewährt wird.
Nach der öffentlichen Sitzung fand eine nichtöffentliche Sitzung statt.

