Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 26.01.2026

Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung Florianssaal

Nachdem aus der Mitte des Gemeinderats eine Optimierung der Regelungen bei der Benutzung des Florianssaals angeregt wurde, hat die Gemeinverwaltung nun eine Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung Florianssaal erarbeitet. Beinhaltet ist neben der Berücksichtigung von Erfahrungswerten eine überfällige Anpassung des Benutzungsentgelts, welches im Wesentlichen seit 2003 unverändert war. Der Floriansaal kann weiterhin von Vereinen, Einwohnern und örtlichen Gewerbebetrieben genutzt werden. Die Vereine können die Räumlichkeit bis zu drei Mal jährlich gebührenfrei nutzen, ab der vierten Nutzung greift ein ermäßigter Gebührensatz.
 

Der Gemeinderat hat einstimmig der vorgelegten Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung Florianssaal (Florianssaal-Ordnung) zugestimmt. Zudem wurde einstimmig beschlossen, dass die bestehenden regelmäßigen Nutzungen des Gymnastik- und Sportvereins Dauchingen (GSD) und der Gruppe Haltungs- und Bewegungsschule aufgrund Bestandsschutzes von den Regelungen des § 13 Nr. 1 und 2 der Satzung ausgenommen werden.

Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung Bürgerzentrum Farrenstall

Auch hier waren die Benutzungsentgelte im Wesentlichen seit 2003 unverändert und wurden nun angepasst. Das Bürgerzentrum Farrenstall kann ebenso weiterhin von Vereinen, Einwohnern und örtlichen Gewerbebetrieben genutzt werden. Die Vereine können die Räumlichkeit bis zu drei Mal jährlich gebührenfrei nutzen, ab der vierten Nutzung greift ein ermäßigter Gebührensatz.

Der Gemeinderat hat einstimmig der vorgelegten Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung Bürgerzentrum Farrenstall (Bürgerzentrum Farrenstall-Ordnung) zugestimmt. Ebenfalls einstimmig wurde beschlossen, dass die bestehenden regelmäßigen Nutzungen des Gymnastik- und Sportvereins Dauchingen (GSD), des Farrenstall-Teams und des Handarbeits-Teams aufgrund Bestandsschutzes von den Regelungen des § 13 Nr. 1 und 2 der Satzung ausgenommen werden.

Strom-Konzessionsvertrag - Durchführung eines Konzessionsvergabeverfahrens

Der bestehende Konzessionsabgabevertrag mit der Energiedienst Netze GmbH bzw. deren Rechtsnachfolger läuft noch bis zum 31.12.2028. Die Laufzeit der Konzessionsabgabeverträge beträgt im Regelfall 20 Jahre. Aufgrund des Vergabevolumens (rund 90.000 € jährlich) und der vorgeschriebenen Vergaberegularien hat sich empfohlen, die Vergabe durch eine Kanzlei begleiten zu lassen.
 

Die Konzessionsabgabe für die Gemeinde wird bei allen Konzessionsanbietern entsprechend der gesetzlichen Höchstgrenze gewährt. Die Konzessionsabgabe ist eine Gebühr, die ein Energieversorgungsunternehmen an die Gemeinde bezahlt, um deren Straßen, Gehwege nutzen zu dürfen, um die Versorgungsleitungen dort einlegen zu dürfen. Sie ist Bestandteil des Strompreises, die die Nutzer bezahlen müssen. Aus finanzieller Sicht ist erhält die Gemeinde dadurch, egal bei welchem Anbieter, dieselben Konditionen.

Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass die Kanzlei Iuscomm damit beauftragt wird, die rechtliche Begleitung der Durchführung eines transparenten, diskriminierungsfreien Verfahrens zur Vergabe der Konzession im Hinblick auf die Bereitstellung und Betrieb eines Stromverteilnetzes der allgemeinen Versorgung unter Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Angebotspreis von max. 32.850 € zuz. Mehrwertsteuer durchzuführen. Ebenfalls einstimmig wurde beschlossen, dass die Veröffentlichung des entsprechenden Ausschreibungstextes zeitnah im Bundesanzeiger erfolgt. Mit derselben Mehrheit wurde beschlossen, dass für die Beauftragung Mittel aus der Deckungsreserve zur Verfügung gestellt werden.

Spenden/Zuwendungen - Beschluss über die Annahme von Spenden/Zuwendungen

Für das Projekt Spurwechsel wurden von verschiedenen Spendern 78,00 € gespendet.

Der Gemeinderat hat die Annahme der genannten Spende i. H. v. 78,00 Euro einstimmig beschlossen.

Nach der öffentlichen Sitzung fand eine nichtöffentliche Sitzung statt.