Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 27.10.2025
Sanierungsgebiet Ortsmitte „Lebendige Zentren“
a) Antrag auf Verlängerung um 2 Jahre
b) Neuaufstellung Gemeindeentwicklungskonzept
Verlängerung Sanierungszeitraum:
Mit Schreiben vom 04.06.2018 hatte uns das Regierungspräsidium Freiburg in das Bund-Länder Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ als neue Maßnahme „Ortsmitte Dauchingen“ aufgenommen und den Bewilligungszeitraum vom 01.01.2018 bis zum 30.04.2027 festgelegt. Im Jahr 2021 erfolgte der Programmwechsel vom Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (ASP) in das Programm „Lebendige Zentren“ (LZP). Seit Beginn der Programmaufnahme wurden insgesamt 3,7 Millionen € direkte Sanierungsmittel zur Verfügung gestellt, davon sind rund 3,2 Millionen € abgerufen worden bzw. aktuell in der Umsetzung. Der aktuelle Förderrahmen im gesamten Sanierungsgebiet beträgt 4.810.861 €. Entsprechend dem Maßnahmenplan aus dem Entwicklungskonzept der Grobanalyse für den Bereich Ortsmitte, stehen noch einige Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Gebäude (Modernisierung, Umnutzung und Abbruch) sowie Maßnahmen im Bereich der Erschließungsanlagen und Gestaltungsmaßnahmen im öffentlichen Raum an, die im Rahmen der Verlängerungszeit umgesetzt werden sollen.
Neuaufstellung Gemeindeentwicklungskonzept:
Im Januar 2016 fand das Auftaktgespräch zur Erstellung der Leitlinien der Gemeindeentwicklung statt, es folgte im April eine Gemeinderatsklausur und im Juni eine Planungswerkstatt mit der Bevölkerung. Im Juli erfolgte die Beschlussfassung des Maßnahmenkatalogs und im September 2016 dann die Fertigstellung der Leitlinien der Gemeindeentwicklung. Diese waren Voraussetzung für die Aufnahme in das Sanierungsprogramm und ist auch Voraussetzung für die Zuschussgewährung anderer Förderprogramme des Landes. Im September 2019 hatte der Gemeinderat den angepassten und überarbeiteten Leitlinien der Gemeindeentwicklung zugestimmt. Von den ursprünglich 59 konkreten Maßnahmen, welche sich auf 5 Handlungsfelder verteilten, wurden 15 aus rechtlichen Gründen verworfen und nicht in die Leitlinien aufgenommen. Von den aufgenommenen 44 Maßnahmen wurden zwischenzeitlich fast 90 % aller Projekte umgesetzt oder deren Umsetzung auf rechtliche, technische und finanzielle Möglichkeiten hin geprüft. Aufgrund dessen ist eine erneute Fortschreibung nicht sinnvoll. Eine Neuaufstellung wird empfohlen und soll dann erneut als „Leitplanke“ für die Entwicklung in den nächsten 10 Jahren dienen.
Sollte eine erneute Verlängerung des Sanierungszeitraums über das Jahr 2029 hinaus gewünscht werden, so wäre eine Neuaufstellung ohnehin zwingend erforderlich. Um eine ausreichende Bürgerbeteiligung erzielen zu können, könnte die Bürgerwerkstatt im Rahmen des „Kleinen Kulturwochenendes“ vom 17. bis 19.07.2026 auf dem Dorfplatz stattfinden. Die Klausurtagung des Gemeinderates könnte im Rahmen der ohnehin in der Mitte der aktuellen Legislaturperiode geplanten Klausurtagung im 1. Quartal 2027 erfolgen.
Der Gemeinderat hat die Verwaltung einstimmig beauftragt, bei dem Regierungspräsidium Freiburg die Verlängerung des Sanierungsprogramms bis zum 30.04.2029 zu beantragen. Der Gemeinderat hat zudem einstimmig beschlossen, dass die STEG Stadtentwicklung GmbH mit der Fortschreibung des Gemeindeentwicklungskonzept entsprechend dem vorgelegten Honorarangebot beauftragt wird.
Ärztliche Grundversorgung in unserer Gemeinde
a) Bericht über die aktuelle Situation
b) Ärztehaus am Dorfplatz
Die hausärztliche Grundversorgung in den Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg, welche kein Oberzentrum und kein Mittelzentrum darstellen, ist seit Jahren sehr angespannt. Viele Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern haben zwischenzeitlich keine hausärztliche Grundversorgung mehr, weil keine Nachfolge für den altersbedingt ausgeschiedenen Hausarzt gefunden wurde. Vor diesem Hintergrund darf sich unsere Gemeinde glücklich schätzen, dass eine reibungslose Nachfolge von unserem ehemaligen Hausarzt Herrn Dr. Lauffer auf Frau Dr. Bucher erfolgt ist. Der Einstieg der Ärztin Frau Popp in die bestehende Hausarztpraxis war ein weiterer Glücksfall, welcher die hausärztliche Grundversorgung in unserer Gemeinde auf eine noch breitere Basis gestellt hat. Leider sind jedoch die Räumlichkeiten am aktuellen Standort der Hausarztpraxis in der Schwenninger Straße nicht für zwei praktizierende Ärztinnen ausgelegt. Erforderlich sind mindestens 4 Behandlungszimmer, Funktionsräume und Sozialräume für das gesamte Praxisteam sowie ausreichend Stellplätze für die Patienten. All dies ist am bestehenden Standort leider nicht vorhanden und auch nicht realisierbar. Um den dauerhaften Verbleib der Hausarztpraxis mit den beiden Ärztinnen zu sichern und gegebenenfalls sogar die medizinische Versorgung in unserem Ort weiter auszubauen, käme die Errichtung eines Ärztehauses im kommunalen Eigentum auf dem unbebauten Grundstück am Dorfplatz infrage.
Folgende Rahmenbedingungen wären dabei zu beachten:
- Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht fällt ein kommunal errichtetes Ärztehaus unter die kommunale Daseinsvorsorge und darf somit als Aufgabe der Gemeinde definiert und getätigt werden.
- Von einem ortsüblichen gewerblichen Mietzins darf nicht abgewichen werden, dies wäre ein unzulässiger Eingriff in die freie Marktwirtschaft und würde gegen EU-Beihilferecht verstoßen.
- Ansiedlungsprämien und Zuschüsse bei den Anschaffungskosten für die ärztliche Grundausstattung dürfen nicht gewährt werden, auch dies wäre ein unzulässiger Eingriff in die freie Marktwirtschaft und würde gegen EU-Beihilferecht verstoßen.
- Für den Grunderwerb und den Abbruch des Gebäudes auf dem infrage kommenden Grundstück hat die Gemeinde Fördergelder aus dem Landessanierungsprogramm erhalten. Weil ein Ärztehaus eine wirtschaftliche Betätigung darstellt, müsste der Anteil der Fördergelder, welcher für den Grund und Boden gewährt wurde (ca. 60.000 €), an den Fördermittelgeber zurückbezahlt werden.
- Förderprogramme für die Errichtung von Ärztehäusern sind der Gemeindeverwaltung nicht bekannt, sodass die Kosten inklusive aller Nebenkosten zu 100 % bei der Gemeinde verbleiben würden.
- Für das betroffene Grundstück existiert kein Bebauungsplan, eine verwaltungsinterne kleine baurechtliche Anfrage bei der Baurechtsbehörde lässt hoffen, dass Baurecht gegeben sein sollte.
- Gemäß § 106 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie der Vergabeordnung für Baden-Württemberg müssen Planungsleistungen über 221.000 € europaweit ausgeschrieben werden. Um eine solche Ausschreibung rechtskonform tätigen zu können, bedarf es spezialisierter Büros oder Anwaltskanzleien.
Ausschreibung und Vergabe der Planungsleistungen:
Insgesamt wurden drei Büros zur Ausschreibung und Vergabe der Planungsleistungen angefragt, wobei unterschiedliche Vorgehensweisen angeboten wurden. Die zum Zuge gekommene und auf Ausschreibungsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei hat angeboten, für insgesamt 17.136 € (brutto) im Wege eines Verhandlungsverfahrens ein Architekturbüro sowie Fachplaner für die Planungsleistungen Elektro, HLS und Tragwerk zu suchen.
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass die Gemeinde ein Ärztehaus in der neuen Ortsmitte an dem bestehenden Dorfplatz errichtet. Ebenfalls einstimmig wurde beschlossen, dass für die Ausschreibung und die Vergabe der Planungsleistungen das Büro W2K Wurster Weiß Kupfer Rechtsanwälte Partnerschaft mbB aus Freiburg beauftragt wird.
Nach der öffentlichen Sitzung fand eine nichtöffentliche Sitzung statt.

