Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 10.11.2025
Astrid-Lindgren-Schule
Vorstellung und Erfahrungsbericht Rektorin Kathrin Michl
Seit dem Schuljahr 2024/2025 ist Kathrin Michl Rektorin unserer Astrid-Lindgren-Schule. Sie trat zum vergangenen Schuljahr die Nachfolge unserer langjährigen, ehemaligen Schulleiterin Ulla Böhm an, nachdem sie zuvor drei Jahre als Konrektorin tätig war. Frau Michl hat sich im Rahmen der Sitzung im Gremium vorgestellt und über die aktuelle Sachlage an unserer Grundschule berichtet. Bestandteil des Berichtes war etwa die von der Gemeinde über die Pflichtaufgaben hinaus geschaffene und finanzierte Stelle der Lernbegleitung sowie die ebenfalls fakultativ eingerichtete und finanzierte FSJ-Stelle. Auch auf die Schulbetreuung, welche die Gemeinde maßgeblich mitfinanziert, ging Frau Michl ein.
Der Gemeinderat nutzte die Gelegenheit, Fragen zum Schulbetrieb zu stellen.
Feuerwehrbedarfsplan
Vorstellung und Beschlussfassung über die Fortschreibung
Der Gemeinderat hatte 2019 einstimmig dem seinerzeit von der Feuerwehr in Abstimmung mit der Verwaltung und dem Kreisbrandmeister erstellten Feuerwehrbedarfsplan zugestimmt. Dieser wurde nun in gleicher Konstellation fortgeschrieben. Wir bedanken uns herzlich bei den beteiligten Feuerwehrangehörigen für das ehrenamtliche Engagement, besonders bei unserem Kommandanten Ralf Laufer und seinem Stellvertreter Frank Bertsche, welche die Fortschreibung in der Sitzung vorgestellt haben. Im Feuerwehrbedarfsplan sind die bestehenden Rahmenbedingungen und Gegebenheiten sowie vorgesehene Investitionen in den kommenden Jahren dargestellt.
Der Gemeinderat hat einstimmig der vorgelegten Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans zugestimmt.
Kommunales Energiemanagement
Vorstellung Energiebericht
Der Gemeinderat hat im Februar 2023 den Beschluss zur Einführung eines kommunalen Energiemanagements (KEM) gefasst. Ziel ist es, den Energieverbrauch und die Energiekosten der gemeindeeigenen Liegenschaften systematisch zu erfassen, zu analysieren und Einsparpotenziale aufzudecken. Gleichzeitig sollen die Anforderungen des § 18 KlimaG Baden-Württemberg erfüllt und ein nachhaltiger, wirtschaftlicher Umgang mit Ressourcen gefördert werden. Zur Umsetzung des Beschlusses wurde gemeinsam mit dem Unternehmen Netze BW aus Stuttgart und der Energieagentur Schwarzwald-Baar-Heuberg aus Tuttlingen ein umfassender Überblick über die kommunalen Gebäude erstellt. Die ersten Auswertungen zeigen, dass durch das regelmäßige Monitoring bereits erste Auffälligkeiten bei einzelnen Gebäuden erkannt und behoben werden konnten – beispielsweise durch die Optimierung von Schalt- und Heizzeiten oder kleinere Instandsetzungsmaßnahmen. Mit der Software können übersichtliche Diagramme und gebäudespezifische Berichte erstellt werden, die eine transparente Darstellung der Verbräuche ermöglichen. Insbesondere der Vergleich mit den Vorjahreswerten erlaubt eine genaue Bewertung von Einsparmaßnahmen und deren Wirkung.
In den kommenden Jahren soll das Energiemanagement, auch angesichts verschiedener Vorteile für die Gemeinde, vertieft werden. Durch die damit gewonnenen Erkenntnisse sollen eruiert werden, in welchen Gebäuden sich Investitionen für energetische Sanierungsmaßnahmen – wie etwa die Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung, die Verbesserung der Dämmung, der Austausch der Fenster und Türen oder die Umstellung auf LED-Beleuchtung – besonders lohnen. Herr Lämmle von dem Unternehmen Netze BW hat in der Sitzung den Energiebericht für das Jahr 2024 vorgestellt.
Überrechnung des Allgemeinen Kanalplans
a) Vorstellung der rechnerischen Bestandssituation bezüglich der Auslastung
b) Vorstellung des Masterplans 2025 zur Ausbaupriorität
Das Büro Gfrörer Ingenieure aus Empfingen wurde von der Gemeinde Dauchingen beauftragt, die Allgemeinen Kanalisationspläne (AKP) zu überrechnen. Aufgrund von klimatisch bedingten Veränderungen in den letzten Jahren haben sich zum einen die auftretenden Regenspitzen erhöht und zum anderen die Bemessungsvorschriften verändert. Da in Dauchingen in den letzten Jahren vermehrt örtliche Starkregenereignisse auftraten, hat sich die Gemeinde entschlossen, das bestehende Kanalnetz unter Zugrundelegung der aktualisierten Bemessungsdaten neu überrechnen zu lassen. So soll das Kanalnetz im Zuge innerörtlicher Sanierungsmaßnahmen nachhaltig an die klimatischen Begebenheiten angepasst und künftige innerörtliche Kanal- und Straßensanierungen wirtschaftlich sinnvoll koordiniert werden. Auf der Grundlage eines Starkregens, der alle zwei Jahre auftritt, wurde bei dem hydrodynamischen Überstaunachweis das Kanalnetz so berechnet, dass an keinem Kanalschacht Abwasser oberflächig austritt. Das „Rückstauniveau“ im Kanalnetz liegt danach an jeder Stelle unterhalb des zulässigen Niveaus = Oberkante Straße. Anhand eines vom Büro Gfrörer aufgestellten „Masterplans 2025“ werden Lösungen aufgezeigt, wie die rechnerische Überlastung der wenigen betroffenen Bereiche beseitigt werden können. Dabei wurden die Maßnahmen in die Ausbauprioritäten Nr. 1 bis 5 aufgeteilt. Die Kosten der einzelnen Ausbauprioritäten werden in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.
Die Kosten beinhalten:
- Aufdimensionierung der Abwasserleitungen mit Sonderbauwerken
In den Straßenzügen zudem: - Erneuerung der Wasserleitungen inklusive Hausanschlüsse
- Verlegung von Leerrohren für das Glasfasernetz
- Komplettsanierung Straßen und Gehwege
Aufgrund der Topographie von Dauchingen erfolgt die Ableitung des Mischwassers über zwei Hauptentwässerungsrichtungen, weshalb die Aufteilung in Nord und Süd erfolgt:
Winterdienst
Übertragung des Streubezirks „Nord“ auf ein Privatunternehmen
Im Jahr 2012 wurde für unsere Gemeinde ein Räum- und Streuplan beschlossen. Dabei wurde das Gemeindegebiet in die Streubezirke „Nord“ und „Süd“ eingeteilt. Die Winterdienstpflichten für den Streubezirk „Nord“ wurden bisher auf ein Privatunternehmen übertragen; dabei wurde das Unternehmen allerdings nur angefordert, wenn die Fahrbahnen geräumt werden mussten. Ein Räumen des gesamten Gemeindegebiets durch den Bauhof ist aufgrund fehlender Fahrzeuge und zu geringer Personaldecke nicht zu leisten. Wenn lediglich gestreut werden muss, kann dies der Bauhof für das gesamte Gemeindegebiet in Eigenregie erbringen.
Der bisherige Dienstleister hat mitgeteilt, dass er den bestehenden Winterdienstvertrag aus gesundheitlichen Gründen fristlos kündigen möchte. Daraufhin wurden bei fünf Firmen entsprechende Angebote angefragt. Zwei Firmen haben ein Angebot abgegeben. Dabei hat die Firma Staiger, Baudienstleistungen aus Niedereschach das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Ausgehend davon, dass in der Wintersaison das Privatunternehmen 6-mal (Durchschnitt der letzten 10 Jahre) angefordert wird und ein Räumeinsatz ca. 7 Stunden dauert, würden sich die Kosten der Firma Staiger für die kommende Wintersaison auf 32.596,48 € (brutto) belaufen.
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass der Firma Staiger, Niedereschach, der Winterdienst für den Streubezirk „Nord“ auf der Grundlage des Angebotes vom 27.10.2025 übertragen wird.
Haushaltsplan 2026
Vorstellung und Vorberatung
Als Grundlage zur Vorberatung des Haushaltsplanes 2026 hat die Verwaltung den Entwurf des Gesamtergebnis- und des Gesamtfinanzhaushalts sowie der Teilergebnishaushalte für das Jahr 2026 vorgelegt. Der Ergebnishaushalt 2026 hat nach dem derzeitigen Planungsstand ordentliche Erträge von 11.861.050 € und ordentliche Aufwendungen von 12.168.600 €. Der Ergebnishaushalt schließt mit einer Unterdeckung von 307.550 €, das bedeutet, dass die Gemeinde Dauchingen im Jahr 2026 ihre Abschreibungen nicht erwirtschaften kann und der Haushaltsplan den haushaltsrechtlichen Vorschriften nicht entspricht. Der Finanzhaushalt weist Einzahlungen aus laufender Tätigkeit in Höhe von 11.605.200 € und Auszahlungen in Höhe von 10.351.950 € aus. Der laufende Bereich hat damit einen Zahlungsmittelüberschuss in Höhe von 1.253.250 €. Das bedeutet, dass die laufenden Einzahlungen die laufenden Auszahlungen übersteigen und die Differenz für Investitionen zur Verfügung steht. Die Investitionsplanung sieht Auszahlungen in Höhe von 2.959.550 € und Einzahlungen von 533.750 € vor. Hinzu kommt noch die Schuldentilgung in Höhe von voraussichtlich 220.000 €, sodass im Jahr 2026 der Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionen und Schuldentilgung bei 2.645.800 € liegt. Abzüglich des Zahlungsmittelüberschusses des Ergebnishaushaltes in Höhe von 1.253.250 € werden im Jahr 2026 somit 1.392.550 € mehr ausgegeben als eingenommen. Zum Stand 31.12.2025 sind voraussichtlich liquide Mittel in Höhe von rund 830.000 € vorhanden. Diese werden durch die Investitionen vollständig aufgebraucht und zusätzlich werden noch 562.550 € benötigt. Es ist also eine Kreditaufnahme notwendig, die mindestens die Höhe der Mindestliquidität (rund 190.800 €) sichert und die Unterdeckung von 562.550 € ausgleicht. Ob diese geplante Kreditaufnahme in Höhe von 753.350 € (562.550 € + 190.800 €) tatsächlich erfolgen wird, zeigt sich erst im Laufe des Haushaltsjahres.
Folgende größere Investitionsmaßnahmen/Einnahmen durch Zuschüsse sind im Jahr 2026 geplant:
Bauvoranfrage:
Abbruch Gebäude und Neubau einer Wohnanlage mit 17 Wohnungen, 2 Gebäuden und 1.050 m² Wohnfläche, Tiefgarage und Carports, Vordere Straße 32
Das Bauvorhaben liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles ohne Bebauungsplan. Die Beurteilung der Zulässigkeit richtet sich somit nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB), wonach ein Vorhaben zulässig, ist, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Demnach müsste es in der näheren Umgebung ein anderes Gebäude mit mindestens gleicher Grundfläche, Geschossigkeit und Höhe geben, was allerdings nicht der Fall ist. Das geplante Gebäude Haus 1 hätte eine Grundfläche von etwa 375 m². Eine solche Grundfläche gibt es in der näheren Umgebung bisher nicht. Damit fügt sich das Bauvorhaben schon unter diesem Gesichtspunkt nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Auch ist aus Sicht der Verwaltung die Erschließung nicht gesichert: Bisher besteht baurechtlich für das Grundstück nur eine offizielle Zufahrt auf die Landesstraße. In den Planungen sind mehrere Zufahrten vorgesehen. Insbesondere ist die Zufahrt in die Tiefgarage im nördlichen Bereich als äußerst kritisch anzusehen. Nach Auffassung der Verwaltung ist die Lage höchst bedenklich in Bezug auf die stark befahrene Vordere Straße (L423) u. a. mit Schwerlastverkehrsaufkommen aus und in die Niedereschacher Straße, Deißlinger Straße und Vordere Straße. Zu dem unübersichtlichen Kreuzungsbereich, welcher jetzt schon mit mehreren Verkehrsspiegeln ausgestattet ist, kommt der Bring- und Holdienst des Familienzentrums, der Alten Schule sowie der neuen Kindertagespflegeeinrichtungen im Alten Pfarrhaus hinzu. Bei einem zukünftigen Bauantrag müsste auch noch geklärt werden, wie die Niederschlagsentwässerung auf dem Grundstück direkt erfolgen kann. Schließlich ist die dortige Kanalisation - wie im aktuellen AKP aufgezeigt – rechnerisch hydraulisch überlastet. Aufgrund der vielen Unklarheiten und zur Fristwahrung wurde vorgeschlagen, zunächst das Einvernehmen zu versagen.
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass das Einvernehmen der Gemeinde zum Bauvorhaben nach § 36 Abs. 1 BauGB nicht erteilt wird.
Die baurechtliche Entscheidung trifft jedoch das Baurechtsamt und bleibt abzuwarten. Das versagte Einvernehmen der Gemeinde kann die Baurechtsbehörde beim Landratsamt – wie in der Vergangenheit bereits mehrfach kreisweit getätigt – einfach ersetzen.
Nach der öffentlichen Sitzung fand keine nichtöffentliche Sitzung statt.

