Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 01.12.2025

Sanierungsgebiet „Ortsmitte“ – Konkretisierung der Sanierungsziele

Der Gemeinderat hatte im Dezember 2018 die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Ortsmitte“ beschlossen. Dieser Bereich soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert oder umgestaltet werden. Im Februar 2022 wurden die Sanierungsziele konkretisiert und entsprechend fortgeschrieben. Aufgrund des fortschreitenden Sanierungsverfahrens sowie aktueller Entwicklungen wird nun der Prozess der Fortschreibung der Sanierungsziele weitergeführt. Mit der vorliegenden 2. Fortschreibung werden die Sanierungsziele insgesamt konkretisiert und fortentwickelt. Aus den Plänen ergibt sich die Zielsetzung, neben dem Dorfplatz in der neuen Ortsmitte ein neues Ärztehaus zu errichten sowie im Bereich nördlich der Kirchgasse die vorhandene Bebauung auf drei Grundstücken durch Neubauten zu ersetzen, die teilweise bisherige Grundstücksgrenzen überschreiten. Zugleich ist in diesen Plänen der vorgesehene Standort für eine Heizzentrale dargestellt, der ebenfalls nur unter Überschreitung bisheriger Grundstücksgrenzen bzw. auf der Grundlage einer Neuordnung von Grundstücken realisiert werden kann. Insgesamt entwickelt sich so die gewünschte und geplante neue Ortsmitte auch rund herum um den Kern, nämlich den neuen Dorfplatz.

Der Gemeinderat hat einstimmig unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander die Konkretisierung und Fortschreibung der Sanierungsziele für das Sanierungsgebiet „Ortsmitte“ gemäß dem gebietsbezogenen integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) – Fortschreibung 2025 – (Stand vom 18.11.2025) beschlossen.

Ausübung des Vorkaufsrechts - Vordere Straße 30

Das Grundstück Vordere Straße 30 wurde zum Preis von 70.000 € veräußert. Weil das Grundstück im Sanierungsgebiet liegt, steht der Gemeinde ein Vorkaufsrecht zu. Die Sanierungsziele der Gemeinde sehen u.a. vor, auf diesem Grundstück anteilig die neue Heizzentrale für gemeindeeigene Gebäude vor. (nicht für private Gebäude! Ein Nahwärmenetz für private Gebäude wird es nicht geben!) Die Leitungen für das geplante Nahwärmeverbundnetz für kommunale Gebäude sind bereits teilweise verlegt. Als Standort der Heizzentrale bietet sich das Grundstück hervorragend an, da es zentral zwischen allen kommunalen Gebäuden gelegen ist. Damit ergibt sich das Allgemeinwohlinteresse, das die Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts rechtfertigt, sowohl aus der geplanten baulichen Umstrukturierung als auch zusätzlich aus der Eignung des Grundstücks für die benötigte Heizzentrale.

Der Gemeinderat hat einstimmig nach pflichtgemäßem Ermessen die Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts nach § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BauGB zu dem Kaufvertrag vom 4. August 2025 betreffend das Grundstück Flurstück Nr. 151 der Gemarkung Dauchingen (UVZ-Nr. 1229/2025 des Notars Atak in Villingen-Schwenningen) beschlossen. Ebenfalls einstimmig wurde beschlossen, dass das Grundstück für den folgenden Zweck erworben wird: Ermöglichung einer Neubebauung auf dem Grundstück unter Einbeziehung angrenzender Teilflächen des Grundstücks Flurstück Nr. 150 sowie zur Unterbringung einer Heizzentrale für umliegende öffentliche Gebäude. Weiterhin wurde einstimmig beschlossen, dass die für den Grunderwerb erforderlichen Mittel in den Haushalt 2026 eingestellt werden.

Haushaltsplan 2026 - Beratung und Beschlussfassung

Gegenüber der Haushaltsberatung vom 10.11.2025 haben sich einige Änderungen ergeben. Dadurch steigt der Kopfbetrag für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen. Weiter verbessert sich durch die neuesten Zahlen der Novembersteuerschätzung der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und die Gemeinden erhalten aufgrund einer Ausgleichszahlung wegen Mindereinnahmen durch das vom Bund beschlossene Wachstumschancengesetz höhere Anteile an der Umsatzsteuer. Der Haushaltsansatz für Grundstückskäufe wurde erhöht.

Der Ergebnishaushalt für das Jahr 2026 sieht ordentliche Erträge in Höhe von 12.198.900 € und ordentliche Aufwendungen in Höhe von 12.350.400 € vor. Das ordentliche Ergebnis weist somit eine Unterdeckung von 151.500 € aus. Das bedeutet, dass nicht alle Abschreibungen des Jahres 2026 mit dem Ziel der intergenerativen Gerechtigkeit erwirtschaftet werden können. Die Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit im Finanzhaushalt haben ein Volumen in Höhe von 11.938.000 €, die Auszahlungen in Höhe von 10.390.250 €. Daraus ergibt sich ein Zahlungsmittelüberschuss von 1.547.750 €, welcher für Investitionen zur Verfügung steht. Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit betragen 638.500 € und die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 3.421.200 €, sodass ein veranschlagter Zahlungsmittelbedarf in Höhe von 2.782.700 € aus Investitionen vorliegt. Abzüglich des Zahlungsmittelüberschusses des Ergebnishaushaltes verbleibt ein Zahlungsmittelbedarf in Höhe von 1.234.950 €.


 Zu diesem Bedarf kommt der Finanzierungsmittelüberschuss aus der Finanzierungstätigkeit, sprich die Kreditaufnahme und die Tilgung von Krediten in Höhe von insgesamt 980.500 € hinzu, sodass im Jahr 2026 die liquiden Mittel insgesamt um 254.450 € abnehmen. Somit verringert sich im Jahr 2026 die Liquidität der Gemeinde Dauchingen von rund 900.000 € auf 645.550 €.

Im Jahr 2026 ist geplant, ein Kredit in Höhe von 1,2 Millionen € aufzunehmen. Dadurch würde sich der Schuldenstand von 2,54 Mio. € auf 3,52 Mio. € erhöhen. Ob dieser Kredit tatsächlich und in dieser Höhe benötigt wird, zeigt sich erst im Laufe des Haushaltsjahres.

In der folgenden Tabelle sind die größten geplanten investiven Positionen dargestellt:

Maßnahme Kosten abzgl. evtl. Zuschüsse  
Straßenerneuerung Reutestraße Süd und der Kreuzungsbereich mit der Zimmerstraße 710.000 €  
Kanalerneuerung Reutestraße Süd und der Kreuzungsbereich mit der Zimmerstraße 460.000 €  
Ausbau Breitbandversorgung 300.000 €  
Regenrückhalteeinrichtung im Gewann Reutenen 220.000 €  
Austausch Wasserleitung Deißlinger Straße 200.000 €  
Bauhof - Ersatz Unimog 170.000 €  
Austausch Wasserleitungen Reutestraße Süd und der Kreuzungsbereich mit der Zimmerstraße 125.000 €  
Ehemaliges Pfarrhaus - Herstellung der Außenanlagen 120.000 €  
Feuerwehr – Neuanschaffung Gerätewagen Transport 95.000 €  
Planungsrate und Teilleitungen Kommunales Nahwärmeverbundnetz 60.000 €  
Planungsrate für das Ärztehaus am Dorfplatz 35.000 €  
Zuschuss Narrenzunft - Renovation Vereinsgebäude 27.000 €  
Farrenstall - Neuanschaffung einer PV-Anlage 25.000 €  
Bauhof – Neuanschaffung einer Streumaschine 23.500 €  
Rathaus – Ersatzbeschaffung Zeiterfassungssystem 14.000 €  
Bauhof - Containerpritschen 10.000 €  
Gesamtsumme 2.594.500 €  

Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass der vorgestellten Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan 2026 einschließlich der Anlagen sowie dem Finanzplan mit Investitionsprogramm zugestimmt wird.

Feststellung der Jahresrechnung 2022

Gemäß den gesetzlichen Vorschriften aus der Gemeindeordnung hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Jahresrechnung für 2022 umfasst ein Gesamtergebnis mit einem Überschuss in Höhe von rund 233.341 €, der fortgeschriebene Ansatz von 70.150 € wurde somit um ca. 163.191 € übertroffen. Die Gesamtfinanzrechnung umfasst einen Zahlungsmittelüberschuss von rund 1.209.046 €, welcher um ca. 342.000 € über dem fortgeschriebenen Ansatz von 866.950 € liegt.

Folgende größere Investitionen wurden im Jahr 2022 umgesetzt:

Wasserleitung Niedereschacher Straße, interkommunale Notversorgung 724.188 €  
Umbau Feuerwehrhaus, inkl. Möblierung und PV-Anlage 420.648 €  
Abwasserkanalisation: Umlegung Kanal Riesenburg 315.554 €  
Notunterkünfte Flüchtlingsunterbringung Pfeilstr. 16 235.876 €  
Wasserhausanschlüsse privater Anteil 175.321 €  
Straßenbau: Sanierung Wilhelm-Feder-Straße / Kehrbühlstraße Restarbeiten 138.513 €  
Dorfplatz: Abbruch Vordere Straße 24 127.689 €  
Außenanlagen Wilhelm-Feder-Haus 111.365 €  
Friedhof: Wegebau, Portalkran inkl. Garage 93.773 €  
Breitbandverlegung Wilhelm-Feder-Straße/Kehrbühlstraße Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 54.659 €  
Schule: PV-Anlage 53.897 €  
Restkosten Kanal Wilhelm-Feder-Straße/Kehrbühlstraße 46.602 €  
Bauhof: Ersatz Aufsitzrasenmäher, Tank für Notfallmanagement, Lastenrad, Mobiler Tank für Notfallmanagement 39.438 €  
Planungskosten Dorfplatz 32.624 €  
Restkosten Wasserleitung Wilhelm-Feder-Straße/Kehrbühlstraße 29.035 €  
Straßenbau: Kommunale Beteiligung an Erneuerung Neckarradweg und Beteiligung an Neubau stationärer Jugendverkehrsschule 15.000 €  
Anlegung Baumgrabfelder 13.013 €  
Wasserhausanschlüsse öffentlicher Teil 12.335 €  
Abwasserkanalisation: Einbau Havarieschieber Becken Pfeilstraße 8.453 €  
Grundstückserwerbe 6.057 €  
Schule: Erwerb von Bildschirmen und neuen Möbeln 5.743 €  
Einzäunung Regenüberlaufbecken Lunital 5.242 €  
Gesamtsumme 2.665.025 €  

Die Liquidität betrug zum 01.01.2022 2.793.127,51 € und zum 31.12.2022 2.734.308,22 €. Somit wurden 58.819,29 € an liquiden Mitteln entnommen. Der Schuldenstand betrug zum 31.12.2022 3.623.921,03 €, was eine Pro-Kopf-Verschuldung von 931 € pro Einwohner bei seinerzeit 3.890 Einwohnern ergibt (Landesdurchschnitt bei vergleichbaren Kommunen: 824 €).

Der Gemeinderat hat die Jahresrechnung 2022 gemäß §95 b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) einstimmig festgestellt. Sofern über- und außerplanmäßige Ausgaben angefallen sind, wurden diese ebenfalls einstimmig genehmigt.

Öffentliche Wasserversorgung - Gebührenkalkulation für die Jahre 2026 und 2027

Die Kalkulation der Wasserversorgungsgebühren hat eine Verbrauchsgebühr von 2,96 €/m³ ergeben. Die Wasserverbrauchsgebühren lagen seit dem Jahr 2024 bei 2,72 €/m³ Wasserverbrauch. Der Hauptgrund für den Anstieg der Wassergebühren liegt in den umfangreichen Investitionen in das Leitungsnetz. Im Gemeindegebiet sind seit dem Jahr 2013 rund 19 % des Netzes erneuert worden. Dies entspricht einer Strecke von rund 5 km Wasserleitungen. Neben dem Austausch von rohrbruchauffälligen Leitungen wurde auch in die Versorgungssicherheit des Gesamtnetzes investiert. So wurde das innere Leitungsnetz etwa durch die Aufdimensionierung der Wasserleitung in der Zinkenstraße oder dem Ringschluss im Gewerbegebiet „Auf Firsten“ verbessert und abgesichert. Auch die Löschwasserversorgung profitiert hiervon. Im Zuge der interkommunalen Notversorgung mit der Gemeinde Niedereschach wurde zudem bis zum Hochbehälter Kappeler Berg der Gemeinde Niedereschach eine neue leistungsstarke Leitung verlegt, über die sowohl die Gemeinde Niedereschach als auch die Gemeinde Dauchingen im Notfall versorgt werden können.

Auch in Zukunft muss die Gemeinde weiter in ihr Netz investieren, da noch rund 18 % oder 4,6 km Länge des bestehenden Leitungsnetzes aus den 50er- und 60er-Jahren sind. Diese Leitungen sind bedingt durch ihr Alter rohrbruchanfällig und müssen deswegen nach und nach ersetzt werden. Die Gemeinde muss ihr gesamtes Trinkwasser einkaufen und hat keine eigenen Quellen. Das bedeutet, dass im Gegensatz zu vielen anderen Gemeinden auch erhebliche Kosten entstehen durch Wasserverluste aus Rohrbrüchen. In den letzten fünf Jahren fielen im Schnitt Wasserverluste im Rohrleitungsnetz durch Rohrbrüche von rund 31.100 m³ an. Dies entspricht rund 15% des Wassereinkaufs und konnte gegenüber dem letzten Kalkulationszeitraum um 2 % gesenkt werden. Nur durch konsequentes Austauschen der alten Wasserleitungen können die Wasserverluste weiter gesenkt werden. Ein weiterer Grund für die höheren Gebühren liegt in einer notwendigen Erhöhung der Unterhaltungskosten des Leitungsnetzes jeweils um 10.000 €. In den Jahren 2024 und 2025 wurden die eingeplanten Ansätze jeweils überschritten. Die Kosten fallen vor allem an für die Behebung von Rohrbrüchen und den Austausch von defekten Hydranten für die Löschwasserbeseitigung. Sämtliche Stillstellen im Leitungsnetz werden jährlich zwei Mal gespült. Bei alten Leitungen tritt auch immer wieder das Problem auf, dass die Pläne von damals nicht genau waren und die Leitungsführung gegenüber dem Plan nicht stimmt und die Aufgrabungen deswegen größer werden als notwendig.

Der Gemeinderat hat einstimmig folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Der dem Gemeinderat vorgelegten Gebührenkalkulation für die Jahre 2026 und 2027, Stand November 2025, wird zugestimmt.
  2. Die Gemeinde Dauchingen beabsichtigt weiterhin Gebühren für die öffentliche Einrichtung zur Wasserversorgung zu erheben.
  3. Bei der Gebührenbemessung wurden die Kosten und Erlöse in einem Zeitraum von zwei Jahren berücksichtigt. Somit liegen der Gebührenbemessung die voraussichtlichen Haushaltsplanansätze des Jahres 2026 und eine Prognose für das Jahr 2027 zugrunde.
  4. Zu den ansatzfähigen Kosten in der Gebührenkalkulation gehören nach § 14 Abs. 3 Satz 1 Kommunalabgabengesetz auch die angemessene Verzinsung des Anlagekapitals und angemessene Abschreibungen. In der Gebührenkalkulation wurde die Verzinsung (gerechnet aus einem Durchschnittszinssatz für Fremdkapital) in Höhe von 1,87 % für das Jahr 2026 und 1,97 % für das Jahr 2027 berücksichtigt. Bei der Ermittlung der Abschreibungen wurden die Anschaffungs- und Herstellungskosten zugrunde gelegt.
  5. Den gebührenfähigen Gesamtkosten der öffentlichen Einrichtung, welche in die Gebührenkalkulation eingestellt wurden, wird zugestimmt.
  6. Bei der Wasserversorgung werden für die Jahre 2021 und 2022 folgende Ergebnisse festgestellt (s. Anlage 6):
    Jahr 2021: Gewinn 65.455,95 €
    Jahr 2022: Gewinn 11.886,37 €
    Das Ergebnis des Jahres 2023 steht noch nicht fest.
  7. Im Kalkulationszeitraum 2026 und 2027 erfolgt der Ausgleich von Vorjahresergebnissen gemäß Anlage 6.
  8. Entsprechend der Berechnung der Gebührenhöchstsätze in der Gebührenkalkulation wird vorgeschlagen, die Verbrauchsgebühr der Wasserversorgung ab dem Jahr 2026 auf 2,96 €/m³ zuzüglich der derzeit gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von 7 % festzusetzen.
    Die monatliche Grundgebühr für Wasserzähler wird erhöht und wird wie folgt festgesetzt:
    Wasserzähler Qmax 3 und 5            4,00 €/Monat zuzgl. 7 % Mwst.
    Wasserzähler Qmax 7 und 10          8,00€/Monat zuzgl. 7 % Mwst.
    Wasserzähler Qmax 20                     16,00 €/Monat zuzgl. 7 % Mwst.

Öffentliche Wasserversorgung - Änderung der Wasserversorgungssatzung

Mit der Beschlussfassung der Gebührenkalkulation 2026/2027 und der Änderung der Wassergebühren sollten die dort festgesetzten Gebühren auch in der Satzung festgesetzt werden (§§ 42,43). Weiter machten Änderungen in der Preisangabenverordnung eine Anpassung der Satzung für die Wasserversorgung erforderlich. Zudem müssen zusätzlich die Gebührensätze einschließlich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer ausgewiesen werden.

Der Gemeinderat hat einstimmig dem Erlass der vorgelegten Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Wasserversorgung zugestimmt.

Öffentliche Abwasserbeseitigung - Gebührenkalkulation für die Jahre 2026/2027

Die kostendeckende Gebühr für die Schmutzwasserbeseitigung sinkt ab dem Jahr 2026 Jahre von 2,55 €/m³ um 6 Cent auf 2,49 €/m³. Die Niederschlagswassergebühr sinkt von 0,39 €/m² Niederschlagswasserfläche auf 0,38 €/m² ab dem Jahr 2026. Der Bemessungsmaßstab für die Schmutzwasserbeseitigung ist der Frischwassermaßstab. Bemessungsmaßstab für die Niederschlagswasserbeseitigung sind die bebauten und befestigten Grundstücksflächen, die an die Abwasserbeseitigung angeschlossen sind.

Der Gemeinderat hat einstimmig folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Der dem Gemeinderat vorgelegten Gebührenkalkulation Stand November 2025 wird zugestimmt.
  2. Die Gemeinde Dauchingen beabsichtigt weiterhin Gebühren für die öffentliche Einrichtung zur Abwasserbeseitigung zu erheben.
  3. Die Gemeinde Dauchingen wählt als Bemessungsmaßstab für die Schmutzwasserbeseitigung den Frischwassermaßstab. Bemessungsmaßstab für die Niederschlagswasserbeseitigung sind die bebauten und befestigten Grundstücksflächen, die an die Abwasserbeseitigung angeschlossen sind.
  4. Bei der Gebührenbemessung wurden die Kosten und Erlöse in den Jahren 2026 und 2027 berücksichtigt. Somit liegen der Gebührenbemessung die voraussichtlichen Haushaltsplanansätze des Jahres 2026 und eine Prognose für das Jahr 2027 zugrunde. Die Aufteilung der Kosten auf die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung erfolgt nach den in der Gebührenkalkulation erläuterten Grundsätzen.
  5. Zu den ansatzfähigen Kosten in der Gebührenkalkulation gehören nach § 14 Abs. 3 Satz 1 Kommunalabgabengesetz auch die angemessene Verzinsung des Anlagekapitals und angemessene Abschreibungen. In der Gebührenkalkulation wurde die Verzinsung (gerechnet aus einem Durchschnittszinssatz für Fremdkapital) in Höhe von 1,87 % für das Jahr 2026 und 1,97 % für das Jahr 2027 berücksichtigt. Bei der Ermittlung der Abschreibungen wurden die Anschaffungs- und Herstellungskosten zugrunde gelegt.
  6. Für die Entwässerung der öffentlichen Verkehrsflächen wurde in der Gebührenkalkulation für die Abwasserbeseitigung ein Abzug bei den laufenden und kalkulatorischen Kosten sowie den Zuschüssen vorgenommen (Straßenentwässerungsanteil).
    Der Straßenentwässerungsanteil beträgt:
    laufende Kosten Kanalnetz, Sammler, RÜB 13,5 %
    laufende Kosten Kläranlage 1,2 %
    kalkulatorische Kosten Mischwasserbeseitigung 26,0 %
    kalkulatorische Kosten Schmutzwasserbeseitigung 0 %
    kalkulatorische Kosten Regenwasserbeseitigung 50,0 %
    kalkulatorische Kosten Kläranlage 5,0 %
  7. Den gebührenfähigen Gesamtkosten der öffentlichen Einrichtung, welche in die Gebührenkalkulation eingestellt wurden, wird zugestimmt.
  8. Bei der Abwasserbeseitigung werden für die Jahre 2022 und 2023 bei der Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung folgende gebührenrechtliche Ergebnisse festgestellt (s. Anlage 7 i.V.m. der jeweiligen Betriebsabrechnung):
    Schmutzwasserbeseitigung:                       Niederschlagswasserbeseitigung
    Jahr 2022 Verlust - 5.364,18 €                     Gewinn + 10.045,81 €
    Jahr 2023 Gewinn + 36.357,59 €                 Gewinn + 1.526,97 €
  9. Es wird beschlossen bei der Schmutzwasserbeseitigung im Jahr 2025 die noch nicht ausgeglichene Kostenunterdeckung aus dem Jahr 2021 (19.489,29 €) mit einem Teil der Kostenüberdeckung der Jahre 2022 und 2023 (-19.489,29 €) zu verrechnen gemäß Anlage 7 Seite 22 (Verrechnungsbeschluss).
  10. In den Jahren 2026 und 2027 (2-jähriger Kalkulationszeitraum) sollen folgende Ausgleiche von Vorjahresergebnissen vorgenommen werden:
    Schmutzwasserbeseitigung:
    In den Jahren 2026 und 2027 erfolgt der teilweise Ausgleich der Kostenüberdeckung der Jahre 2022 und 2023 (s. Anlage 7).
    Niederschlagswasserbeseitigung:
    In den Jahren 2026 und 2027 erfolgt der teilweise Ausgleich der Kostenüberdeckung der Jahre 2022 und 2023 (s. Anlage 7).
  11. Es wird vorgeschlagen, die Schmutzwassergebühr mit 2,49 €/cbm festzusetzen und die Niederschlagswassergebühr mit 0,38 €/qm.

Öffentliche Abwasserbeseitigung - Änderung der Abwassersatzung

Mit der Beschlussfassung der Gebührenkalkulation 2026/2027 und der Änderung der Abwassergebühren sollten die dort festgesetzten Gebühren auch in der Satzung festgesetzt (§ 42) werden. Zudem war aus rechtlichen Gründen eine Anpassung notwendig.

Der Gemeinderat hat einstimmig dem Erlass der vorgelegten Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung zugestimmt.

Spenden/Zuwendungen - Beschluss über die Annahme von Spenden/Zuwendungen

Für das Projekt Spurwechsel wurden von verschiedenen Spendern 96,00 € gespendet.

Der Gemeinderat hat einstimmig die Annahme der genannten Spenden i. H. v. insgesamt 96,00 € beschlossen.

Nach der öffentlichen Sitzung fand eine nichtöffentliche Sitzung statt.