Firma Koco Motion kann nun erweitern

Nach 2 Jahren und 9 Monaten sind alle erforderlichen Verfahren erfolgreich abgeschlossen

Im Juli 2022 wurde die Gemeindeverwaltung erstmals über den Erweiterungsbedarf der beiden Firmen Koco Motion GmbH und Koco Automotive GmbH informiert. Am Standort in der Niedereschacher Straße - am nördlichen Ortsrand – waren und sind die Platzkapazität voll erschöpft. 

Die freie Fläche in der Niedereschacher Straße von der Verkehrsinsel aus fotografiert.

Da die Gemeinde keine freien gewerblichen Flächen besitzt und nach der Rechtslage auch keine gewerblichen Flächen auf Vorrat ausweisen darf, entschied man sich gemeinsam für eine Erweiterung am bestehenden Standort in Richtung Norden.

Da dieser Bereich planungsrechtlich Außenbereich war, wurden eine Änderung bzw. Erweiterung des Flächennutzungsplans erforderlich, die Neuaufstellung eines Bebauungsplans und die Erteilung einer Baugenehmigung. Alle drei Verfahren haben sich als sehr herausfordernd erwiesen. Zunächst war der Technische Ausschuss des Stadtrates der Stadt Villingen-Schwenningen nicht bereit den Flächennutzungsplan für diese Erweiterung zu ändern und verweigerte den erforderlichen Beschluss. Daraufhin zog der Gesamtgemeinderat der Stadt Villingen-Schwenningen das Verfahren an sich und hat dieses mehrheitlich mit zahlreichen Gegenstimmen aus den Fraktionen der Grünen und der AfD durchgezogen. Eine Vielzahl von bürokratischen Hürden waren im Verlauf des Bebauungsplanverfahrens zu bewältigen. Am 23.04.2025 kam dann die schriftliche Genehmigung des Regierungspräsidiums Freiburg über die Änderung des Flächennutzungsplans. Fast zeitgleich am 28.04.2025 hat unser Gemeinderat das Bebauungsplanverfahren per Satzung abgeschlossen. Die erforderliche Baugenehmigung für die Erweiterung wurde ebenfalls Ende April von der Baurechtsbehörde des Landratsamtes erteilt. Für eine Erweiterung einer Bestandsfirma mit einer Größenordnung von 3.600 m² Fläche wurden somit 2 Jahre und 9 Monate benötigt, obwohl alle 3 rechtlich erforderlichen Verfahren (FNP, B-Plan und Baugenehmigung) nicht nacheinander - wie eigentlich gesetzlich vorgesehen - sondern parallel nebeneinander gelaufen sind!

Wir freuen uns für und mit den Firmen Koco Motion und Koco Automotive über deren nun rechtlich gesicherte Erweiterungsmöglichkeit und bedanken uns ganz herzlich für deren Standorttreue.