Das digitale Rathaus

Service-BW

Einen unverzichtbaren Bestandteil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Baden-Württemberg bildet die zentrale E-Government-Plattform service-bw. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich auf service-bw kostenfrei ein sicher verschlüsseltes Servicekonto mit Postfach und Dokumentensafe einrichten. Damit können sie sich in digitalen Verwaltungsleistungen auf service-bw elektronisch identifizieren und mit Behörden sicher kommunizieren, zum Beispiel mit Ihrem Bürgerbüro. Die für elektronische Verfahren benötigten Dokumente können im Dokumentensafe verschlüsselt abgelegt und verwaltet werden. Das Servicekonto von service-bw samt Dokumentensafe ist weltweit, mobil, sicher und geräteunabhängig als Web-App über das Internet verfügbar. Es unterstützt die Onlineausweisfunktion des elektronischen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels. Inzwischen lassen sich moderne Smartphones (Android und iOS) dafür als Lesegerät einsetzen; dazu ist lediglich die AusweisApp2 zu installieren.

Um diese elektronischen Dienstleistungen zu beantragen benötigen Sie ein Service-BW Konto. 

Hier kostenloses Servicekonto anlegen

Online-Ausweisfunktion

Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte können Sie sich online eindeutig und sicher identifizieren.

Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Online-Ausweisfunktion ist aktiviert
  • Die selbstgewählte, sechststellige PIN ist bekannt
  • Sie haben die AusweisApp2 installiert
  • Sie verfügen über ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät

Sie wissen nicht, ob Ihre Online-Ausweisfunktion aktiviert ist? Sie haben Ihre PIN vergessen oder verlegt? Sie fragen sich, wo und wie Sie die App installieren können? All diese Fragen werden Ihnen hier beantwortet.

Mehr Informationen zur Online-Ausweisfunktion

Zahlungsmöglichkeiten

Sofern die Leistungen gebührenpflichtig sind, können diese nach erfolgreicher Antragstellung bezahlt werden. Aktuell bieten wir hierfür die Bezahlmöglichkeiten giropay und PayPal an.

Verfügbare Online-Dienstleistungen

Leistungen

Wählerverzeichnis (Europawahl) - Eintragung von in Deutschland lebenden Unionsbürgern beantragen

Sie können Ihr Wahlrecht nur ausüben, wenn Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind. Für jeden Wahlbezirk wird ein amtliches Wählerverzeichnis geführt.

Hinweis: Sind Sie seit der Europawahl im Jahr 1999 oder einer späteren Europawahl im Wählerverzeichnis eingetragen, müssen Sie keinen neuen Antrag stellen. Dies gilt nur, wenn Sie seit der Eintragung ununterbrochen in Deutschland gelebt haben.

Sie können bei der Europawahl nur einmal wählen.

Zuständige Stelle

die Gemeinde, in der Sie Ihre Wohnung haben

bei mehreren Wohnungen: die Gemeinde, in der Sie Ihre Hauptwohnung haben

Rathaus [Gemeinde Dauchingen]

Persönlicher Kontakt

Kathrin Sauter
Raum 7-8
Aufgaben

Personenstandswesen, Bestattungswesen, Einwohnerwesen, Pässe, Gewerbewesen, Fundsachen, Führerscheinanträge, Fischereischeinne, Kinderferienpogramm, Wohnberechtigungsschein, Kultur, Soziales, Umweltförderprogramm, Weihnachtsmarkt

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie gehen von Ihrer Wahlberechtigung für die Europawahl aus und nehmen in keinem anderen EU-Mitgliedstaat an der Wahl teil.

Wahlberechtigt sind Sie, wenn Sie

  • Angehörige oder Angehöriger eines anderen EU-Staates sind,
  • am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind,
  • in Deutschland eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich in Deutschland aufhalten und
  • am Wahltag seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
  • weder in Deutschland noch im Herkunftsland vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Eintragung schriftlich mit einem Formular mit eidesstattlicher Versicherung beantragen.

Den Antrag müssen Sie persönlich unterschreiben und an die zuständige Stelle im Original schicken.
E-Mail oder Fax reichen nicht.

Möchten Sie in Deutschland wählen, müssen Sie dabei an Eides statt versichern, dass Sie in keinem anderen Mitgliedstaat der EU an der Wahl teilnehmen.

Hinweis: Wenn Sie den Antrag nicht selbst stellen können, können sich von anderen Personen helfen lassen. Dies kann beispielsweise notwendig sein, wenn Sie nicht lesen können oder körperlich beeinträchtigt sind. Die helfende Person muss dann auch den Antrag und die Versicherung an Eides statt unterschreiben.

Fristen

Sie müssen den Antrag spätestens bis zum 19. Mai 2024 (21. Tag vor der Wahl) stellen.

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

Für die postalische Übersendung des Antrags auf Eintragung in das Wählerverzeichnis an die Gemeinde fällt das entsprechende Briefporto an.

Hinweise

Wenn Sie nach der Antragstellung innerhalb Deutschlands umziehen, entscheidet die Gemeindeverwaltung Ihres alten Wohnortes über Ihren Antrag.
Diese teilt der Gemeindeverwaltung Ihres neuen Wohnortes möglichst schnell die Entscheidung mit.

Freigabevermerk

26.02.2024 Innenministerium Baden-Württemberg