Landtagswahl

Landtagswahl am 08.03.2026

Am Sonntag, den 8. März 2026 findet in Baden-Württemberg die Landtagswahl statt.

Bei den Landtagswahlen entscheiden die Bürgerinnen und Bürger darüber, welche Parteien im neuen Landtag vertreten sind, wie viele Parlamentssitze sie jeweils erhalten und welche Abgeordneten in den Landtag einziehen. Der Ministerpräsident wird nicht direkt gewählt, sondern von den Abgeordneten des neu gewählten Landtags bestimmt.

Wahlberechtigt zur Landtagswahl in Baden-Württemberg sind deutsche Staatsangehörige, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz oder ihren Lebensmittelpunkt im Land Baden-Württemberg haben und nicht durch Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Das passive Wahlrecht, also das Recht, selbst für den Landtag zu kandidieren, besteht weiterhin ab Vollendung des 18. Lebensjahres.

Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-Ausländerinnen und EU-Ausländer) sind bei Landtagswahlen – anders als bei Europa- und Kommunalwahlen – nicht wahlberechtigt.

Für die Landtagswahl 2026 gelten im Vergleich zu früheren Wahlen Änderungen im Wahlrecht, unter anderem hinsichtlich des Wahlalters und des Wahlsystems. Ausführliche Informationen zu den aktuellen Regelungen und den gesetzlichen Grundlagen stellt der Landtag von Baden-Württemberg auf seiner Website zur Verfügung.

Wahlergebnis der Landtagswahl vom 08.03.2026

Das vorläufige amtliche Endergebnis der Gemeinde Dauchingen für die Landtagswahl 2026 im Wahlkreis 54 Villingen-Schwenningen:

Landtagswahl am 14.03.2021

Das Ergebnis der Gemeinde Dauchingen für die Landtagswahl 2021 im Wahlkreis 54 Villingen-Schwenningen:

Hier können Sie das Gesamtergebnis einsehen.


Hier können Sie das Ergebnis der Wahlbezirke und des Briefwahlbezirks einsehen.

Bei den Landtagswahlen entscheiden die Bürgerinnen und Bürger darüber, welche Parteien im neuen Landtag vertreten sind, wie viele Parlamentssitze sie jeweils erhalten und welche Abgeordneten konkret in den Landtag einziehen. Der Ministerpräsident hingegen wird von den Abgeordneten des neuen Landtags gewählt. Das aktive und passive Wahlrecht für die Landtagswahl hat jeder Deutsche mit Vollendung des 16. Lebensjahres, der seit mindestens drei Monaten seinen (Haupt-)Wohnsitz oder seinen Lebensmittelpunkt im Land hat und das Wahlrecht nicht in Folge Richterspruchs verloren hat. EU-Ausländer, das heißt Staatsangehörige anderer EU-Staaten, sind im Gegensatz zu Europawahlen und Kommunalwahlen bei den Landtagswahlen nicht wahlberechtigt.