Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 21.07.2025
Besichtigung der Räumlichkeiten des Jugendraumes in der Wilhelm-Feder-Straße 6 Untergeschoss
Im Hinblick auf die anstehenden Entscheidungen zum Jugendraum hat sich der Gemeinderat einen persönlichen Eindruck von den Räumlichkeiten verschafft. Vor Ort konnte der Zustand derselben sowie der Sanierungs-, Umbau- und Erneuerungsbedarf in Augenschein genommen werden.
Generalentwässerungsplan – Überarbeitung Bereich Süd
a) Vorstellung der Neuberechnung
b) Beratung und Beschlussfassung über die vorgeschlagene Entlastungsmöglichkeit bei Starkregenereignissen
In der Gemeinderatsitzung vom 17.02.2025 wurde über die Problematik von vermehrten Ein- und Überstauereignissen in der Mischwasserkanalisation im südlichen Gemeindegebiet berichtet. Daraufhin wurde das Büro Gfrörer aus Empfingen beauftragt zu prüfen, welche Maßnahmen notwendig sind, um diese Problematik zu minimieren bzw. zu beseitigen. Hierzu hat das Büro Gfrörer den Generalentwässerungsplan überarbeitet. Erfreulicherweise konnte in der Sitzung ein Planungskonzept präsentiert werden, bei dem nicht nur die gesamte Zimmerstraße entlastet wird, sondern auch der gesamte südliche Bereich des Gemeindegebiets. Für die Umsetzung dieser Lösung ist es allerdings erforderlich, dass für den Bau eines geplanten Rückhaltebeckens an der Reutestraße und die Neuverlegung einer Abwasserleitung bis zum Kreisverkehr an der Schwenninger Straße die Grundstücksverfügbarkeit gegeben ist. Bei zwei Grundstücken ist ein Grunderwerb für das Rückhaltebecken notwendig und bei weiteren elf Grundstücken wird die Zustimmung der Eigentümer benötigt, um die Abwasserleitung - mit teilweise erforderlichen Kontrollschächten - einlegen zu können. Wenn sämtliche Grundstücke verfügbar sind, kann mit der Detailplanung begonnen werden. Diese ist wiederum erforderlich um eine wasserrechtliche Genehmigung zu beantragen. Im Vorfeld wurde dieses Konzept dem Wasserwirtschaftsamt vorgestellt. Da der Entwässerungsanschluss an eine Bestandsleitung (im Gewerbegebiet Riesenburg) erfolgt, werden seitens des Landratsamts im ersten Moment keine grundsätzlichen Bedenken gegen diese Planung gesehen.
Die 1. Priorität des Planungskonzepts umfasst:
- Neubau Rückhaltebecken an der Reutestraße (ca. 450 cbm)
- Neubau Abwasserleitung vom Becken bis zum Anschluss vor dem Kreisverkehr Schwenninger Straße (ca. 250 m)
- Neubau Abwasserleitung vom Becken bis zum bestehenden Anschluss in der Reutestraße (ca. 70 m)
- Neubau eines Teiler-Bauwerks im Kreuzungsbereich Reute-/Zimmerstraße
- Aufdimensionierung des Mischwasserkanals in diesem Abschnitt der Reutestraße sowie in der Zimmerstraße ab Kreuzungsbereich Reutestraße bis zum Kreuzungsbereich Lessingstraße sowie in Teilbereichen der von der Zimmerstraße abgehenden Wohnstraßen
Hiervon sollen als 1. Teilabschnitt im Jahr 2026 die Maßnahmen Ziffer 1. bis 4 sowie von Ziffer 5 die Aufdimensionierung bis zum Kreuzungsbereich der Goethestraße umgesetzt werden. In den Teilabschnitten des Kanalbaus wird auch die Wasserleitung inklusive der Hausanschlüsse komplett erneuert und ein Leerrohr für die Breitbandversorgung eingelegt. Durch diese umfangreichen Tiefbauarbeiten muss auch der Straßenkörper inklusive der Gehwege neu hergestellt werden.
In der Folge sind die grob geschätzten Kosten (netto) für die Gesamtmaßnahme Priorität 1 aufgeführt:
Für den 1. Teilabschnitt werden die Kosten (brutto) wie folgt grob geschätzt:
Der Gemeinderat hat einstimmig folgende Beschlüsse gefasst:
- Um die hydraulische Überlastung der Abwasserbeseitigung im südlichen Bereich des Gemeindegebietes zu beseitigen, wird - vorbehaltlich der Grundstücksverfügbarkeit und vorbehaltlich der wasserrechtlichen Genehmigung - der vorgeschlagenen Priorität 1 des überarbeiteten Generalentwässerungsplanes zugestimmt.
- Mit der Umsetzung der Priorität 1 wird
a) die Wasserleitung incl. der Hausanschlüsse komplett erneuert;
b) ein Leerrohrpaket für die Breitbandversorgung mitverlegt;
c) die Verkehrsanlagen (Straße, Gehweg) komplett erneuert, wobei die Ausführungen jeweils in Asphalt erfolgen - Der 1. Teilabschnitt der Priorität 1 dieses Konzeptes wird im Jahre 2026 umgesetzt und die erforderlichen anteiligen Mittel in den Haushalt 2026 eingestellt.
- Die Planungsleistungen für die Priorität 1 werden an das Büro Gfrörer, Empfingen, auf Grundlage des Honorarangebotes vom 04.07.2025 vergeben, wobei zunächst die Leistungsphasen 1 bis 3 (incl. der erforderlichen Zusatzleistungen, nach Aufwand, für Vermessung und wasserrechtliches Verfahren) beauftragt werden. Die Verwaltung wird ermächtigt, die weiteren Planungsphasen zu beauftragen, wenn die wasserrechtliche Genehmigung vorliegt.
- Wenn alle Voraussetzungen vorliegen wird die Verwaltung ermächtigt, die Baumaßnahmen für den 1. Teilabschnitt der Priorität 1 auszuschreiben und alle erforderlichen Aufträge für diese Maßnahmen zu erteilen.
Gebäude Wilhelm-Feder-Straße 2
a) Vorentwürfe Gestaltung Außenbereich
In der Gemeinderatssitzung am 28.04.2025 wurde beschlossen, das Planungsbüro k3 Landschaftsarchitektur aus Villingen-Schwenningen mit der Planung des Außenbereichs für die Leistungsphasen 1-3 zu beauftragen. Zwischenzeitlich wurden zwei Vorentwürfe erarbeitet.
Beide Varianten erfüllen die Auflagen der notwendigen Stellplätze für PKW und Fahrräder und bieten eine große Fläche als Platzhalter für eine Heizzentrale. Eine Ausschreibung und Vergabe der erforderlichen Bauleistungen kann frühestens im Herbst 2025 erfolgen. Zu Beginn des Jahres 2026 könnte dann mit den Arbeiten begonnen werden.
Zur Abstimmung wurde die Variante 1 (Erhalt der Linde neben den Garagen, Spiel- und Gartenbereich um ca. 0,50 m nach Norden vergrößert, breiterer Grünstreifen vor dem Eingangsbereich ermöglicht mehr Flexibilität bei der Planung der Heizzentrale, Fahrradstellplätze in der Nische beim Eingang und Müllplatz an der nordöstlichen Gebäudeecke) mit einigen Abweichungen vorgeschlagen. So sollte ein Flügeltor von der westlichen an die nördliche Seite des Spiel- und Gartenbereichs verlagert werden. Beide Garagen sowie der Müllplatz bleiben vorerst bestehen. Der fünfte notwendige Stellplatz wird auf dem Einbahnstraßenabschnitt der Wilhelm-Feder-Straße ausgewiesen und der Zugangsweg wird nicht versetzt.
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass das Planungsbüro K3 Landschaftsarchitektur für die weiteren Leistungsphasen 4 – 9 beauftragt wird. Die Verwaltung wurde ebenfalls einstimmig beauftragt, die Variante 1 den genannten Abweichungen auszuschreiben, die Maßnahme an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben und die erforderlichen Mittel in die Haushaltsplanung 2026 einzustellen.
Zudem war noch zu entscheiden, welches Vordach an dem Eingang zur Ausführung kommen soll. Zur Auswahl standen ein Vordach mit Seitenteilen aus Glas und Stahl, ein Pultdach mit einer Seitenstütze und evtl. einer Aufhängung oder einer Säule oder ein freihängendes Vordach.
Der Gemeinderat hat sich bei drei Gegenstimmen (Gemeinderäte Dettinger, Schill und Tepaß) mehrheitlich für ein Pultdach mit einer Seitenstütze und evtl. einer Aufhängung entschieden.
b) Namensgebung für das Gebäude
Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung vom 28.04.2025 darauf verständigt, über einen öffentlichen Aufruf im Amtsblatt Ideen für einen Namen für das Gebäude Wilhelm-Feder-Straße 2 zu sammeln. In diesem Rahmen gingen folgende Vorschläge aus der Bevölkerung ein:
- Haus der Gemeinschaft Dauchingen
- Das Mosaik
- Haus der Gemeinschaft
- Dauchinger Treff
- Altes Pfarrhaus (2x)
- Haus der Vereine
- Elmar-Österreicher-Haus
- Zur Herberge
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass das Gebäude Wilhelm-Feder-Straße 2 künftig den Namen „Altes Pfarrhaus“ erhält.
Jugendraum im Gebäude Wilhelm-Feder-Straße 6
a) Vorstellung der Ergebnisse der Brandschutzbegehung
b) Vorstellung der Möglichkeiten einer Wiedereröffnung
c) Beratung über das weitere Vorgehen
a) Vorstellung der Ergebnisse der Brandschutzbegehung
Am 01.04.2025 fand eine Brandschutzbegehung mit einer Vertreterin des Landratsamts im Jugendraum statt. Für die Wiedereröffnung des Jugendraums müssten auch aus Brandschutzgründen verschiedene Umbaumaßnahmen erfolgen: Austausch der Eingangstür gegen eine Brandschutztür, ca. 2.700 €; Brandschottung aller Leitungsdurchführungen der Decke, ca. 5.000 €; Umbau Gitter westlicher Flucht- und Rettungsweg, ca. 500 €; Einbau Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, ca. 30.000 € oder manuelles Lüften plus Beschaffung Luftentfeuchtergeräte, ca. 400 €; Renovierungskosten und Schönheitsreparaturen, ca. 3.000 €. Die Gesamtkosten für die notwendigen Maßnahmen betragen demnach zwischen ca. 11.600 € und ca. 41.200 €.
b) Vorstellung der Möglichkeiten einer Wiedereröffnung
Aus der Mitte des Gemeinderats und auch aus der Bevölkerung, insbesondere im Rahmen der beiden vergangenen Jugendpolitiktage 2024 und 2022, wurde das Thema Jugendraum in den vergangenen Jahren wiederholt vorgebracht. Die Einrichtung war jahrelang in Betrieb, bevor dieser vor einigen Jahren endete. Zwischen 2010 und 2019 war der Betrieb des Jugendraums an einen Dienstleister vergeben. Der Betrieb erfolgte über einen Großteil des Zeitraums sehr erfolgreich. Nach dem Abschied der seinerzeitigen langjährigen Leiterin 2018 erfolgten innerhalb eines Jahres mehrere Wechsel in der Leitungsstelle. Während dieser Personalwechsel reduzierten sich die Besucherzahlen stetig, sodass der Jugendraum an Öffnungstagen teilweise gänzlich ohne Besucher war. Die Kosten für den Betrieb des Jugendraums, welche für die Gemeinde monatlich bei rund 3.700,- € lagen, standen damit in keinem Verhältnis mehr zu den Besucherzahlen. Für die Verwaltung hat sich deutlich gezeigt, dass der Erfolg einer Fremdvergabe in diesem Bereich sehr stark von dem von uns sowie dem Betreiber, wenn überhaupt, nur sehr begrenzt beeinflussbaren persönlichen Verhältnis des eingesetzten Personals mit den Besuchern abhängt.
Im Vorfeld hatten sich mehrere Jugendliche/junge Erwachsene mit diesem Anliegen an die Verwaltung gewendet. Leider fiel der Testzeitraum in den Beginn der Corona-Zeit, sodass dieses Angebot nie wirklich ins Rollen kam. Eine Fortführung nach dieser Zeit war den Freiwilligen aus persönlichen Gründen nicht möglich. Seither steht der Jugendraum leer.
c) Beratung über das weitere Vorgehen
Der Gemeinderat hat sich darauf verständigt, dass keine Vergabe an einen Dienstleister erfolgen soll und dass neben einer bereits auf die Verwaltung zugekommenen interessierten Person weitere Personen gefunden werden sollen, welche die Verantwortung für den Jugendraumbetrieb in Selbstverwaltung übernehmen möchten und die Verwaltung mit diesen dann ins Gespräch gehen soll. Die Personen sollen dann in der zweiten Jahreshälfte im Gemeinderat ein Eckpunktepapier zur Wiedereröffnung des Jugendraums vorstellen.
Bauanträge
a) Errichtung eines Mobilfunkmastes in Höhe von 40,59 m Längental, Flst. Nr. 1042
Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich und ist privilegiert. In der Betriebsbeschreibung wird u.a. erläutert, dass mit dem Vorhaben der Ausbau einer flächendeckenden LTE-Versorgung gewährleistet werden soll und der Weg für das 5G-Mobilfunknetz bereitet wird. Die Ausführung auf einem privaten Grundstück erfolgt als Stahlgittermast, dieser wird auf einem Betonfundament errichtet. Die Zufahrt erfolgt über einen noch anzulegenden und dauerhaft zu erhaltenden Schotterweg.
Der Gemeinderat hat einstimmig das Einvernehmen der Gemeinde zum Bauvorhaben nach § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) erteilt.
b) Neubau einer geschlossenen Güllegrube in Stahlbeton Längental 1, Flst. Nr. 1057
Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich. Da es einem landwirtschaftlichen Betrieb dient, ist das Vorhaben gemäß § 35 BauGB privilegiert. Die geplante Grube hat einen Durchmesser von 14 m und ein Fassungsvermögen von ca. 903 cbm.
Der Gemeinderat hat einstimmig das Einvernehmen der Gemeinde zum Bauvorhaben nach § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.
c) Aufstellung einer Lagergarage Haggasse 4, Flst. Nr. 186
Das Bauvorhaben liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles ohne Bebauungsplan. Die Garage wird mittels Fertigteilen errichtet. Die Zustimmung des direkten Angrenzers liegt vor. Die Baurechtsbehörde sieht in ihrer Stellungnahme keine Bedenken.
Der Gemeinderat hat einstimmig das Einvernehmen der Gemeinde zum Bauvorhaben nach § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.
Verschiedenes
a) Fußgängerampel in der Vorderen Straße
Die Gemeindeverwaltung hat im Rahmen einer Verkehrsschau im März 2025 den Wunsch der Einrichtung einer Fußgängerampel anstelle des Fußgängerüberwegs in der Vorderen Straße, Höhe Drehspießladen, an das Straßenverkehrsamt des Landratsamtes, welches die Entscheidungen in sämtlichen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten in Dauchingen trifft, herangetragen. Im Jahr 2014 hatte das Straßenverkehrsamt eine entsprechende Einrichtung bereits abgelehnt. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung würde eine Ampel an der Stelle hinter dem Kurvenbereich die Sicherheit insbesondere für den Fußgängerverkehr wesentlich erhöhen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Überweg Teil des Schulwegs der Schulkinder ist, welche im nordwestlichen Gemeindegebiet wohnen.
Das Straßenverkehrsamt und die weiteren Teilnehmer der Verkehrsschau, das Straßenbauamt und die Polizei, teilten die Sichtweise der Verwaltung jedoch nicht. Vereinbart wurde, dass die Zahlen der passierenden Fahrzeuge sowie der Fußgängerquerungen im Nachgang erhoben werden. Dies ist zwischenzeitlich erfolgt. So wurden im Zeitraum 31.03.2025 bis 07.04.2025 maschinell die Fahrzeugzahlen erhoben, wobei insgesamt 38.318 Fahrzeuge erfasst wurden. Der durchschnittliche tägliche Verkehr lag also bei 5.583 Fahrzeugen, der entsprechende stündliche Verkehr bei 233 Fahrzeugen. Der Schwerlastverkehrsanteil lag bei 12 %. Die Fußgängerzahlen wurden am 21.05.2025 von 07:00 Uhr bis 21:00 Uhr durch mehrere ehrenamtliche Helfer erhoben. Dies war ein Tag mit regnerischem Wetter. Trotzdem überquerten insgesamt 247 Personen die Straße, Schwerpunkte konnten zum Schulbeginn und -ende sowie abends festgestellt werden.
Bezüglich der Örtlichkeit wurde uns mehrfach berichtet, dass Fahrzeuge trotz des Fußgängerüberwegs nicht anhalten. Trotz dieser Tatsache und trotz der Nähe zu Einrichtungen wie der Astrid-Lindgren-Schule, dem Dorfplatz mit Kinderspielplatz und Wasserspiel, dem Familienzentrum, der Sporthalle und dem ehemaligen Pfarrhaus, welches künftig u.a. für die Kindertagespflege genutzt wird, hat das Straßenverkehrsamt die Einrichtung einer Fußgängerampel in der Vorderen Straße, Höhe Drehspießladen abgelehnt. Unter Verweis auf die Verkehrsschau wurde uns mitgeteilt, dass „der Bedarf für eine zusätzliche Fußgängerampel als nicht gegeben angesehen [wird], da mit dem vorhandenen Fußgängerüberweg eine sichere Querungsmöglichkeit vorhanden“ sei. Das Straßenverkehrsamt beruft sich auf den „Leitfaden zur Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen in Baden-Württemberg“, wobei demnach erst ab ca. 600 Kfz/h in der Spitzenstunde des Fußgängerverkehrs, also mehr als doppelt so viel wie unsere durchschnittlichen Fahrzeugzahlen, eine Fußgängerampel vorgesehen ist. Die Nachricht schließt mit dem Satz: „Aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde gibt es bei diesen Datengrundlagen keine Notwendigkeit für eine Fußgängerampel.“
b) Neuer Integrationsmanager Herr Nagy
Seit Juni 2025 ist mit Herrn Mohamed Nagy ein neuer Integrationsmanager vom Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis in unserer Gemeinde tätig. Herr Nagy bietet eine wöchentliche Sprechstunde mittwochs im Bürgerzentrum Farrenstall an.
c) Wilhelm-Feder-Straße - Pflasterarbeiten
Die Firma Walter Straßenbau, Trossingen, wird in der Zeit vom Mittwoch, 27.08.2025 bis Freitag 29.08.2025 die beschädigte Pflasterfläche südlich des ehemaligen Pfarrhauses komplett erneuern. Für diese Arbeiten erfolgt eine Vollsperrung. Somit ist auch die Verbindungsstraße zum Familienzentrum aus Richtung der Niedereschacher Straße nur als Sackgasse befahrbar.
Bauhof Fuhrpark Ersatz-Beschaffung Unimog
Der Unimog ist mittlerweile 23 Jahre alt und weist ca.110.000 km sowie ca. 6.450 Betriebsstunden auf. Der Unimog wurde im Jahre 2011 gebraucht gekauft. In den letzten vier Jahren sind jährlich durchschnittlich 9.000 € an Reparatur- und Unterhaltskosten angefallen, sodass die Unterhaltung des Fahrzeuges nicht mehr wirtschaftlich ist. Ein neuer Unimog U 219 sowie alternativ ein Steyr-Traktor 6150 Profi CVT wurde auf dem Bauhofgelände vorgeführt, wobei sich alle Bauhofmitarbeiter für einen Traktor ausgesprochen haben, da dieser mehr Vorteile bietet. Am Traktor kann der Schneepflug angebaut werden, der Anbaustreuer, der allerdings ohnehin mittelfristig zu Austausch ansteht, nicht. Ein geeigneter Salzstreuer kostet ca. 23.000 € (brutto). Als Ersatz für die Ladefläche vom Unimog müssen bei der Beschaffung eines Traktors noch zwei Containerpritschen angeschafft werden. Die eingeholten Preisabfragen ergaben, dass ein Traktor mit dem Zubehör günstiger ist als ein Unimog ohne denselben (200.650,00 zu 205.548,35 €).
Der Gemeinderat hat einstimmig der Beschaffung eines neuen Traktors mit zusätzlichen Anbauteilen (Salzstreuer, zwei Pritschen) als Ersatz für den Unimog zugestimmt. Die Verwaltung wurde zudem einstimmig beauftragt, eine beschränkte Ausschreibung durchzuführen und ermächtigt, die Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter zu tätigen.
Feststellung der Jahresrechnung 2021
Gemäß den gesetzlichen Vorschriften aus der Gemeindeordnung hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Jahresrechnung für 2021 umfasst ein Gesamtergebnis mit einem Überschuss von ca. 1,398 Millionen €, der fortgeschriebene Ansatz von -533.000 € wurde somit um ca. 1,931 Millionen € übertroffen. Die Gesamtfinanzrechnung ergibt einen Zahlungsmittelüberschuss von ca. 1,229 Millionen €, wobei der Planansatz von 184.350 € um ca. 1,044 Millionen € übertroffen wurde.
Folgende größere Investitionen wurden im Jahr 2021 umgesetzt:
Zum 01.01.2021 betrug die Liquidität 3.438.327,62 €, zum 31.12.2021 betrug diese 2.793.127,51 €. Somit wurden im Jahr 2021 645.200,11 € an liquiden Mitteln entnommen. Der Schuldenstand zum 31.12.2021 lag bei 2.256.371,60 €, sodass die Pro-Kopf-Verschuldung bei seinerzeit 3.829 Einwohnern bei 589,28 € lag (Landesdurchschnitt bei vergleichbaren Kommunen: 769 €).
Der Gemeinderat hat die Jahresrechnung 2021 gemäß § 95 b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) einstimmig festgestellt. Zudem wurden über- und außerplanmäßige Ausgaben, sofern diese angefallen sind, einstimmig genehmigt.
Finanzzwischenbericht 2025
Die Liquidität der Gemeinde Dauchingen verbessert sich im Jahr 2025 gegenüber der Planung voraussichtlich um ca. 427.000 €. In der Erfolgsrechnung verbessert sich die Einnahmeseite voraussichtlich um ca. 70.000 €, die Ausgabeseite verbessert sich um ca. 149.000 €. Die Mehreinnahmen resultieren vor allem aus der Gewerbesteuer (+50.000 €) und höheren Zuweisungen bei der Kleinkindförderung (+45.000 €).
Investiv verbessern sich die Einnahmen um ca. 163.000 €. Hauptgrund ist ein nicht eingeplanter Grundstücksverkauf. Die Ausgabenseite erzielt Einsparungen im investiven Bereich von ca. 45.000 €. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass eine geplante Kanalmaßnahme mit Kosten von 70.000 € nicht ausgeführt wird.
Die Liquidität der Gemeinde Dauchingen belief sich zum 31.12.2024 auf 2.149.075 €. Geplant war im Jahr 2025 eine Mittelentnahme in Höhe von 1.313.800 €. Die liquiden Mittel zum 31.12.2025 hätten somit noch 835.275 € betragen, durch die Verbesserungen nun aber voraussichtlich 1.262.525 €. Zu beachten ist jedoch, dass diese Mittel inklusive einer Umschuldung eines Darlehens in Höhe von 400.00 € und einer Kreditaufnahme im Jahr 2025 in Höhe von 600.000 € berechnet sind.
Der Gemeinderat hat den Finanzzwischenbericht 2025 zur Kenntnis genommen.
Kreditermächtigung 2025 Beratung und Beschlussfassung über die Inanspruchnahme der Kreditermächtigung 2025 und der Ablösung eines auslaufenden Kredites
Ein Darlehen in Höhe von 717.000 € wurde am 20.08.2010 aufgenommen. Der Zinssatz belief sich auf 3,48 Prozent. Zum Stand 20.07.2025 beträgt die Darlehenssumme noch 436.136,14 Euro und steht zur Umschuldung an, vorgeschlagen wurde eine Sondertilgung und die Aufnahme eines eingeplanten Kredits in Höhe von 600.000 € mit einer Zinsbindungsfrist von zehn Jahren bei einem Zinssatz von aktuell 2,6 Prozent. Die Kreditaufnahme soll im letzten Quartal des Jahres erfolgen, da noch mit einer leichten Senkung des Zinssatzes im Laufe dieses Jahres gerechnet wird. Durch die vorgeschlagenen Beschlüsse wird sich der Schuldenstand zum 31.12.2025 auf rund 3,14 Millionen € leicht reduzieren. Davon entfallen 1.777.686 €, also rund 56 % auf die Seniorenwohnanlage Löwen. Alle weiteren vorhandenen Kredite der Gemeinde wurden so aufgenommen, dass sie zur Endfälligkeit des Darlehens getilgt sind.
Der Gemeinderat hat die Verwaltung einstimmig ermächtigt, einen Kredit über 600.000 € mit einer Zinsfestschreibung von zehn Jahren bis zum 31.12.2025 aufzunehmen. Mit derselben Mehrheit wurde beschlossen, dass das am 20.07.2025 auslaufende bzw. ausgelaufene Darlehen bei der Landesbank komplett sondergetilgt wird.
Renaturierung des Neckaroberlaufs Auftragsvergaben
Im Zuge der Haushaltsplanberatungen 2024 wurde über die Verpflichtung zur Gewässerrevitalisierung auf Grundlage der Wasserrahmenrichtlinien berichtet. Um die entsprechenden Maßnahmen am Neckar umzusetzen, ist der Einbau von Strukturelementen in das Flussbett geplant, um weitere Tiefenerosionen zu verhindern. Des Weiteren ist eine Bepflanzung der Ufer mit standortgerechten Gehölzen vorgesehen. Das Vorhaben wurde in einer Besprechung am 12.07.2024 mit dem Amt für Umwelt, Wasser- und Bodenschutz des Landratsamts abgestimmt. Ein beim Regierungspräsidium Freiburg gestellter Zuwendungsantrag wurde erfreulicherweise am 08.05.2025 bewilligt. Dabei wurden die zuwendungsfähigen Ausgaben auf 61.339,15 € festgelegt und eine Zuwendung des Landes in Höhe von 52.100 € bewilligt. Für die Planungen wurde das Büro für Grün- und Landschaftsplanung Doris Hug aus Furtwangen-Neukirch hinzugezogen. Das angebotene Gesamthonorar liegt bei ca. 5.500 € (brutto). Nach Vorgaben der staatlichen Fischereiaufsicht beim Regierungspräsidium müssen die Maßnahmen im Gewässer bis Ende September umgesetzt sein. Die Bepflanzungen am Ufer können noch später vorgenommen werden. Für die Durchführung der Baumaßnahme wurden vier Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert, es ging ein Angebot der Firma WR-Die Landschaftspflege aus Mönchweiler über 55.778,23 € ein.
Der Gemeinderat hat der Vergabe der Planungsleistungen an das Büro für Grün- und Landschaftsplanung Doris Hug, Furtwangen-Neukirch, auf Grundlage des Honorarvorschlages vom 26.06.2025 einstimmig zugestimmt. Weiterhin wurde einstimmig beschlossen, dass entsprechend dem Vergabevorschlag des Planungsbüros die Arbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben werden.
Spenden/Zuwendungen Beschluss über die Annahme von Spenden/Zuwendungen
Für das Projekt Spurwechsel wurden von verschiedenen Spendern 638,61 € gespendet.
Der Gemeinderat hat einstimmig die die Annahme der genannten Spenden in Höhe von insgesamt 638,61 € beschlossen.
Nach der öffentlichen Sitzung fand eine nichtöffentliche Sitzung statt.