Renaturierung Neckaroberlauf

Das Wassergesetz BW und die Wasserrahmenrichtlinie legen den Gewässerunterhaltungspflichten verschiedene Verpflichtungen zur Gewässerrevitalisierungen auf.

Dabei hat die die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zum Ziel, einen guten ökologischen Zustand unserer Gewässer herzustellen. Die Zuständigkeiten der einzelnen Gemeinden liegen bei den Gewässern 2. Ordnung. Die Gemeinde Dauchingen hat dabei den Neckar ab der Gemarkungsgrenze von Schwenningen bis zur Kreisgrenze Rottweil (Gemarkung Deißlingen) auf einer Länge von rd. 900 m zu betreuen.

Luftbild von oben der Bereich der Renaturierung ist mit einem gelben Kreis versehen.

Für nachfolgend beschriebene Maßnahme hat die Gemeinde beim Regierungspräsidium Freiburg einen Förderantrag gestellt:

Der Neckar ist in seinem Oberlauf auf der Baar als schmales Keupergewässer, mit einer mittleren bis geringen Rauhigkeit und einer Mischung aus Schuttstücken und lehmig tonigem Sohlsubstrat, einzustufen. 
Im vorliegenden Abschnitt der Gemeinde Dauchingen weist er starke Tiefenerosion auf. Aufgrund des fehlenden Geschiebes, der großen Oberflächenwassermengen aus den bebauten Bereichen Schwenningens und dem begradigten Verlauf entstand über die Jahre eine Vertiefungstendenz der Sohle, die sich in den Übergängen zu den unverbauten Gewässereinmündungen von Nebengewässern und Höhenunterschieden zwischen der Gewässersohle und dem Übergang zur Böschung manifestiert. 
Durch den fehlenden Geschiebenachschub ist mit der Ausbildung weiterer Sohlabstürze zu rechnen, die eine Durchwanderbarkeit der Sohle einschränken oder gar verhindern. Die Varianz des Sohlsubstrats wird weiter abnehmen und sich Richtung Feinsediment und Schlamm entwickeln. Damit wird auch die Strömungsvarianz weiter sinken. Die heute bereits vorherrschenden gleichmäßigen Gewässertiefen werden verstärkt, so dass der Neckar als Lebensraum für Fische und Kleinlebewesen immer weniger geeignet sein wird.

Neckar Bachbeet umgeben von Bäumen.
Eingetieftes Bachbeet (Blick nach Süden). Nach Einbau des Geschiebes entsteht neuer Lebensraum für die Tiere, Bepflanzungen an der Uferböschung sichern die Standfestigkeit des Radweges.

Um vorhandenes Geschiebe auf der Sohle zurück zu halten, ist vorgesehen in einem mittleren Abstand von ca. 25 bis 30 m Geschiebebremsen aus Totholz auf einer Breite von ca. 2/3 bis 3/4 der Gewässersohlbreite zu verankern. Im Unterlauf des Abschnitts kann dieser Abstand auf ca. 40 m vergrößert werden. Punktuell ist die Zugabe von Geschiebe vorgesehen, das durch das Gewässer selbst im Laufe der Zeit weitertransportiert werden soll und so zu einer gewissen Sohlstabilisierung führen soll.  Einzelne Wurzelstöcke, die am Böschungsfuß verankert werden, sollen als Unterstände dienen. 

Links neben dem Neckar führt der Neckartalradweg entlang. In Teilbereichen ist der Abstand zwischen Radweg und Gewässer sehr gering. Aufgrund der Tiefenerosion und dem künstlich begradigten Verlauf entstanden bereits einige Uferabbrüche. Diese sollen mit Weidenfaschinen am Böschungsfuß, Hinterfüllung der Faschinen mit Erdmaterial und Stecklingen gesichert werden, damit die Standsicherheit des Radwegs auch längerfristig gesichert ist. Insgesamt handelt es sich um 7 Abbrüche.
Um die Sohle langfristig weiter zu sichern, ist eine Bepflanzung vor allem mit Schwarzerlen auf Sohlniveau bzw. der rechten, weniger hohen Uferböschung vorgesehen. Die Ergänzung mit weiteren standortgerechten Laubgehölzen im Gewässerumfeld ist geplant.
Die Kosten für diese Maßnahmen belaufen sich auf rd. 54.000 €. Auf Grundlage der Förderrichtlinien „Wasserwirtschaft“ gewährt das Land BW für solche Maßnahmen eine Förderung in Höhe von 85 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. In unserem Fall wäre dies ein Betrag in Höhe von rd. 45.000 €.  Der Förderbescheid liegt allerdings noch nicht vor.  Die Mittel sind im Haushaltsplan 2025 eingestellt.