Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 27.07.2026

Finanzzwischenbericht 2026

Die Liquidität der Gemeinde Dauchingen verbessert sich im Jahr 2026 gegenüber der Planung voraussichtlich um rund 855.000 €. In der Erfolgsrechnung verbessert sich die Einnahmeseite voraussichtlich um rund 92.000 €, die Ausgabeseite verbessert sich gegenüber der Planung um rund 47.000 €. Die Mehreinnahmen resultieren vor allem aus höheren Wasser- und Abwasserabrechnungen 2025 durch höhere Verbräuche und rund 50.000 € mehr Gewerbesteuereinnahmen.

Investiv verbessern sich die Einnahmen um rund 705.000 €. Hauptgrund ist, dass der neue Traktor für den Bauhof und die Tiefbaumaßnahme Reutenen komplett über das Sondervermögen des Bundes finanziert werden. Die Ausgabenseite erzielt Einsparungen im investiven Bereich von rund 11.000 €.

Die Liquidität der Gemeinde Dauchingen belief sich zum 31.12.2025 auf 846.480 €. Geplant war im Jahr 2026 eine Mittelentnahme in Höhe von 254.450 € bei einer zeitgleichen Aufnahme eines Kredites in Höhe von 1,2 Millionen €. Durch die Verbesserungen erhöhen sich diese Mittel zum 31.12.2026 inklusive Darlehensaufnahme auf voraussichtlich 1.447.000 €, unterstellt der geplante Kredit wird auch tatsächlich und in voller Höhe aufgenommen, worüber noch nicht entschieden wurde.

Der Gemeinderat hat den Finanzzwischenbericht 2026 zur Kenntnis genommen.

Festlegung von Pauschalen für Grundstücksablagen bei der Breitbandversorgung

Bisher wurde auf jedes Grundstück ein Breitband-Grundstücksanschluss gelegt, wenn im Zuge der Nutzung von Synergieeffekten bei kommunalen Baumaßnahmen Leerrohre für einen möglichen späteren Breitbandausbau verlegt wurden. Die Kosten wurden dabei von der Allgemeinheit getragen. Die tatsächliche Inanspruchnahme des Anschlusses nach einem Breitbandausbau war jedoch relativ gering.

Die Verwaltung hat vorgeschlagen, künftig eine Pauschale von 350 € je Grundstücksablage (GA) bei nicht geförderten Breitbandverlegungen zu erheben, wie dies bereits etwa in Bad Dürrheim (350 €/GA), Donaueschingen und Villingen-Schwenningen (jeweils 250 €/GA) gehandhabt wird. Weiter hat die Verwaltung vorgeschlagen, dass ein Ausbau in den Ortstraßen an eine Quote verbindlicher Zusagen zur Nutzung des Anschlusses gebunden wird, welche zwischen einem Drittel und 50 % der Anschlussnehmer liegen sollte.

Der Gemeinderat hat mehrheitlich bei einer Gegenstimme (Gemeinderat Klotz) beschlossen, dass ab dem 01.01.2027 künftig bei nichtgeförderten Breitbandverlegungen in der Gemeinde Dauchingen für Grundstücksablagen von den Grundstückseigentümern pauschal 350 € getragen werden müssen. Einstimmig wurde beschlossen, dass eine Straße nur dann entsprechend ausgebaut wird, wenn sich vorab eine Quote von mindestens 40 Prozent der Grundstücksbesitzer zu einem Anschluss an das Breitbandnetz des Zweckverbands Breitbandversorgung Schwarzwald-Baar verpflichtet.

Verwaltungsgebührensatzung

Beschluss über die Änderung der Verwaltungsgebührensatzung sowie des Gebührenverzeichnisses

Die Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Dauchingen stammt aus dem Jahr 2009 und wurde nur punktuell in den Jahren 2017 und 2020 angepasst. Die Gebührensätze sind zwischenzeitlich nicht mehr kostendeckend. Deshalb wurde eine neue Kalkulation der Verwaltungsgebühren durchgeführt. Die Verwaltungsgebühren belaufen sich insgesamt auf rund 36.800 € jährlich, wobei hierin auch Ausweis- und Passgebühren enthalten sind, welche vom Gesetzgeber gebührenrechtlich vorgeschrieben sind.

Der Gemeinderat hat der vorgelegten Gebührenkalkulation einstimmig zugestimmt. Mit derselben Mehrheit hat der Gemeinderat der Änderungssatzung zur Anpassung der Satzung der Gemeinde über die Erhebung von öffentlichen Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) einschließlich des Gebührenverzeichnisses zugestimmt.

Abschluss des Konzessionsvertrages gemäß § 46 EnWG für das Versorgungsgebiet der Gemeinde Dauchingen mit der Fa. Naturenergie netze GmbH

Der Konzessionsvertrag zur Einräumung des öffentlichen Wegenutzungsrechtes der Gemeinde Dauchingen sollte für weitere 20 Jahre für den fortgesetzten Ausbau und Betrieb des örtlichen Stromnetzes zur Versorgung der Allgemeinheit an ein geeignetes Energieversorgungsunternehmen vergeben werden. Im Verfahren hat allein die Firma naturenergie netze GmbH aus Rheinfelden ihr Interesse an der Teilnahme am Konzessionsvergabeverfahren bekundet und der Gemeinde Dauchingen einen Stromkonzessionsvertrag angeboten. Die vertraglichen Verpflichtungen beginnen nach erfolgter Vertragsunterzeichnung ab dem 01.01.2029 und enden nach Ablauf von 20 Jahren am 31.12.2048.

Der Gemeinderat hat einstimmig folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Kanzlei iuscomm Rechtsanwälte, Stuttgart, vom 07.07.2026 zur Bestätigung der Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen des Stromkonzessionsvertrages in Bezug auf § 107 GemO zur Kenntnis.
  2. Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss des Stromkonzessionsvertrages mit der Fa. naturenergie netze GmbH, Schildgasse 20, 79618 Rheinfelden, zum fortgesetzten Bau und Betrieb des Stromnetzes zur allgemeinen Versorgung auf Basis des Strommusterkonzessionsvertrages MKV 3.0 der Kommunalen Landesverbände Baden-Württemberg zu und erteilt auf das verbindliche Angebot des Unternehmens vom 29.06.2026 den Zuschlag im Konzessionsverfahren.
  3. Dem vorgenannten Unternehmen wird mit Zuschlagserteilung das hoheitliche Wegenutzungsrecht nach § 46 Abs. 2 EnWG für einen Zeitraum von 20 Jahren eingeräumt.

Bauanträge

a) Neubau eines Boardinghouses mit 42 Zimmern und 12 Stellplätzen; Niedereschacher Str. 42 und 42/1, Flst Nr. 556/26

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Auf Firsten 1. Teil - Firstenfeld“. Das Baugrundstück ist als Mischgebietsfläche ausgewiesen. Entgegen der Einschätzung der Verwaltung, wonach gemäß den Regelungen des Bebauungsplans für jedes der 42 Zimmer zwei Stellplätze notwendig wären, hält das Baurechts- und Naturschutzamt des Landratsamts Schwarzwald-Baar-Kreis die „Richtzahlen für andere Beherbergungsbetriebe“ für maßgeblich, wonach sieben Stellplätze ausreichen würden. Geplant sind zwölf Stellplätze. Das Vorhaben ist laut der Baurechtsbehörde zulässig, Befreiungen sind demnach keine erforderlich. Damit ist eine Versagung des Einvernehmens aus Sicht des Landratsamtsamts rechtswidrig und wird wohl ersetzt. Dass der Grundstückseigentümer in dem westlichen Bereich ursprünglich Wohnungen und Gewerbeeinheiten mit einer Tiefgarage geplant hat und auf dieser Grundlage der Bebauungsplan erstellt wurde, bleibt dabei ohne Bedeutung.

Für die Verwaltung ist nicht nachvollziehbar, wie zwölf Stellplätze für 42 Zimmer auch nur ansatzweise ausreichen sollen und befürchtet stark, dass durch die Umsetzung des Vorhabens eine weitere Stelle im Ort mit großen Problemen im ruhenden und fließenden Verkehr entstehen wird.

Der Gemeinderat hat einstimmig das Einvernehmen der Gemeinde zum Bauvorhaben nach § 36 Abs. 1 BauGB nicht erteilt.

b) Aufstellung von Lagercontainer;Längental 2 a, Flst. Nr. 1045/2

Beantragt ist ein Lager für Heizmaterial (Holz), Räuchermaterial und Verpackungsmaterial. Die Container haben eine Nutzfläche von 162,6 m2, die Überdachung von 158,4 m2. Auf den gesamten Satteldachflächen soll eine Photovoltaik-Anlage mit 77,28 kWp montiert werden. Die Örtlichkeit liegt im Außenbereich. Die Baurechtsbehörde teilt in ihrer Stellungnahme mit, dass die Lagerflächen dem bestehenden gewerblichen Betrieb dienen und somit im Außenbereich privilegiert sind.

Der Gemeinderat hat einstimmig bei einer Enthaltung (Gemeinderat Lorenz) das Einvernehmen der Gemeinde zum Bauvorhaben nach § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Nach der öffentlichen Sitzung fand eine nichtöffentliche Sitzung statt.