Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 22.06.2026
Besichtigung des neuen Feuerwehrfahrzeugs GW-T
Vor der Sitzung fand eine öffentliche Besichtigung des neuen Feuerwehrfahrzeugs GW-T (Gerätewagen-Transport) am Feuerwehrgebäude statt. Das Fahrzeug ist mit 15 Rollcontainern ausgestattet und kann für unterschiedliche Einsatzszenarien eingesetzt werden. Der komplexe Planungs- und Beschaffungsprozess über mehrere Jahre wurde durch den herausragenden ehrenamtlichen Einsatz aus den Reihen der Feuerwehrmitglieder, speziell Kommandant Ralf Laufer, stellvertretender Kommandant Frank Bertsche, Zugführer Jürgen Laufer, Gruppenführer Frank Ohnmacht, ehemaliger Gerätewart Markus Link und aktueller Gerätewart Daniel Meusch, maßgeblich mitgestaltet und unterstützt. Die Kosten für die Beschaffung liegen bei knapp 424.000 €. Fördergelder konnten erfolgreich aus dem Ausgleichsstock und der Feuerwehrfachförderung mit insgesamt 116.000 € generiert werden. Herr R. Laufer, Herr Bertsche, Herr J. Laufer, Herr Ohnmacht und Herr Meusch haben durch die Besichtigung geführt und das Fahrzeug vorgestellt. Wir bedanken uns nochmals ganz herzlich bei den beteiligten Feuerwehrmitgliedern für das vorbildliche ehrenamtliche Engagement und freuen uns, dass das neue Fahrzeug unsere Feuerwehr bei ihrem Dienst zum Wohl der Allgemeinheit unterstützt.

Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Straßen im Ort
a) Berichterstattung über die geänderte Rechtslage
b) Beratung und Beschlussfassung über das weitere Vorgehen
Durch eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (§ 45 Abs. 9 Nr. 6 StVO) ist nun eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auch für Teile unserer Ortsdurchgangsstraßen rechtlich möglich. Das Straßenverkehrsamt hat hierzu eine Stellungnahme übermittelt, wonach dies auf die gesamte Vordere Straße sowie auf Teile der Schwenninger Straße, Niedereschacher Straße, Villinger Straße und Deißlinger Straße zutrifft. Für die genaue Festlegung der Bereiche ist allerdings laut Aussage des Fachamts eine Verkehrsschau vor Ort erforderlich. Erst nach der Verkehrsschau steht final fest, wo eine Geschwindigkeitsbegrenzung genau erfolgen kann und wo nicht. Nach der Verkehrsschau erhält die Verwaltung ein Protokoll über das Ergebnis, welches dem Gemeinderat dann vorgelegt und erläutert werden soll.
Der Gemeinderat hat die Verwaltung einstimmig beauftragt, eine Sonderverkehrsschau zum Thema „Geschwindigkeitsbeschränkungen auf den Ortsdurchgangsstraßen“ beim Straßenverkehrsamt zu beantragen. Mit derselben Mehrheit wurde die Verwaltung beauftragt, das Ergebnis dieser Sonderverkehrsschau dem Gemeinderat vorzustellen.
Seniorenwohnanlage Löwen - Veränderungen durch den Wegfall WTPG und Inkrafttreten des TPQG
Durch eine Gesetzesänderung waren verschiedene, überwiegend bereits seit Beginn 2010 umgesetzte, Konzeptbestandteile der Seniorenwohnanlage Löwen neu zu beschließen.
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass in der Seniorenwohnanlage Löwen weiterhin keine verbundenen Verträge für die Pflegedienstleistungen, die Miete und die Koordinationsleistungen/Moderation angewendet werden. Mit derselben Mehrheit wurde beschlossen, dass über Neuaufnahmen in der ambulant betreuten Pflegewohngruppe die Wohngemeinschaft durch Mehrheitsbeschluss der anwesenden Bewohner entscheidet. Ebenfalls einstimmig wurde der vorgelegten überarbeiteten Konzeption für die Seniorenwohnanlage Löwen zugestimmt.
Allgemeiner Kanalplan 2025 - Sachstandsbericht zur Umsetzung der Maßnahme Priorität 1a
In der Gemeinderatsitzung vom 17.02.2025 hat der Gemeinderat das Büro Gfrörer aus Empfingen mit der Überarbeitung des Generalentwässerungsplanes (Allgemeiner Kanalplan) Bereich Süd beauftragt. Das Ergebnis der Neuberechnung hat das Büro Gfrörer in der Sitzung am 21.07.2025 vorgestellt und der Gemeinderat hat der Priorität 1 zugestimmt und beschlossen, den 1. Teilabschnitt (Priorität 1a, Bereich Reutestraße/Zimmerstraße) im Jahr 2026 umzusetzen. Die Gemeinde bedankt sich an dieser Stelle bei allen Grundstückseigentümern, die durch Verkauf bzw. Zustimmung zu Dienstbarkeiten für die Verlegung und Unterhaltung der Abwasserleitungen die Umsetzung ermöglicht haben.
Bei der Ausschreibung der Tiefbauarbeiten haben sich sechs Firmen beteiligt, wobei die Firma Walter Straßenbau aus Trossingen mit 1.116.229,57 € als wirtschaftlichster Bieter den Auftrag erhielt. Mit den Arbeiten wurde am 03.06.2026 begonnen. Zu Beginn wird außerorts westlich der Reutestraße eine Rückhalteeinrichtung angelegt und von dort eine neue Abwasserleitung mit dem Anschluss an den bestehenden Abwasserschacht im Bereich des Kreisverkehrs an der Schwenninger Straße verlegt. Zudem erfolgt der Kanalbau in der Reutestraße Süd - bis in den Kreuzungsbereich der Zimmerstraße.
Zu der Rückhalteeinrichtung ist wichtig zu erläutern, dass hier keine Zwischenlagerung von ungeklärtem Abwasser in einer offenen Einrichtung erfolgt, sondern ein Trennbauschacht mit dreistufiger Lamellentauchwand (Schmutzfangfilter) eingebaut wird, sodass das überschüssige Abwasser vorgeklärt abgegeben wird.
Die weiteren Teil-Bauabschnitte teilen sich wie folgt auf:
2. Bauabschnitt - Zimmerstraße West - (ab Kreuzungsbereich bis Ausbauende Kreuzung Goethestraße)
3. Bauabschnitt - Zimmerstraße Ost - (ab Kreuzungsbereich bis Ausbauende Zimmerstraße 20)
4. Bauabschnitt - Reutestraße Nord - (ab Kreuzungsbereich Zimmerstraße bis Ausbauende Reutestraße 6).
Der Gemeinderat nahm den Sachstandsbericht zur Kenntnis.
Öffentliche Toilette am Friedhof
Aufgrund einer festsitzenden Schraube erfolgt bei der öffentlichen Toilette am Friedhof ein zu geringer Wassernachlauf, sodass nach zwei bis drei aufeinanderfolgende Nutzungen der nicht ausreichende Wasserdruck keine Wasserabgabe mehr ermöglicht.
Nach Inspektion mit der SVS vor Ort konnten vier mögliche Vorgehensweisen aufgezeigt werden:
1. Auf Höhe der Toilette in der Friedhofstraße wird ein neuer Wasserhausanschluss gelegt sowie gleichzeitig die bisherige Zuleitung stillgelegt und in der Friedhofstraße abgetrennt. Die Kosten belaufen sich auf rund 500 €.
2. Die vorhandene Leitung wird in der Friedhofstraße abgetrennt und durch einen Sanitärbetrieb auf die Hauptleitung des Friedhofs umgehängt. Technisch ist diese Maßnahme nicht leicht umsetzbar, aber am kostengünstigsten. Dies hätte jedoch zur Folge, dass mit der Abstellung des Wassers auf dem Friedhof (Mitte November bis Mitte März) auch die WC-Anlage geschlossen werden müsste. Die Kosten belaufen sich auf rund 000 €-5.000 €.
3. Der Toilettenbetrieb wird stillgelegt und die Leitung in der Straße abgetrennt (Kosten rund 650 €). Dadurch würde man sich dann auch die Reinigungs- und Unterhaltungskosten für die WC-Anlage sparen. Die Reinigungskosten liegen jährlich bei rund 1.700 €.
4. Ein Belassen im jetzigen Zustand mit der dargelegten Einschränkung.
Es stellte sich hier grundsätzlich die Frage, was kann und will sich die Gemeinde in Zukunft noch leisten. Es ist absehbar, dass die Gemeinde Dauchingen ihren Haushalt nicht mehr ausgleichen kann und Einsparungen dringend notwendig sind. Neben den laufenden Kosten wurde die WC-Anlage in der Vergangenheit auch verschiedentlich als Schlafplatz und mit sonstiger zweckwidriger Nutzung missbraucht, was zu einem erhöhten Reinigungs- sowie Verwaltungsaufwand geführt hat.
Der Gemeinderat hat nach ausführlicher Beratung einstimmig beschlossen, dass die öffentliche WC-Anlage auf dem Friedhof künftig geschlossen wird und nur noch bei Bestattungen auf dem Friedhof geöffnet wird.
Bebauungsplanverfahren Käppelewasen II
a) Erneute Entwurfsfeststellung
b) Offenlagebeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
Beim Bebauungsplanverfahren Käppelewasen II stand der nächste Verfahrensschritt an. Auf die entsprechende öffentliche Bekanntmachung wird verwiesen.
Der Gemeinderat hat einstimmig die Durchführung des ergänzenden Verfahrens gemäß § 214 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Bebauungsplanentwurf mit Abgrenzungsplan, Stand 01.06.2026, zeichnerischem Teil, Stand 01.06.2026, planungsrechtlichen Festsetzungen vom 01.06.2026, Begründungen vom 01.06.2026, artenschutzrechtlichem Fachbeitrag vom 10.09.2021 und verkehrsplanerischer Stellungnahme vom 19.03.2026 wurde ebenfalls einstimmig gebilligt. Der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften vom 01.06.2026 wurde weiterhin einstimmig gebilligt. Zudem wurde einstimmig beschlossen, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange mit den gebilligten Entwurfsunterlagen für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt wird.
Nach der öffentlichen Sitzung fand keine nichtöffentliche Sitzung statt.

