Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 06.11.2023
Wärmeplanung öffentliche Gebäude
Vorstellung und ggf. Beauftragung eines Planungsbüros
Für die Planung eines Nahwärmeverbundnetzes von kommunalen Gebäude wurden von der Gemeindeverwaltung vier Fachbüros auf Grundlage der Vorkonzeption von endura kommunal GmbH aus Freiburg zur Angebotsabgabe angefragt. Drei zeigten sich interessiert und konnten die Leistungen entsprechend anbieten, wobei ein eingeladenes Büro kurzfristig abgesagt hat.
Den weiteren Unternehmen Maurer Energie- und Ingenieurleistungen GmbH & Co. KG aus Schramberg-Sulgen und solares bauen GmbH aus Freiburg wurde nun in der Sitzung die Möglichkeit geboten, sich vorzustellen und Ideen und Lösungsansätze für unser Projekt aufzuzeigen. Im Anschluss standen die Experten zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung.
Der Gemeinderat hat die Sachbeiträge zur Kenntnis genommen. Über die weitere Vorgehensweise wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.
Bebauungsplanverfahren „Käppelewasen II“
a) Abwägung der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
b) Beschlussfassung des Bebauungsplans als Satzung
c) Beschlussfassung der örtlichen Bauvorschriften als Satzung
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 10.07.2023 die Durchführung eines korrigierenden ergänzenden Verfahrens gemäß § 214 Abs. 4 BauGB beschlossen und in diesem Rahmen eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange. Mit dem beschlossenen Verfahrensschritt wird das ergänzende Verfahren mit rückwirkender Gültigkeit zum Inkrafttreten des Bebauungsplans als Satzung am 03.06.2022 abgeschlossen. Herr Philipp vom Büro Gfrörer Ingenieure aus Empfingen hat an der Sitzung teilgenommen und die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen aus den Beteiligungen vorgestellt.
Der Gemeinderat hat mehrheitlich bei einer Gegenstimme (Gemeinderat Klotz) und einer Enthaltung (Gemeinderat Österreicher) die Abwägung der Anregungen und Bedenken aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend dem vorgelegten Abwägungsprotokoll vom 26.10.2023 beschlossen, welches Bestandteil des Bebauungsplans ist. Ebenfalls mehrheitlich wurde der Bebauungsplan „Käppelewasen II“ mit Abgrenzungsplan, Stand 26.10.2023, Zeichnerischem Teil, Stand 26.10.2023, Planungsrechtlichen Festsetzungen vom 26.10.2023, Begründungen vom 26.10.2023, Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag vom 10.09.2021, Abwägungsprotokoll vom 26.10.2023, Abwägungsprotokoll vom 25.04.2022 und Abwägungsprotokoll vom 27.01.2022 als Satzung beschlossen. Mehrheitlich wurden auch die Örtlichen Bauvorschriften vom 26.10.2023 als Satzung beschlossen. Mit derselben Mehrheit wurde beschlossen, dass das ergänzende Verfahren gemäß § 214 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) mit rückwirkender Gültigkeit zum 03.06.2022 mit diesem Verfahrensschritt abgeschlossen wird.
Haushaltsplan 2024
Einbringung und Vorstellung des Haushaltsentwurfs
Als Grundlage zur Vorberatung des Haushaltsplans 2024 hat die Verwaltung den Entwurf des Gesamtergebnis-, Gesamtfinanzhaushalts und der Teilergebnishaushalte für das Jahr 2024 vorgelegt. Der Ergebnishaushalt 2024 hat nach dem derzeitigen Planungsstand ordentliche Erträge mit einem Volumen von 11.094.350 € und ordentliche Aufwendungen in Höhe von 11.093.000 €. Der Ergebnishaushalt schließt mit einer Überdeckung von 1.350 €, das bedeutet, dass die Gemeinde Dauchingen im Jahr 2024 ihre Abschreibungen erwirtschaften kann und der Haushaltsplan den haushaltsrechtlichen Vorschriften entspricht. Der Finanzhaushalt weist Einzahlungen aus laufender Tätigkeit in Höhe von 10.872.400 € und Auszahlungen in Höhe von 9.560.400 € aus. Der laufende Bereich erzielt einen Überschuss in Höhe von 1.312.000 €.
Die Investitionsplanung wurde dem Gemeinderat bereits in der Sitzung vom 09.10.2023 vorgelegt. Das Investitionsvolumen beträgt im Jahr 2024 3.354.950 €. Hierfür sind im Haushaltsjahr 2024 Zuschüsse in Höhe von 594.050 € eingeplant.
Folgende Investitionen sind im Jahr 2024 vorgesehen:
Folgende Unterhaltungsmaßnahmen sind im Jahr 2024 vorgesehen:
Straßensanierung und städtebauliche Aufwertung nördlicher Teil der Butschhofstraße
Vorstellung der Gesamtkosten
Im Rahmen des Förderprogramms „Aktive Orts- und Stadtteilzentren (ASP)“ besteht die Möglichkeit, bis 2027 eine umfassende Sanierung des nördlichen Teils der Butschhofstraße durchzuführen; durch eine entsprechende Neugestaltung muss eine deutliche städtebauliche Aufwertung und eine Verbesserung des Wohnumfeldes erreicht werden, um Fördergelder zu erhalten. Der südliche Teil der Butschhofstraße – nach dem Kreuzungsbereich Lärchenweg – liegt nicht im Sanierungsgebiet. Von den BIT-Ingenieuren aus Villingen-Schwenningen wurde für die Kostenermittlung pauschal ein Durchschnittswert für Straßenbauarbeiten in Höhe von 250,00 €/m² (netto) angesetzt, welcher aufgrund Preissteigerungen vermutlich noch steigen könnte. Die zu sanierende Verkehrsfläche in der Butschhofstraße beträgt ca. 2.000 m². Im Rahmen des ASP ist die Fläche der nördlichen Butschhofstraße bis hin zur Fördergrenze in Höhe von 250,00 €/m² mit 60 % förderfähig. Wie hoch letztendlich die Gesamtkosten sind, kommt auf den Umfang und die Art der Straßenraumgestaltung und den Umfang der Ausführung an. Hierzu sollen vom Planungsbüro unterschiedliche Varianten mit Kostenhinterlegung entworfen und vorgestellt werden. Des Weiteren ist die komplette Sanierung der Wasserleitung auf einer Gesamtlänge von ca. 175 m geplant. Seitens der SVS wird eine Aufdimensionierung von bisher DN 80 auf DN 100 vorgeschlagen, um auch eine bessere Löschwasserversorgung zu erhalten. Eine aktuelle Kanalbefahrung ergab keinen Handlungsbedarf in diesem Bereich. Für die weiteren Planungen ist noch ein Baugrundgutachten notwendig.
Geschätzte Gesamtkosten:
Die Angebote der BIT-Ingenieure vom 25.10.2023 sehen folgende Honorare vor :
- Verkehrsanlagen
Honorarzone III, Mindestsatz Gesamthonorar = 80.366,22 € (brutto) - Wasserleitung
Honorarzone II, Mindestsatz Gesamthonorar = 28.213,34 € (brutto)
Die Förderung liegt bei ca. 2.000 m² Straßenfläche x 250 €/m² (Förderobergrenze) = 500.000 €, davon 60 % = 300.000 € Förderung.
Um die Planungen umzusetzen, war die Beauftragung des Ingenieurbüros zunächst mit den Leistungsphasen 1 = Grundlagenermittlung, 2 = Vorplanung und 3 = Entwurfsplanung notwendig
Der Gemeinderat hat einstimmig die Beauftragung des Ingenieurbüros mit den Leistungsphasen 1-3 beschlossen.
Nach der öffentlichen Sitzung fand eine nichtöffentliche Sitzung statt.