Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 20.04.2026

Sondervermögen Bundesrepublik Deutschland

Mittelabruf für Investitionsmaßnahmen im laufenden Jahr

Die Gemeinde Dauchingen erhält aus dem Sondervermögen des Bundes 2.747.808,51 € auf 12 Jahre Laufzeit mit dem Ziel, bestehende Defizite im Bereich der Infrastruktur abzubauen und eine funktionsfähige, moderne öffentliche Infrastruktur zu erreichen. Die Mittel sind für Sachinvestitionen der Träger von Infrastruktureinrichtungen zu verwenden, sofern diese der Erfüllung von kommunalen Aufgaben dienen.

Der Förderzeitraum läuft für Investitionen, die zwischen dem 01.01.2025 und dem 31.12.2036 begonnen wurden. Die Maßnahmen müssen bis zum 31.12.2042 abgeschlossen und vollständig abgenommen sein.

Die Verwaltung hat vorgeschlagen, dass die Gemeinde Dauchingen im Haushaltsjahr 2026 folgende Maßnahmen entsprechend fördern lässt:

1.) Kauf eines Traktors für den Bauhof 169.500 €
2.) Straßenbaukosten Reutenen – Zimmerstraße              480.400 €
  Summe 649.900 €
  Restfördervolumen Sondervermögen 2.097.908 €
 

Die weiteren Maßnahmen, die über das Sondervermögen abgewickelt werden, sollen im Zuge der Haushaltsplanungen vorberaten und beschlossen werden. Durch die Verwendung des Sondervermögens für beide Maßnahmen würde sich das Haushaltsergebnis 2026 um rund 500.000 € verbessern. 150.000 € waren davon bereits im Haushalt eingeplant.

Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, den Kauf eines Traktors für den Bauhof (169.500 €) und die Straßenerneuerung Zimmerstraße – Reutenen (480.400 €) mit Mitteln aus dem der Gemeinde Dauchingen zustehenden Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (VWV LuKIFG) zu finanzieren.

Feststellung der Jahresrechnung 2023

Gemäß den gesetzlichen Vorschriften aus der Gemeindeordnung hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Jahresrechnung für 2023 umfasst ein Gesamtergebnis mit einem Überschuss in Höhe von rund 1.350.818,75 €. Die Gesamtfinanzrechnung umfasst einen Zahlungsmittelüberschuss von 3.735.749,54 €.

Folgende größere Investitionen wurden im Jahr 2023 umgesetzt:

Maßnahme Ergebnis
Kauf XS-Cubes zur Anschlussunterbringung inkl. Zaunbau 1.346.405 €
Neue Ortsmitte  
Platzgestaltung 1.149.042 €
Kanal 124.900 €
Wasserleitung 67.230 €
Spielgeräte 25.810 €
Straßenbeleuchtung 9.000 €
Kanalhausanschlüsse öffentlicher Teil 37.000 €
Mitverlegung Breitband-Ortsnetz für 35 Straßenzüge 636.000 €
Interkommunale Wasserleitung Dauchingen-Niedereschach 505.895 €
Grundstückserwerbe 394.334 €
Unterbringungsmöglichkeiten der kommunalen Anschlussunterbringung 175.410 €
Wasserhausanschlüsse öffentlicher Teil 103.187 €
Brandschutz: Fluchttreppe Alte Schule 90.974 €
PV-Anlage Schulgebäude 86.342 €
Umlegung Kanal Riesenburg 85.145 €
Wasserhausanschlüsse privater Anteil 39.197 €
Abbruch Vordere Straße 24 36.457 €
Quartierskonzept Heizung Rathaus/Alte Schule/Familienzentrum 36.057 €
Kanalerneuerung Blumenweg 29.000 €
Wärmenetz Gemeindegebäude 26.749 €
Brandschutz: Fluchttreppe und Ausgang Familienzentrum 22.255 €
Wasserleitung Lärchenweg nach Schopfelen 18.997 €
Gerätewagen-Transport Feuerwehr 16.065 €
Erneuerung Küchenausstattung, Planungskosten Festhalle 14.370 €
Krisenmanagement (Heizautomat, Stromerzeuger) 9.236 €
Austausch Geschirrspülmaschine Löwen 8.329 €
Breitband-Hausanschlüsse kommunale Gebäude 7.975 €
Neue Baumgräber 7.636 €
Breitbandverlegung Vorjahre 5.993 €
Beschaffung Kompressor Bauhof 4.846 €
Gesamtsumme 5.119.836 €

Die Liquidität betrug zum 01.01.2023 2.734.308,22 €, zudem bestand eine während des Jahres aufgelöste Geldanlage in Höhe von 1.000.000 € und zum 31.12.2023 3.130.509,39 €. Somit wurden 603.798,83 € an liquiden Mitteln entnommen. Der Schuldenstand betrug zum 31.12.2023 3.409.368,50 €, was eine Pro-Kopf-Verschuldung von 891,11 € pro Einwohner bei seinerzeit 3.826 Einwohnern ergibt (Landesdurchschnitt bei vergleichbaren Kommunen: 875 €).

Der Gemeinderat hat die Jahresrechnung 2023 gemäß § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) einstimmig festgestellt. Sofern über- außerplanmäßige Ausgaben angefallen sind, wurden diese einstimmig genehmigt.

Städtebauliche Neustrukturierung Gebäude Vordere Straße 22

Abbruch Bestandsgebäude

In der Gemeinderatssitzung vom 01.12.2025 wurde beschlossen, das Gebäude Vordere Straße 22 zu erwerben. Nachdem der Kauf abgewickelt und das Gebäude geräumt wurde, fand am 03.03.2026 die Übergabe statt. Zur Vorbereitung der Abbrucharbeiten ist es erforderlich, ein Schadstoffgutachten zu erstellen. Dieses befindet sich aktuell in der Bearbeitung. Sobald das Gutachten vorliegt können die Rückbauarbeiten ausgeschrieben werden. Dies Kosten für den Abriss werden auf 80.000 € bis 100.000 € geschätzt.

Der Gemeinderat hat dem Abbruch des Gebäudes Vordere Straße 22 einstimmig zugestimmt. Die Verwaltung wurde zudem einstimmig ermächtigt, die erforderlichen Leistungen auszuschreiben und an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

Baugenehmigung Umnutzung zu Appartements Villinger Straße 17

Beratung und Beschlussfassung über das weitere Vorgehen

Die Eigentümer des Gebäudes Villinger Straße 17 (ehemaliges Gasthaus „Ritter“) haben bereits im Jahr 2020 beim Landratsamt einen Bauantrag auf Nutzungsänderung eingereicht. Dem Bauantrag wurde vom Gemeinderat seinerzeit einstimmig das Einvernehmen versagt. Die Antragsteller möchten bei lediglich 15 Stellplätzen 24 Wohneinheiten umsetzen.

In dem damals vom Landratsamt geforderten Brandschutzkonzept waren umfangreiche Ausnahmen von den brandschutzrechtlichen Vorschriften beantragt. Nach einer Bearbeitungszeit über mehrere Jahre lehnte das Landratsamt die Baugenehmigung zunächst ab, bevor es den Eigentümern doch eine Baugenehmigung erteilte, wodurch die Gemeinde überstimmt wurde. Die umfangreichen Ausnahmen von den brandschutzrechtlichen Vorschriften wurden zwar zunächst abgelehnt, jedoch wurden Flächen, die der Gemeinde gehören, ohne unsere Einwilligung als Aufstellflächen für Rettungsfahrzeuge vorgesehen. Die Gemeinde und die Feuerwehrführung hatten daneben bereits damals größte Bedenken, dass alle geplanten Wohneinheiten im Notfall evakuiert werden können, was für die Gemeinde nicht hinnehm- und verantwortbar war. In der Folge hat die Gemeinde nach einstimmigem Gemeinderatsbeschluss Widerspruch gegen einzelne Nebenbestimmungen des Landratsamts eingelegt.

Die Gemeindeverwaltung hatte einen vom Gemeinderat einstimmig beschlossenen Kompromissvorschlag erarbeitet, wonach die Zahl der Wohneinheiten von 24 auf 18 reduziert worden wäre, wobei durch den Erwerb von zwei Grundstücken eine Rettungstreppe und 13 weitere Stellplätze errichtet hätten werden können. Der Kompromissvorschlag wurde von Seiten der Eigentümer nicht akzeptiert, weitere Gespräche und Verhandlungen der Gemeinde mit der Eigentümerschaft zwischen November 2024 und Januar 2025 scheiterten ergebnislos.

Trotzdem erteilte das Landratsamt am 03.03.2026 einen Änderungsbescheid zur Baugenehmigung aufgrund des Widerspruchs der Eigentümerschaft. Die Ablehnung der Abweichung vom Brandschutz wurde dabei zurückgenommen.

Aufgrund der veränderten Gesetzlage von Seiten des Bundes („Bauturbo“) sind der Gemeinde die Hände gebunden, sodass weitere Maßnahmen gegen das Vorhaben, das absehbar zu Problemen führen dürfte, insbesondere im Hinblick auf den ruhenden Verkehr, keinen Sinn ergeben. Betroffenen Anwohnern bleibt somit in Zukunft nur noch die Möglichkeit, sich über den zivilen Rechtsweg gegen das zu erwartende Parkchaos zu wehren.

Der Gemeinderat hat mehrheitlich bei einer Gegenstimme (Gemeinderat Klotz) beschlossen, dass der Sachverhalt zur Kenntnis genommen wird und keine weiteren Maßnahmen ergriffen werden.

Verschiedenes

Folgende Mitteilungen wurden von der Verwaltung bekanntgegeben:

a) Förderung Verlässliche Grundschule & Flexible Nachmittagsbetreuung

Das Regierungspräsidium Freiburg hat uns jeweils mit Bescheid vom 10.03.2026 einen Zuschuss in Höhe von 10.432,00 € für die Verlässliche Grundschule (Kernzeitbetreuung) und in Höhe von 3.411,00 € für die Flexible Nachmittagsbetreuung (Ganztagesbetreuung) gewährt, sodass diese Betreuungsangebote weiterhin gefördert werden.

b) Abfrage Betreuungsbedarf Schulbetreuung

Im Zuge der Vorbereitungen der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung für die künftigen Erstklässler (Schuljahr 2026/2027) wurden alle Erziehungsberechtigten angeschrieben und der Betreuungsbedarf abgefragt. Von 34 Angeschriebenen gingen 21 Rückmeldungen ein. Zwei gaben an, keinen Betreuungsbedarf zu haben, 16 haben Bedarf an unserer aktuell bereits umgesetzten Kernzeitbetreuung gemeldet und drei an unserer aktuell bereits umgesetzten Ganztagesbetreuung. Keine Bedarfsmeldung beinhaltete die Ganztagesbetreuung, wie sie der Rechtsanspruch vorsieht (täglich acht Stunden Betreuung, außer in vier Ferienwochen).

c) Gewerbegebietserweiterung Niedereschach - Verkehrsberuhigungsmaßnahmen, Anfrage Gemeinderat Haffa

Beim Straßenverkehrsamt wurde der Vorschlag einer nächtlichen Geschwindigkeits- oder Tonnagenbeschränkung auf der K5706 (Deißlinger Straße) sowie auf der L423 (Niedereschacher Straße, Vordere Straße, Schwenninger Straße) aufgrund des zunehmenden LKW-Verkehrs auf den Ortsdurchgangsstraßen wegen der beschlossenen Gewerbegebietserweiterung in Niedereschach angefragt. Das Straßenverkehrsamt teilte hierauf Folgendes mit:
„Rechtsgrundlage für verkehrsrechtliche Maßnahmen wie Geschwindigkeitsbeschränkungen oder Einschränkungen des Schwerlastverkehrs ist § 45 StVO. Danach kommen entsprechende Anordnungen insbesondere aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs sowie zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen in Betracht.
Allerdings sind Beschränkungen des fließenden Verkehrs an enge Voraussetzungen geknüpft. Erforderlich ist eine konkrete Gefahrenlage, die über das allgemeine Verkehrsrisiko hinausgeht. Eine lediglich erwartete Zunahme des Verkehrs im Zuge der Gewerbegebietserweiterung genügt hierfür regelmäßig nicht.
Prognostische Entwicklungen können zwar berücksichtigt werden, müssen jedoch nachvollziehbar und fachlich fundiert belegt sein. Maßgeblich bleibt eine einzelfallbezogene Prüfung unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten sowie des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit.
Im Ergebnis kommen entsprechende Maßnahmen daher nur in Betracht, wenn eine besondere Gefahren- oder Belastungssituation hinreichend nachgewiesen werden kann.”

d) Genehmigung einer Bodenauffüllung im Außenbereich

Beim Baurechts- und Naturschutzamt wurde eine Bodenauffüllung auf dem Grundstück Flst. Nr. 1300 (Gewann Vor Micheln) beantragt. Der Ausgleich einer Mulde zwischen Grünland und Acker soll zur Verbesserung der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung beitragen. Der Bodenauftrag umfasst eine Fläche von ca. 4.000 m². Nachdem aus Sicht des Naturschutzes, der Landwirtschaft und des Bodenschutzes der Antrag genehmigungsfähig ist, wurde auch seitens der Verwaltung dem Antrag zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

e) Kanalaufdimensionierung Zimmer-/Reutestraße

Die Firma Walter Straßenbau, Trossingen wird ab 18.05.2026 mit der Baumaßnahme beginnen. Als Erstes wird außerorts westlich der Reutestraße die Rückhalteeinrichtung angelegt und von dort eine neue Abwasserleitung mit dem Anschluss an den bestehenden Abwasserschacht im Bereich des Kreisverkehres an der Schwenninger Straße verlegt. Sobald von der Firma Walter  der detaillierte Bauzeitenplan vorliegt, wird hierüber im Dauchinger Anzeiger und auf der Homepage der Gemeinde berichtet.

f) Ausbau des Verbindungsweges zwischen der Niedereschacher Straße und dem Neckartalweg

Der bisherige Gras-/Schotter-Verbindungsweg wurde mit einem Asphaltbelag ausgebaut, um diesen als Notverbindungsweg während der Sanierungsarbeiten der Deißlinger Straße nutzbar zu machen. Somit konnte auch dem mehrfachen Wunsch der Anwohner im Baugebiet Wittum nach einer Verbesserung des Weges nachgekommen werden, um z. B. ein Begehen mit dem Kinderwagen zu erleichtern. Dadurch, dass die Firma Stumpp die Maßnahme im Zuge der Sanierung der Deißlinger Straße mitmachen konnte, konnten Kosten für die Baustelleneinrichtung von rund 3.000 € eingespart werden. Die beauftragte Summe lag bei 18.055 €. Im Haushaltsplan sind für die Sanierung von Straßen und Wegen ausreichende Mittel vorhanden (Produkt: 54.10.0100 – 4213 0000 ). Nach Abschluss der Sanierung der Deißlinger Straße wird dieser Verbindungsweg als Durchgangsweg gesperrt und kann nur noch als Fuß- und Radweg genutzt werden.

g) Bekanntgabe von Bauvorhaben

1. Villinger Straße 38

Erstellung einer Gaube und Verlängerung der Garage. Einer geringfügigen Überschreitung der Baugrenze mit dem Wintergarten und der Garage wurde zugestimmt.

2. Villinger Straße 8

Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 20 Mietwohnungen und Tiefgarage. Für das Vorhaben wurde eine Teil-Baufreigabe erteilt, welche die Fundamente und die Bodenplatte für das Untergeschoss und die Tiefgarage beinhaltet.

Nach der öffentlichen Sitzung fand eine nichtöffentliche Sitzung statt.