Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 22.05.2023

Mitteilungen der Verwaltung

a) Wasserversorgungserneuerung außerorts nach Niedereschach

Die Wasserleitungsarbeiten außerorts ins Längental sind in den letzten Zügen. Wir hoffen, dass die Arbeiten an der Hauptleitung bis Ende der Woche abgeschlossen werden können.

b) Wasserleitung – Niedereschacher Straße

Die Firma Behringer hat mit der Baumaßnahme pünktlich am 24. April begonnen und arbeitet seither mit zwei Bautrupps an der Umsetzung des dritten Bauabschnitts. Die Bauarbeiten schreiten zügig voran und diese Woche wird voraussichtlich die Hauptleitung komplett verlegt sein. Ein Anschluss der Hauptleitung durch die Stadtwerke erfolgt dann in zwei bis drei Wochen nach erfolgreicher Beprobung der eingebauten Leitung. Leider war im unteren hälftigen Bauabschnitt massiver Fels vorhanden, wodurch die Bauarbeiten verzögert wurden. Hinzu kam, dass immer wieder Querleitungen händisch freigespitzt werden mussten, da diese nicht genau im Planwerk eingezeichnet waren. Das geplante Grabenprofil der Wasserhauptleitung konnte in diesem Bereich wegen des massiven Felsvorkommens nicht eingehalten werden, es musste ca. 40 cm breiter ausgegraben werden. Mehrarbeiten ergeben sich durch das Herausfräsen und Spitzen des Felses.

Wir gehen derzeit davon aus, dass sich die Bauarbeiten wegen des massiven Felses um rund zwei Wochen bis Mitte Juli nach hinten verschieben.

Ab dieser Woche wird damit begonnen, die Hausanschlussgräben freizulegen. Auch hier muss im unteren Bereich damit gerechnet werden, dass genauso wie bei der Wasserhauptleitung durch den Felsen gegraben werden muss und an einigen Hausanschlüssen ist auch die Lage der Wasserleitung nicht bekannt.

c) Beschaffung Feuerwehrfahrzeug GWT

Am 08.02.2023 wurde das europaweite Ausschreibungsverfahren zur Beschaffung eines „Gerätewagen Transport“ gestartet.
Insgesamt hatten fünf Firmen einen Antrag gestellt, am Ausschreibungsverfahren teilzunehmen. Alle fünf Firmen wurden für das Verfahren zugelassen.
Leider ist zum Angebotseröffnungstermin am 08.05.2023 kein einziges Angebot eingegangen. Das Ausschreibungsverfahren musste deshalb aufgehoben werden.
Ende August 2023 wird das Ausschreibungsverfahren nochmals gestartet, was mit keinem großen Aufwand mehr verbunden ist. Sofern Angebote eingehen, könnte damit gerechnet werden, dass in diesem Jahr noch die Beschaffung beauftragt werden kann.

d) Erschließung, Gestaltung Dorfplatz - Vergaben

Für die Lieferung und Montage der Sitzstufen und der Fertiggaragen wurde eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt.

Auf Grund der Vergabevorschläge der BIT-Ingenieure erfolgte die Vergabe an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter wie folgt:

  1. Veranstaltungsgebäude und Lagergaragen:
    Firma Kemmler, Tübingen, zum Angebotspreis in Höhe von 76.599,86 €.
    Hierfür wurden 4 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert, eingegangen sind zwei Angebote.
  2. Sitzstufen aus Sichtbeton:
    Firma Glatthaar, Schramberg, zum Angebotspreis in Höhe von 57.203,30 €.
    Hierfür wurden 4 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert, eingegangen ist nur ein Angebot.

Im Verhältnis zur Kostenberechnung ergeben sich leichte Minderkosten (ca. 1,7 %), sodass das Ergebnis als gut gezeichnet werden kann.

Des Weiteren erfolgte auf Grund eines Nachtrages die Lieferung und Montage einer Winkelstützmauer an die ausführende Firma STRABAG GmbH, Villingen-Schwenningen, zum Preis von 51.315,11 €.

Kanalsanierungen – Vergabe der Maßnahmen

a) Sanierungen im offenen Verfahren

b) Sanierungen im geschlossenen Verfahren

 Der Tagesordnungspunkt wird voraussichtlich in der nächsten Sitzung des Gemeinderats behandelt, da das beauftragte Ingenieurbüro die notwendigen Unterlagen leider bis zu dieser Sitzung nicht beibringen konnte.
 

Schöffenwahl für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 Wahl der Vorschläge

Für die Verhandlung und Entscheidung der zur Zuständigkeit der Amtsgerichte gehörenden Strafsachen werden – soweit nicht der Strafrichter entscheidet – bei den Amtsgerichten Schöffengerichte gebildet. Schöffen üben im Wesentlichen während der Hauptverhandlung das Richteramt in gleichem Umfang und Stimmrecht aus wie die Richter und wirken darüber hinaus auch an den im Laufe der Hauptverhandlung zu erlassenden Entscheidungen mit. Die rechtliche Grundlage für das Amt der Schöffen, deren Aufgaben und Wahl bildet das Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG).

Die Gemeinden stellen in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste zur Vorbereitung der Schöffenwahl durch den beschließenden Ausschuss beim Amtsgericht (Schöffenwahlausschuss) auf. Mit Schreiben vom 09.02.2023 hat das Landgericht Konstanz mitgeteilt, dass für die Gemeinde Dauchingen insgesamt zwei Haupt- bzw. Hilfsschöffen vorgeschlagen werden sollen. Es hatten sich fünf Personen bei der Gemeinde um eine Aufnahme in die Vorschlagsliste beworben.

Der Gemeinderat hat durch geheime Wahl entschieden, dass in die gemeindliche Vorschlagsliste zur Schöffenwahl für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 entsprechend der Festlegung des Präsidenten des Landgerichts Konstanz nachfolgende Personen aufgenommen werden:

  1. Kerstin Wohlfahrt
  2. Udo Matthias Breitenbach

Vorstellung Tiefbausanierungsrückstände

In unserer Gemeinde bestehen verschiedene Sanierungsrückstände in den Bereichen Straße, Wasserleitung und Abwasserkanal. In der Klausurtagung nach der Kommunalwahl 2024 soll darüber beraten werden, mit welcher Priorisierung und mit welchem Umfang jeweils die Maßnahmen eingeplant werden sollen. Den Luxus, bei größeren Sanierungsmaßnahmen immer einen Vollausbau bzw. eine Generalsanierung durchführen zu können – also Kanalausbau mit Aufdimensionierung, Wasserleitungsneubau mit Vergrößerung, sämtliche Hausanschlüsse neu, Unterbau, Tragschicht und Deckschicht neu, Gehweg neu – wird sich die Gemeinde nicht mehr leisten können. Dies ist finanziell, personell und auch ingenieurtechnisch nicht realisierbar.

Im Blumenweg besteht eine hydraulische Überlastung des Abwasserkanals gemäß Generalentwässerungsplan mit Stufe 4 von 4, sodass der Kanal ausgetauscht und aufdimensioniert werden muss. Eine Generalsanierung dürfte hier allerdings nicht notwendig sein.

In der Butschhofstraße sieht der Generalentwässerungsplan keine Überlastung des Kanals, auch die Kanalbefahrungen ergaben keine Schadensauffälligkeit. Durch den schlechten Zustand der Straße kommt es allerdings immer wieder zu Wasserrohrbrüchen. Da der nördliche Teil der Butschhofstraße im Sanierungsgebiet liegt, wäre hier eine Förderung möglich, sofern eine städtebauliche Aufwertung erfolgt.

Im östlichen Bereich der Zimmerstraße (östlich der Reutestraße) sind sowohl Trag-, als auch Deckschicht sowie Unterbau schadhaft, zudem ist eine Graugussleitung aus dem Jahr 1955 für die Wasserversorgung verlegt. Der Generalentwässerungsplan zeigt hier eine hydraulische Kanalüberlastung mit Stufe 4 von 4 an. Dementsprechend ist hier eine Generalsanierung notwendig.

Im westlichen Bereich der Zimmerstraße (westlich der Reutestraße) liegen gemäß Generalentwässerungsplan in fünf von acht Kanalhaltungen (Teilabschnitten) mit den Stufen 2 x 2 und 2 x 3 und 1 x 4 unterschiedlichste hydraulische Überlastungen vor. Der Kanal stammt aus dem Jahr 1972 und hat im gesamten Verlauf ein viel zu geringes Gefälle! Die in ungünstigem Winkel eintreffenden Zuleitungen aus nördlicher Richtung treffen mit stärkerem Gefälle auf den mit sehr niedrigem Gefälle verlegten Kanal, was für die Überlastungen ursächlich oder zumindest begünstigend sein dürfte. Angesichts der ungewöhnlichen Situation unterschiedlicher Überlastungsstufen auf demselben Straßenbereich soll hier zunächst eine erneute hydraulische Berechnung erfolgen.

Die Reutestraße erfüllt die Funktion einer Sammelerschließungsstraße. Die Trag- und Deckschicht sind hier beschädigt, wobei der Kanal keine Auffälligkeiten aufweist, sodass keine Generalsanierung notwendig sein dürfte.

 
Im südlichen Teil des Birkenwegs weist der Generalentwässerungsplan eine hydraulische Überlastung in der Stufe 3 von 4 für eine einzige Halterung aus, sodass hier Handlungsbedarf im Bereich Kanal besteht. Der Kanal des Birkenwegs entwässert zusätzlich einen Teil der Vorderen Straße und den kompletten Buchenweg.

Der Kanal im westlichen Bereich der Friedhofstraße (westlich des Blumenwegs) entwässert einen Teil der Schwenninger Straße. Eine Überlastung liegt nicht vor. Die Wasserleitung stammt aus dem Jahr 1955, es handelt sich um eine alte Graugussleitung, welche ersetzt werden sollte. Im östlichen Bereich der Friedhofstraße (östlich des Blumenwegs) weist der zweite (getrennte) Kanal ebenfalls keine Auffälligkeiten auf. Die dortige zweite (getrennte) Wasserleitung stammt aus dem Jahr 1984, hier besteht kein Handlungsbedarf.

Die Neue Straße - nördlicher Teil bis zur Zimmerstraße - entwässert einen Teil der Villinger Straße. Der Kanal weist eine hydraulische Überlastung in Stufe 4 von 4 aus. Da auch der Zustand der Straße schadhaft ist, ist hier eine Generalsanierung notwendig.

Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass der Sachverhalt in die erste Klausurtagung nach der Kommunalwahl 2024 verwiesen wird mit Ausnahme der Teilsachverhalte Blumenweg und Birkenweg, welche in der nächsten Sitzung behandelt werden.

Landessanierungsprogramm

a) Halbzeitbilanz

b) Ausblick auf die Jahre bis 2027

Rückblick:
In den Jahren 2015, 2016 und 2017 wurde unser Aufnahmeantrag in die städtebaulichen Sanierungsprogramme wegen mehrfacher Überzeichnung abgelehnt. Im Januar 2018 folgte der Gemeindebesuch der damaligen Staatssekretärin Katrin Schütz vom Wirtschaftsministerium mit den Fraktionsvorsitzenden. Am 04.06.2018 wurde uns per Zuwendungsbescheid die Aufnahme in das Bund-Länder-Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (ASP) für den Zeitraum vom 01.01.2018 bis 30.04.2027 mit einem Zuwendungsbetrag von 800.000 € bewilligt. Am 31.03.2020 wurden die Finanzhilfen um weitere 800.000 € erhöht. Bereits am 02.02.2021 erfolgte eine erneute Erhöhung um 600.000 € und der formelle Wechsel vom ASP in das Bund-Länder-Programm „Lebendige Zentren“ (LZP). Am 03.06.2022 erfolgte die 4. Tranche mit weiteren 200.000 € Fördergeldern. Am 19. April 2023, erreichte uns die Bewilligung der 5. Tranche mit weiteren 400.000 € Fördergeldern.

Somit wurden in 6 Jahren des Sanierungsprogramms über 5 Tranchen insgesamt 2,8 Millionen € direkte Finanzhilfen für unsere Gemeinde zur Verfügung gestellt. 

Halbzeit im Sanierungsprogramm:

Bisherige Maßnahmen: Kosten: Fördergelder:
1. Grunderwerb Neue Ortsmitte: 491.652 € 294.991 €
2. Wilhelm-Feder-Haus: 979.000 € 461.000 €
3. Rathaus EG und OG: 275.370 € 122.860 €
4. Wilhelm-Feder-Straße: 2.575.209 € (250 €/m² x 60 %) 699.749 €
5. Abbruch Vordere Straße 24: 126.626 € 75.976 €
6. Dorfplatz Ortsmitte: 2.335.000 € (250 €/m² x 60 %) 583.650 €
7. Private Sanierungsmaßnahmen:   162.574 €
8. Honorar STEG, Gutachten: 150.456 € 74.831 €
Gesamtsumme abgerufene und verplante Mittel:   2.475.631 €

Ausblick mit möglichen neuen Maßnahmen bis 2027:

1. Dorfplatz Vereinsgaragen, WC-Gebäude und Veranstaltungsgebäude: ca. 200.000 €, davon 18 % = 36.000 €
2. Grunderwerb Niedereschacher Straße 14: 413.870 €, davon 60 % = 248.322 €
3a. Abbruch Niedereschacher Straße 14: ca. 250.000 €, davon 60 % = 150.000 €
3b. Sanierung und Umbau Niedereschacher Straße 14: ca. 1.750.000 €, davon 36 % = 630.000 €
4. Parkierungsanlage Farrenstall/Floriansaal: ca. 450 m² x 250 € x 60 % = 67.500 €
5. Straßensanierung nördlicher Teil Butschhofstraße: ca. 1.300 m² x 250 € x 60 % = 195.000 €
6. Straßensanierung Kirchgasse: ca. 950 m² x 250 € x 60 % = 142.500 €
Gesamtsumme möglicher neuer Maßnahmen:   1.469.322 €

Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass der Sachverhalt in die erste Klausurtagung nach der Kommunalwahl 2024 verwiesen wird.

Nach der öffentlichen Sitzung fand eine nichtöffentliche Sitzung statt.