Landesfamilienpass 2024

Der Landesfamilienpass ist eine einkommensunabhängige Leistung des Landes, mit der in  vielen Einrichtungen in Baden-Württemberg kostenfreier oder vergünstigter Eintritt gewährt wird.

Einen Landesfamilienpass können erhalten:

  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden schwerbehinderten Kind mit mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Bürgergeld-berechtigt sind und die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

Den Landesfamilienpass beantragen sowie Informationen erhalten Sie beim Bürgerservice Dauchingen, Zimmer 7-8, Tel. 07720-9777-13 bzw. -16.

Bisherige Landesfamilienpassinhaber, bei denen das Vorliegen der Voraussetzungen ohne weitere Nachprüfungen festgestellt werden konnte, haben die neue Gutscheinkarte für das Jahr 2024 bereits per Post zugeschickt erhalten.