Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 25.10.2021

Bebauungsplanverfahren „Käppelewasen II“
a) Entwurfsvorstellung
b) Offenlagebeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange

Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Erhalt und eine gebietsverträgliche Nachverdichtung des Bestandsgebiets geschaffen werden. In den bebaubaren Bereichen soll eine zulässige Bebauung mit maximal drei Geschossen im nördlichen Bereich und ansonsten maximal zwei Geschossen ermöglicht werden, wo möglich auch eine Hinterbebauungsoption. Die derzeitige Gebietsstruktur wird so abgebildet. Herr Philipp vom Büro Gfrörer Ingenieure aus Empfingen war in der Sitzung anwesend und hat die Entwurfsplanung vorgestellt.
 
Der Gemeinderat hat den Bebauungsplanentwurf mit Abgrenzungsplan, zeichnerischem Teil, planungsrechtlichen Festsetzungen, Begründungen (inklusive artenschutzrechtlichem Fachbeitrag vom 10.09.2021), jeweils vom 21.09.2021, einstimmig gebilligt mit einer nördlichen Verschiebung der Nutzungsgrenze. Dadurch wird es nur noch zwei Grundstücken möglich Gebäude mit maximal neun Wohneinheiten zu realisieren, und nicht mehr sechs Gebäuden wie in dem ursprünglichen Entwurf. Mit derselben Mehrheit wurde der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften vom 21.09.2021 gebilligt. Zudem wurde einstimmig beschlossen, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange mit den gebilligten Entwurfsunterlagen für die Dauer eines Monats gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt wird.

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