Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 10.07.2023

Bebauungsplanverfahren „Käppelewasen II“

a) Ergänzendes Verfahren nach § 214 Baugesetzbuch

b) Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange

Der Bebauungsplan „Käppelewasen II“ wurde am 23.05.2022 vom Gemeinderat als Satzung beschlossen und ist seit dem 03.06.2022 in Kraft. Leider mussten wir feststellen, dass der Bebauungsplan einen Fehler enthält. Die in den planungsrechtlichen Festsetzungen unter Nr. 2.3.1 festgelegte maximal zulässige Höhe baulicher Anlagen hat als Bezugspunkt die Erdgeschossfertigfußbodenhöhe (EFH) auf Grundlage des vorhandenen Geländes zugeordnet bekommen. Dies widerspricht allerdings den Vorgaben des § 18 Abs. 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO), weil das vorhandene Gelände ohne weitere konkrete Höhenfestsetzung kein zulässiger Bezugspunkt ist. Als Bezugspunkt soll nun insbesondere die Höhenlage der Erschließungsstraßen sowie die Höhe über dem festgelegten Nullniveau der amtlichen Bezugshöhe in Deutschland (Normalhöhennull – „NHN“) verwendet werden.

Durch ein ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB ist die Beseitigung des materiell-rechtlichen Fehlers möglich. Hierzu sind verfahrenstechnisch diese Schritte nachzuholen, welche nach einer Änderung der entsprechenden Festsetzung vorgenommen werden müssen. Notwendig ist folglich eine erneute qualifizierte Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange, hiernach die Abwägung der eingehenden Stellungnahmen sowie im Nachgang ein erneuter Satzungsbeschluss nebst Ausfertigung und ortsüblicher Bekanntmachung mit rückwirkender Inkraftsetzung der Behebung des Fehlers (§ 214 Abs. 4 BauGB). Angesichts des geringen Änderungsumfangs konnte gemäß § 4a Abs. 3 S. 2 BauGB bezüglich der qualifizierten Beteiligungen bestimmt werden, dass Stellungnahmen nur bezüglich der geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.

Der Gemeinderat hat einstimmig die Durchführung des ergänzenden Verfahrens mit rückwirkender Gültigkeit gemäß § 214 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Ebenfalls einstimmig wurden die vorgelegten Entwürfe des Abgrenzungsplans, Stand 26.06.2023, des Zeichnerischen Teils, Stand 26.06.2023, der Planungsrechtlichen Festsetzungen vom 26.06.2023, der Begründungen vom 26.06.2023 und der Örtlichen Bauvorschriften vom 26.06.2023 gebilligt. Mit derselben Mehrheit wurde beschlossen, dass die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange mit den gebilligten Entwurfsunterlagen sowie den weiteren Bebauungsplanunterlagen (Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag vom 10.09.2021, Abwägungsprotokoll vom 25.04.2022 und Abwägungsprotokoll vom 27.01.2022) für die Dauer eines Monats gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 und 4a Abs. 3 BauGB durchgeführt wird, gemäß § 4a Abs. 3 S. 2 BauGB wurde bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.

Energiemanagement – Vergabe der Dienstleistung

In den Gemeinderatssitzungen vom 27.02.2023 und vom 21.03.2022 wurde der Einführung und dem beabsichtigten dauerhaften Betrieb eines kommunalen Energiemanagements (KEM) zugestimmt. Der Bewilligungsbescheid über 70 % Förderung der Gesamtkosten für diese gesetzlich verpflichtenden Aufgabe ist zwischenzeitlich eingegangen. Für die Leistungen wurden vier Unternehmen angefragt. Die Gemeinde erhielt jedoch drei Absagen aufgrund von Überlastung. Von dem Unternehmen Netze BW konnten die Leistungen für 24.800 € angeboten werden. Dies entspricht der Summe des Richtpreisangebots aus dem Jahre 2022.

Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, das Unternehmen Netze BW für die Einführung des kommunalen Energiemanagements auf Grundlage des Angebots vom 16.03.2023 für 24.800 € zu beauftragen.

Spenden/Zuwendungen

Beschluss über die Annahme von Spenden/Zuwendungen

Von verschiedenen Spendern wurden für das Projekt Spurwechsel 201,00 € gespendet. Für das Zirkusprojekt der Astrid-Lindgren-Schule haben der Förderverein Lionsclub Schwenningen 1.500,00 €, die Firma Rolf Mannhardt GmbH 1.200,00 € und die Firma Heinol-Chemie GmbH & Co. KG 100,00 € gespendet. Das Farrenstallteam Dauchingen hat für zwei Sitzbänke 1.300,00 € gespendet. Das Projekt „Schule Afrika“ in Gambia verzeichnete Spenden von Brigitte und Herbert Gilbert in Höhe von 40,00 €, von Gudrun und Dieter Böhnke in Höhe von 50,00 € und von Dr. Ulrich Noll in Höhe von 100,00 €.

Der Gemeinderat hat einstimmig die Annahme der genannten Spenden in Höhe von insgesamt 4.491,00 € beschlossen.

Nach der öffentlichen Sitzung fand eine nichtöffentliche Sitzung statt.