Das digitale Rathaus

Service-BW

Einen unverzichtbaren Bestandteil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Baden-Württemberg bildet die zentrale E-Government-Plattform service-bw. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich auf service-bw kostenfrei ein sicher verschlüsseltes Servicekonto mit Postfach und Dokumentensafe einrichten. Damit können sie sich in digitalen Verwaltungsleistungen auf service-bw elektronisch identifizieren und mit Behörden sicher kommunizieren, zum Beispiel mit Ihrem Bürgerbüro. Die für elektronische Verfahren benötigten Dokumente können im Dokumentensafe verschlüsselt abgelegt und verwaltet werden. Das Servicekonto von service-bw samt Dokumentensafe ist weltweit, mobil, sicher und geräteunabhängig als Web-App über das Internet verfügbar. Es unterstützt die Onlineausweisfunktion des elektronischen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels. Inzwischen lassen sich moderne Smartphones (Android und iOS) dafür als Lesegerät einsetzen; dazu ist lediglich die AusweisApp2 zu installieren.

Um diese elektronischen Dienstleistungen zu beantragen benötigen Sie ein Service-BW Konto. 

Hier kostenloses Servicekonto anlegen

Online-Ausweisfunktion

Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte können Sie sich online eindeutig und sicher identifizieren.

Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Online-Ausweisfunktion ist aktiviert
  • Die selbstgewählte, sechststellige PIN ist bekannt
  • Sie haben die AusweisApp2 installiert
  • Sie verfügen über ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät

Sie wissen nicht, ob Ihre Online-Ausweisfunktion aktiviert ist? Sie haben Ihre PIN vergessen oder verlegt? Sie fragen sich, wo und wie Sie die App installieren können? All diese Fragen werden Ihnen hier beantwortet.

Mehr Informationen zur Online-Ausweisfunktion

Zahlungsmöglichkeiten

Sofern die Leistungen gebührenpflichtig sind, können diese nach erfolgreicher Antragstellung bezahlt werden. Aktuell bieten wir hierfür die Bezahlmöglichkeiten giropay und PayPal an.

Verfügbare Online-Dienstleistungen

Leistungen

Förderung für Regiobuslinien beantragen

Das Ministerium für Verkehr fördert die Einrichtung von Regiobuslinien.
Gefördert werden Verkehrsleistungen im Betrieb von Linien des straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) mit Kraftfahrzeugen (im Sinne des PBefG und der BO Kraft), die den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ergänzen:

  • zur Anbindung von Mittelzentren, Unterzentren, Verkehrsflughäfen und Nationalparks ohne derzeit regelmäßigen Anschluss an den SPNV, in der Regel in ein benachbartes Mittel-/Oberzentrum oder, wenn nähergelegen, an eine andere geeignete Zugangsstelle des SPNV oder
  • zum Schließen räumlicher Lücken im Netz des SPNV zwischen Oberzentren, Mittelzentren und Verkehrsflughäfen.

Zuständige Stelle

Prüfungs-, Entscheidungs- und Bewilligungsbehörde ist das Ministerium für Verkehr.

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Dorotheenstraße 8
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 89686-9010
Fax: 0711 89686-9020
E-Mail: Poststelle@vm.bwl.de

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Zum Erreichen des Förderzwecks müssen bestehende Linien und neue Linien des straßengebundenen ÖPNV als Regiobuslinien folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • schnelle Verbindungsfunktion zwischen Oberzentren, Mittelzentren, Unterzentren und Verkehrsflughäfen
  • ausreichende Erschließung der dazwischenliegenden, nachfragestarken Orte, wenn die Verbindungsfunktion dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird
  • regionale Netzwirkung
  • angebotsorientierte Fahrplangestaltung grundsätzlich im Ein-Stunden-Takt
  • Betriebszeiten analog dem SPNV-Zielkonzept 2025 des Landes für den SPNV an allen Wochentagen
  • einheitlicher Linienverlauf / Streckenverlauf an allen Wochentagen
  • fahrgastfreundliche Umsteigezeiten vom/zum SPNV im Sinne eines integralen Taktfahrplans
  • systematische Anschlusssicherung
  • Mindestanforderungen hinsichtlich den eingesetzten Fahrzeugen
  • Einbindung in den Baden-Württemberg Tarif analog SPNV-Linien

Verfahrensablauf

Antragstellung und Bewilligung

Antragsteller und Zuwendungsempfänger sind

  • die kommunalen Aufgabenträger gemäß § 6 ÖPNVG und
  • kommunale Zusammenschlüsse, die die Funktion der Aufgabenträger übernehmen.

Förderanträge müssen im Zeitraum vom 1. Februar bis 31. Mai eines laufenden Jahres beim Ministerium für Verkehr gestellt werden. Die Einreichung der Anträge ist bis zu 23 Monate vor einer möglichen Betriebsaufnahme möglich.

Bei positiver Prüfung des Antrags bewilligt das Ministerium für Verkehr in der Regel im Jahr der Antragstellung.

 

Auszahlung der Förderung

In jährlichen Auszahlungstranchen zahlt die zuständige Stelle die Förderung aus.
Im ersten Betriebsjahr gewährt die zuständige Stelle eine Abschlagszahlung in Höhe von 80 Prozent des prognostizierten Zuwendungsbetrages.
Ab dem zweiten Betriebsjahr erfolgt durch die zuständige Stelle eine Abschlagszahlung in Höhe von 90 Prozent des jeweils zuletzt abgerechneten Zuwendungsbetrages.

 

Endabrechnung

Am Ende der Förderung erstellt der Zuwendungsempfänger eine Endabrechnung der Linie.
Die Endabrechnung setzt sich zusammen aus den jährlichen Spitzabrechnungen der Mehrkosten und Mehrerlösen. Auf dieser Basis erstellt der Zuwendungsgeber einen Schlussbescheid.

Fristen

Antragsfrist: 1. Februar bis 31. Mai eines Jahres.

Erforderliche Unterlagen

Der Förderantrag wird mitttels vorgegebenen Antragsformular gestellt.
Diesem müssen weitere Antragsunterlagen beigefügt werden.
Eine detaillierte Auflistung über die Unterlagen, die eingereicht werden müssen, kann der Technischen Richtlinie zum Förderprogramm "Regiobuslinie" entnommen werden.

Kosten

Für die Bearbeitung der Anträge werden keine Kosten erhoben.

Bearbeitungsdauer

In der Regel 4 - 5 Monate nach Ende der Antragsfrist am 31.05. eines Jahres.

Hinweise

keine

Vertiefende Informationen

Förderprogramme des VM (s. "Regiobuslinien")

Rechtsgrundlage

  • Landeshaushaltsordnung (LHO)
  • Förderprogramm "Regiobuslinien"

Freigabevermerk

06.02.2024 Verkehrsministerium Baden-Württemberg