Das digitale Rathaus

Service-BW

Einen unverzichtbaren Bestandteil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Baden-Württemberg bildet die zentrale E-Government-Plattform service-bw. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich auf service-bw kostenfrei ein sicher verschlüsseltes Servicekonto mit Postfach und Dokumentensafe einrichten. Damit können sie sich in digitalen Verwaltungsleistungen auf service-bw elektronisch identifizieren und mit Behörden sicher kommunizieren, zum Beispiel mit Ihrem Bürgerbüro. Die für elektronische Verfahren benötigten Dokumente können im Dokumentensafe verschlüsselt abgelegt und verwaltet werden. Das Servicekonto von service-bw samt Dokumentensafe ist weltweit, mobil, sicher und geräteunabhängig als Web-App über das Internet verfügbar. Es unterstützt die Onlineausweisfunktion des elektronischen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels. Inzwischen lassen sich moderne Smartphones (Android und iOS) dafür als Lesegerät einsetzen; dazu ist lediglich die AusweisApp2 zu installieren.

Um diese elektronischen Dienstleistungen zu beantragen benötigen Sie ein Service-BW Konto. 

Hier kostenloses Servicekonto anlegen

Online-Ausweisfunktion

Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte können Sie sich online eindeutig und sicher identifizieren.

Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Online-Ausweisfunktion ist aktiviert
  • Die selbstgewählte, sechststellige PIN ist bekannt
  • Sie haben die AusweisApp2 installiert
  • Sie verfügen über ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät

Sie wissen nicht, ob Ihre Online-Ausweisfunktion aktiviert ist? Sie haben Ihre PIN vergessen oder verlegt? Sie fragen sich, wo und wie Sie die App installieren können? All diese Fragen werden Ihnen hier beantwortet.

Mehr Informationen zur Online-Ausweisfunktion

Zahlungsmöglichkeiten

Sofern die Leistungen gebührenpflichtig sind, können diese nach erfolgreicher Antragstellung bezahlt werden. Aktuell bieten wir hierfür die Bezahlmöglichkeiten giropay und PayPal an.

Verfügbare Online-Dienstleistungen

Leistungen

Berufskraftfahrer-Qualifikation - Zertifizierung als anerkannte Ausbildungsstätte beantragen

Fahrer und Fahrerinnen im Güterkraft- oder Personenverkehr, die zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen fahren, sind zur Grundqualifikation und zur Weiterbildung verpflichtet.

Als Träger einer Ausbildungsstätte können Sie Kurse zur beschleunigten Grundqualifikation beziehungsweise Weiterbildung anbieten. Dafür muss Ihr Betrieb eine nach Landesrecht anerkannte Ausbildungsstätte sein.

Für den Status einer behördlichen anerkannten Ausbildungsstätte ist ein Antrag auf Anerkennung bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde zu stellen; wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie eine behördliche Anerkennung.

Achtung: Wenn Sie landes- oder bundesweit Schulungen anbieten wollen, ist es erforderlich, für jeden Veranstaltungsort einzeln eine Anerkennung zu beantragen. Dies gilt sowohl für behördlich als auch für gesetzlich anerkannte Ausbildungsstätten. Dafür müssen Sie sich an die jeweilige Anerkennungsbehörde des am Veranstaltungsort zuständigen Stadt- oder Landkreises wenden.

Zuständige Stelle

  • wenn Ihr Veranstaltungsort in einem Stadtkreis liegt: die Stadtverwaltung
  • wenn Ihr Veranstaltungsort in einem Landkreis liegt: das Landratsamt

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • fachliche Eignung des Trägers
  • Beschäftigung einer ausreichenden Anzahl an qualifiziertem Ausbildungspersonal
    Normalerweise soll ein Ausbilder oder eine Ausbilderin nicht mehr als 36 Personen unterrichten.
  • Nachweis geeigneter Räumlichkeiten und Unterrichtsmaterialien sowohl für die praktische als auch für die theoretische Ausbildung
  • Gewährleistung einer fortlaufenden Fortbildung des Lehrpersonals
  • Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, zum Beispiel Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit des Trägers.

Verfahrensablauf

Um als Ausbildungsstätte anerkannt zu werden, müssen Sie einen schriftlichen Antrag bei der am Veranstaltungsort zuständigen Stelle einreichen. Der Antrag muss unter anderem die Angaben enthalten, welche Kurse Sie für welche Zielgruppe anbieten wollen.

Wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen nachweisen, haben Sie die folgenden Möglichkeiten:

  • Sie können sowohl Kurse zur beschleunigten Grundqualifikation als auch zur Weiterbildung für beide Bereiche - Lkw und Bus - anbieten.
  • Sie können sich auf Schulungen für Inhaber und Inhaberinnen der Fahrerlaubnisklassen CE (Lkw) oder DE (Bus) spezialisieren.
  • Sie können nur Kurse zur beschleunigten Grundqualifikation oder nur zur Weiterbildung anbieten.

In jedem Fall müssen Sie nachweisen, dass Sie die notwendigen Inhalte im Rahmen der Schulungen vermitteln können.

Fristen

Keine

Erforderliche Unterlagen

  • Schulungskonzept einschließlich des Lehrplans und der Unterlagen für das Ausbildungspersonal
  • alle für die Ausbildung genutzten Unterrichtsmaterialien
  • Qualifikationsnachweise des Ausbildungspersonals (z.B. Kopie des Fahrlehrerscheins)
  • Auflistung aller Schulungsräume mit Angabe der Adressen, Größe (Plan mit Angabe der Quadratmeter erforderlich) und einer Kurzbeschreibung
  • eine Auflistung darüber,
    • wie oft die Kurse stattfinden,
    • wie viele Personen daran teilnehmen und
    • wie viel Ausbildungspersonal dafür eingesetzt werden soll
  • Nachweis, welche Fahrzeuge für die praktische Ausbildung genutzt werden sollen

Kosten

ca. EUR 51,10 - 511,00

Hinweise

Anlage 1 der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung beschreibt die notwendigen Inhalte der Schulungen.

Freigabevermerk

21.12.2023 Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg