Schöffenwahl 2023

In diesem Jahr werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt.

Blaue Bewerbungsmappe, darauf ein Kugelschreiber im Hintergrund eine Lesebrille-

Gesucht werden aus unserer Gemeinde insgesamt zwei Personen, die am Amtsgericht Villingen-Schwenningen und am Landgericht Konstanz als Vertretung des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen möchten. Der Gemeinderat und der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Schwarzwald-Baar-Kreis schlagen doppelt so viele Kandidatinnen/Kandidaten vor, wie an Schöffinnen/schöffen bzw. Jugendschöffinnen/Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffinnen/-schöffen.

Wer kann sich bewerben?

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die deutsche Staatsangehörige sind, in Dauchingen wohnen, am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind, können nicht als Schöffen berufen werden. Gleiches gilt für Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann. Personen, die in Vermögensverfall geraten sind, sollen nicht zu Schöffen berufen werden. Des Weiteren sollen u.a. Richter, Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare, Rechtsanwälte, gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs, hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer sowie Religionsdiener nicht zu Schöffen berufen werden.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und gesundheitliche Eignung. Juristische Vorkenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich.

Verantwortung übernehmen

Schöffen sind mit den Berufsrichtern stimmenmäßig gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Sämtliche Urteile – gleich ob Verurteilungen oder Freisprüche – haben Schöffen daher mit zu verantworten.

Bewerbung als Schöffin/Schöffe in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene)

Interessierte können sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen bis zum Montag, 10.04.2023 bewerben beim Bürgermeisteramt Dauchingen, Deißlinger Straße 1, 78083 Dauchingen; Ansprechpartner ist Hauptamtsleiter Andreas Krebs (Telefon: 07720/9777-14, E-Mail: andreas.krebs@dauchingen.de, Fax: 07720/9777-33, Zimmer 11). Ein Bewerbungsformular hierzu kann im Rathaus, Zimmer 11 abgeholt oder von unserer Internetseite www.dauchingen.de heruntergeladen werden.

Bewerbung als Jugendschöffin/Jugendschöffe

Interessierte für das Jugendschöffenamt richten ihre Bewerbung bitte direkt an das Jugendamt des Landkreises Schwarzwald-Baar-Kreis, Herrn Carsten Wieck, Bahnhofstraße 6, 78048 Villingen-Schwenningen. Ein Bewerbungsformular  hierzu kann im Rathaus, Zimmer 11 abgeholt oder hier heruntergeladen werden.

Weitere Informationen

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