Bekanntmachung der Bodenrichtwerte
Der gemeinsame Gutachterausschuss "Nordöstlicher Schwarzwald-Baar-Kreis" hat in seiner Sitzung am 18.05.2022 gemäß den Bestimmungen der §§ 193 Abs. 3, 196 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 8 der Gutachterausschussverordnung vom 21. Dezember 2021, unter Auswertung der Kaufpreissammlung, Bodenrichtwerte für die Jahre 2020 und 2021 zum Wertermittlungsstichtag 01.01.2022 beschlossen.
Die Bodenrichtwerte sind im Internet unter BORIS-BW (Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg) bzw. unter www.gutachterausschuesse-bw.de frühestens zum 01.07.2022 einsehbar. Ferner steht Ihnen für Auskünfte auch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses bei der Stadt Villingen-Schwenningen per E-Mail (Gutachterausschuss@villingen-schwenningen.de) zu den üblichen Geschäftszeiten der Stadtverwaltung Villingen-Schwenningen zur Verfügung.
Die Bodenrichtwerte wurden sowohl für städtebauliche Zwecke als auch für die Berechnung der Grundsteuer neu gefasst und beschlossen.