Das digitale Rathaus

Service-BW

Einen unverzichtbaren Bestandteil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Baden-Württemberg bildet die zentrale E-Government-Plattform service-bw. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich auf service-bw kostenfrei ein sicher verschlüsseltes Servicekonto mit Postfach und Dokumentensafe einrichten. Damit können sie sich in digitalen Verwaltungsleistungen auf service-bw elektronisch identifizieren und mit Behörden sicher kommunizieren, zum Beispiel mit Ihrem Bürgerbüro. Die für elektronische Verfahren benötigten Dokumente können im Dokumentensafe verschlüsselt abgelegt und verwaltet werden. Das Servicekonto von service-bw samt Dokumentensafe ist weltweit, mobil, sicher und geräteunabhängig als Web-App über das Internet verfügbar. Es unterstützt die Onlineausweisfunktion des elektronischen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels. Inzwischen lassen sich moderne Smartphones (Android und iOS) dafür als Lesegerät einsetzen; dazu ist lediglich die AusweisApp2 zu installieren.

Um diese elektronischen Dienstleistungen zu beantragen benötigen Sie ein Service-BW Konto. 

Hier kostenloses Servicekonto anlegen

Online-Ausweisfunktion

Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte können Sie sich online eindeutig und sicher identifizieren.

Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Online-Ausweisfunktion ist aktiviert
  • Die selbstgewählte, sechststellige PIN ist bekannt
  • Sie haben die AusweisApp2 installiert
  • Sie verfügen über ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät

Sie wissen nicht, ob Ihre Online-Ausweisfunktion aktiviert ist? Sie haben Ihre PIN vergessen oder verlegt? Sie fragen sich, wo und wie Sie die App installieren können? All diese Fragen werden Ihnen hier beantwortet.

Mehr Informationen zur Online-Ausweisfunktion

Zahlungsmöglichkeiten

Sofern die Leistungen gebührenpflichtig sind, können diese nach erfolgreicher Antragstellung bezahlt werden. Aktuell bieten wir hierfür die Bezahlmöglichkeiten giropay und PayPal an.

Verfügbare Online-Dienstleistungen

Leistungen

Eheschließung im Ausland - Eintragung in das deutsche Eheregister beantragen

Wenn Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin im Ausland geheiratet haben, können Sie dies in das deutsche Eheregister eintragen lassen.

Hinweis: Dies ist beispielsweise von Vorteil, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt eine deutsche Eheurkunde benötigen.

Zuständige Stelle

  • bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland: das Standesamt Ihres Wohnortes
  • bei Wohnsitz im Ausland: das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz zuletzt hatten
Rathaus [Gemeinde Dauchingen]

Persönlicher Kontakt

Kathrin Sauter
Raum 7-8
Aufgaben

Personenstandswesen, Bestattungswesen, Einwohnerwesen, Pässe, Gewerbewesen, Fundsachen, Führerscheinanträge, Fischereischeinne, Kinderferienpogramm, Wohnberechtigungsschein, Kultur, Soziales, Umweltförderprogramm, Weihnachtsmarkt

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Sie haben die Ehe nach den Gesetzen des Staates, in dem die Ehe geschlossen wurde, rechtsgültig geschlossen.
  • Mindestens einer der beiden Eheschließenden ist
    • deutsch,
    • staatenlos,
    • heimatlose Ausländerin beziehungsweise heimatloser Ausländer oder
    • ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge.

Verfahrensablauf

Sie können die Eintragung Ihrer im Ausland geschlossenen Ehe in das deutsche Eheregister beim Standesamt Ihres Wohnortes beantragen.

Hinweis: Wohnen Sie im Ausland, wenden Sie sich an das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie zuletzt Ihren Wohnsitz hatten.

Sind Sie aus wichtigen Gründen verhindert, können Sie einen schriftlichen Antrag stellen oder andere Personen bevollmächtigen.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Eheurkunde über die im Ausland geschlossene Ehe, falls erforderlich mit Überbeglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
  • Übersetzungen aller Urkunden in fremder Sprache durch eine im Inland vereidigte Urkundenübersetzerin oder einen vereidigten Urkundenübersetzer
  • bei Geburt des Ehepartners oder der Ehepartnerin in Deutschland: Geburtsurkunde oder bei Beurkundung der Geburt im Inland einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch mit Hinweisteil
  • bei Geburt des Ehepartners oder der Ehepartnerin im Ausland: Geburtsurkunde mit Überbeglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
  • wenn der Ehepartner oder die Ehepartnerin schon einmal verheiratet war: zusätzlich
    • beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der vorherigen Ehe mit Auflösungsvermerk
    • ersatzweise: Nachweise über die Schließung und Auflösung aller vorherigen Ehen (z.um Beispiel Eheurkunden, Sterbeurkunden, alle Scheidungsurteile vollständig und mit Rechtskraftvermerk)
    • Anerkennung der ausländischen Scheidung durch die Präsidentin oder den Präsidenten des Oberlandesgerichts
  • wenn der Ehepartner oder die Ehepartnerin schon einmal eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatte: zusätzlich
    • Nachweise über die Begründung und Auflösung aller Lebenspartnerschaften
  • Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, beispielsweise:
    • bei Eingebürgerten: Einbürgerungsurkunde
    • bei Asylberechtigten, Staatenlosen, heimatlosen Ausländerinnen und Ausländerern sowie ausländischen Flüchtlingen: Nachweis des Sonderstatus
    • Staatsangehörigkeitsausweis

Kosten

  • EUR 110,00
  • Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften: EUR 40,00
  • Erteilung einer Bescheinigung über eine Namensänderung, wenn diese nicht im Zusammenhang mit der Entgegennahme einer namensrechtlichen Erklärung ausgestellt wird: EUR 20,00

Hinweis: Es können weitere Kosten und Gebühren beim Standesamt oder bei Justizbehörden entstehen, beispielsweise für Apostillen oder eine dolmetschende Fachkraft.

Hinweise

Eine im Ausland begründete eingetragene Lebenspartnerschaft können Sie unter den gleichen Voraussetzungen beim Standesamt Ihres Wohnortes nachbeurkunden lassen.

Freigabevermerk

19.06.2023 Innenministerium Baden-Württemberg