Das digitale Rathaus

Service-BW

Einen unverzichtbaren Bestandteil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Baden-Württemberg bildet die zentrale E-Government-Plattform service-bw. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich auf service-bw kostenfrei ein sicher verschlüsseltes Servicekonto mit Postfach und Dokumentensafe einrichten. Damit können sie sich in digitalen Verwaltungsleistungen auf service-bw elektronisch identifizieren und mit Behörden sicher kommunizieren, zum Beispiel mit Ihrem Bürgerbüro. Die für elektronische Verfahren benötigten Dokumente können im Dokumentensafe verschlüsselt abgelegt und verwaltet werden. Das Servicekonto von service-bw samt Dokumentensafe ist weltweit, mobil, sicher und geräteunabhängig als Web-App über das Internet verfügbar. Es unterstützt die Onlineausweisfunktion des elektronischen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels. Inzwischen lassen sich moderne Smartphones (Android und iOS) dafür als Lesegerät einsetzen; dazu ist lediglich die AusweisApp2 zu installieren.

Um diese elektronischen Dienstleistungen zu beantragen benötigen Sie ein Service-BW Konto. 

Hier kostenloses Servicekonto anlegen

Online-Ausweisfunktion

Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte können Sie sich online eindeutig und sicher identifizieren.

Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Online-Ausweisfunktion ist aktiviert
  • Die selbstgewählte, sechststellige PIN ist bekannt
  • Sie haben die AusweisApp2 installiert
  • Sie verfügen über ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät

Sie wissen nicht, ob Ihre Online-Ausweisfunktion aktiviert ist? Sie haben Ihre PIN vergessen oder verlegt? Sie fragen sich, wo und wie Sie die App installieren können? All diese Fragen werden Ihnen hier beantwortet.

Mehr Informationen zur Online-Ausweisfunktion

Zahlungsmöglichkeiten

Sofern die Leistungen gebührenpflichtig sind, können diese nach erfolgreicher Antragstellung bezahlt werden. Aktuell bieten wir hierfür die Bezahlmöglichkeiten giropay und PayPal an.

Verfügbare Online-Dienstleistungen

Leistungen

E-Bus-Umstieg - Beratungsgutschein beantragen

Wenn Sie sich von einem ÖPNV-Consulting-Unternehmen zum Umstieg auf E-Busse beraten lassen möchten, können Sie beim Ministerium für Verkehr einen Beratungsgutschein in Wert von 2.500 Euro beantragen.

Zuständige Stelle

Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank (L-Bank)

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Gefördert werden Verkehrsunternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg.
  • Sie können Beratungskosten in Höhe von mindestens 2.500 Euro netto durch eine Rechnung nachweisen.
  • Das Datum der Beratung liegt nicht vor dem 01. September 2018.

Verfahrensablauf

  1. Lassen Sie sich bei einem ÖPNV-Consultingunternehmen beraten.
    Eine Liste der förderfähigen ÖPNV-Consultingunternehmen finden Sie auf der Webseite der L-Bank Baden-Württemberg.
  2. Sie stellen einen Antrag bei der L-Bank.
    Füllen Sie das Online-Formular auf der Webseite der L-Bank aus und reichen Sie es ein.
  3. Sobald die L-Bank Ihren Antrag geprüft und für positiv befunden hat, erhalten Sie den Zuwendungsbescheid.
  4. Sie müssen die Auszahlung nicht beantragen. Nachdem der Zuwendungsbescheid bestandskräftig geworden ist, zahlt die L-Bank an Sie aus.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

 

Keine

Kosten

keine

Hinweise

keine

Freigabevermerk

25.08.2023 Verkehrsministerium Baden-Württemberg