Dienstleistungen A-Z
Die wichtigsten Dienstleistungen auf einen Blick:
Sollte Ihr Anliegen bei diesen Dienstleistungen nicht aufgeführt sein, können Sie sich über nachfolgende A - Z Liste der Gesamtübersicht aller Dienstleistungen anzeigen lassen.
Zuschuss bei Mehrlingsgeburten beantragen
Über die Verwendung des Zuschusses können Sie als Eltern frei entscheiden. Er sollte Ihren Kindern zugute kommen.
Höhe:
1.700 Euro je Kind
Art:
- Einmaliger Zuschuss, nicht zurückzuzahlen
- einkommensunabhängig, steuerfrei und unpfändbar
Zuständige Stelle
die Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank)
Leistungsdetails
Voraussetzungen
- Sie haben mindestens Drillinge zur Welt gebracht.
- Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Baden-Württemberg.
- Sie leben mit den Kindern in einem gemeinsamen Haushalt.
Verfahrensablauf
Sie müssen den Zuschuss schriftlich beantragen. Das Antragsformular steht Ihnen auf den Seiten der L-Bank zum Download zur Verfügung. Sie können das Formular auch telefonisch oder schriftlich bei der L-Bank anfordern.
Den Antrag senden Sie direkt der L-Bank zu.
Fristen
innerhalb von zwölf Monaten nach Geburt oder nach Aufnahme der Kinder
Erforderliche Unterlagen
Geburtsurkunden der Kinder
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- § 23 Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg (LHO)
- § 44 Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg (LHO)
- Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums für die Gewährung von Zuwendungen an Familien mit Mehrlingsgeburten vom 26. Juli 2017 (VwV - Mehrlinge)
- §§ 48 - 49a Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG)
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 23.06.2020 freigegeben.