Das Rathaus kann im Moment nur mit Termin und 3G-Nachweis betreten werden
Wegen der stetig steigenden Zahl der Corona-Neuinfektionen ist unser Rathaus im Moment nur eingeschränkt geöffnet.
In dringenden Angelegenheiten kann unter der Rufnummer 07720/9777-0 oder unter der Durchwahlnummer des Ansprechpartners bzw. per E-Mail unter gemeinde@dauchingen.de oder unter der persönlichen E-Mail-Adresse des Ansprechpartners ein Termin vereinbart werden, welcher zum Betreten des Rathauses grundsätzlich notwendig ist. Wir bitten darum, Termine nur in unaufschiebbaren Angelegenheiten anzufragen und Anliegen möglichst telefonisch, per E-Mail oder schriftlich zu klären. Zudem ist zum Betreten des Rathauses grundsätzlich die Erfüllung von 3G notwendig (Geimpft – Genesen – Getestet). Der Immunisierungsnachweis oder der tagesaktuelle negative Testnachweis (Antigentest ausreichend, jedoch nicht älter als 24 Stunden) ist bei Ihrem Ansprechpartner unaufgefordert vorzuzeigen. Weiterhin gilt für den Zutritt zum Rathaus eine FFP2-Maskenpflicht für Personen ab dem 18. Lebensjahr (§ 3 Absatz 1 der Corona-Verordnung Baden Württemberg).
Bleiben Sie bitte weiterhin achtsam und halten Sie sich an die Corona-Regeln. Wir bitten um Ihr Verständnis und bedanken uns für Ihre Mitwirkung.
Ihre Gemeindeverwaltung