Landtagswahl
Landtagswahl am 14.03.2021
Hier können Sie Ihren Wahlschein beantragen.
Bei den Landtagswahlen entscheiden die Bürgerinnen und Bürger darüber, welche Parteien im neuen Landtag vertreten sind, wie viele Parlamentssitze sie jeweils erhalten und welche Abgeordneten konkret in den Landtag einziehen. Der Ministerpräsident hingegen wird von den Abgeordneten des neuen Landtags gewählt. Das aktive und passive Wahlrecht für die Landtagswahl hat jeder Deutsche mit Vollendung des 18. Lebensjahres, der seit mindestens drei Monaten seinen (Haupt-)Wohnsitz oder seinen Lebensmittelpunkt im Land hat und das Wahlrecht nicht in Folge Richterspruchs verloren hat. EU-Ausländer, das heißt Staatsangehörige anderer EU-Staaten, sind im Gegensatz zu Europawahlen und Kommunalwahlen bei den Landtagswahlen nicht wahlberechtigt.
Zur Landtagswahl am 14.03.2021 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z. B. per E-Mail, Internet oder Telefax) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Antrage per SMS sind nicht zulässig.