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Nr. 28
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EnergiegewinnungDurch energetisch günstige Gestaltung der Gebäudearchitektur und -ausrichtung läßt sich ein Teil der Heizenergie aus der Sonne gewinnen. Technik
PotentialeDurch Solararchitektur und ergänzende Technik können bis zu 70% Heizenergie eingespart werden. WirtschaftlichkeitBei frühzeitiger Berücksichtigung in der Planung weitgehend kostenneutral. UmweltDurch hohe Energieeinsparung geringere Schadstoffbelastung. |
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Grundsätzlich kann in jedem Gebäude Sonnenstrahlung passiv genutzt werden, wenn es nach den genannten Kriterien geplant und gebaut wurde. Am effektivsten geschieht dies bei einer Ausrichtung der Hauptwohnräume nach Süden. Mit zunehmender Abweichung nach Osten oder Westen nimmt die nutzbare Strahlungsenergie sehr schnell ab.
FensterSüdorientierte Fenster bilden die einfachste Form der Solarnutzung. Die kurzwelligen Strahlen der Sonne erwärmen die Raumoberflächen. Böden und Wände geben sie als langwellige Wärmestrahlung wieder ab.
Sie bilden einen weiteren wirkungsvollen Schutz gegen Wärmeverluste. Regelmäßig nach Sonnenuntergang geschlossen, tragen sie mit etwa 5% zur Heizenergieeinsparung bei.
Bei der passiven Nutzung von Sonnenenergie sollte der Energieverbrauch gering gehalten werden. Eine Lüftung mit dem Fenster kann eine geregelte Luftzu- und abfuhr nicht gewährleisten und führt zu einem zu hohen Energieverbrauch. Wesentliche Verbesserungen schaffen hier neu entwickelte Anlagen und Geräte zur Wohnungslüftung mit integrierter Wärmerückgewinnung.
Glasvorbauten, wie Wintergärten oder verglaste Balkone, bilden - sogar wenn sie nach Norden orientiert sind - einen Wärmepuffer.
| Weiter Informationen zum Thema "Wintergarten" finden Sie auch im bereits erschienenen Öko-Tip Nr. 25 |
Auch in Mitteleuropa ist es heute möglich, neue Häuser so zu gestalten, daß die passive Solarnutzung einen großen Teil des Heizenergiebedarfs deckt. Bei sorgfältiger Planung können die erforderlichen Baumaßnahmen weitgehend kostenneutral realisiert werden. Solararchitektur setzt voraus, daß die Sonneneinstrahlung auf das Gebäude nicht behindert wird. Dieser Grundsatz wurde beim Bau von Olynthus durch ein Gesetz geschützt, das besagte, daß kein Haus einem anderen vor der Sonne stehen dürfe, auch nicht vor der tiefsten Wintersonne. Das "Recht" auf Sonne wurde festgeschrieben. Aus dem alten Rom ist ein Urteil überliefert, wonach der Klage des Besitzers eines Wintergartens gegen die Errichtung eines schattenwerfenden Gebäudes stattgegeben wurde.
| Gemeinde Dauchingen: 07721-9777-0
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